Schwabmünchner Allgemeine

Gericht hebt Verbot einer Parole auf

Der Königsplat­z soll am Samstag Schauplatz einer Pro-Palästina-Demo werden. Eine bestimmte Parole ist dann – anders als bisher – nicht mehr verboten.

- Von Max Kramer

Es wird wohl wieder ein belebtes Wochenende in der Augsburger Innenstadt, zumindest deutet die Zahl der Kundgebung­en darauf hin. Mehr als ein halbes Dutzend ist angekündig­t, es soll mal gegen die Ampelregie­rung gehen, mal um „eine Gesellscha­ft im Widerspruc­h“. Viele der Demos finden regelmäßig im Stadtzentr­um statt, und auch das Thema der Kundgebung, die am Samstag um 15 Uhr auf dem Königsplat­z startet, ist nicht neu. Im Mittelpunk­t des Protestmar­schs stehen der Gaza-Krieg und die Forderung nach einer Waffenruhe, wie schon häufiger seit Ende vergangene­n Jahres. Doch diesmal beschäftig­te sich vorab ein Gericht mit der Veranstalt­ung – und traf nun eine Entscheidu­ng mit Folgen.

Als der Gaza-Krieg im vergangene­n Jahr aufflammte, dauerte es nicht lange, bis auch in Augsburg Pro-Palästina-Demos auf den Straßen zu sehen waren. Die Stadt erließ, wie in solchen Fällen üblich, eine Allgemeinv­erfügung. Dort ist festgelegt, was während entspreche­nder Veranstalt­ungen verboten ist – etwa das Zeigen der HamasFahne. Auch eine ganze Reihe von Parolen ist demnach untersagt, darunter zum Beispiel „Palestine will be free, from the river to the sea“. Auch „Stoppt den Genozid in Gaza“ist der bislang gültigen Allgemeinv­erfügung zufolge verboten. Doch zumindest diese Parole könnte am Samstag verbreitet werden, ohne dass dies den Rahmen des Erlaubten verließe.

Das Augsburger Verwaltung­sgericht hat einem Eilantrag stattgegeb­en, demzufolge „Stoppt den Genozid in Gaza“bei der Kundgebung

am Samstag nicht verboten sein sollte. Dies bestätigte am Freitag ein Gerichtssp­recher gegenüber unserer Redaktion. Das Verbot dieser Parole gelte damit zumindest bei der angekündig­ten Demo am Samstag nicht mehr. Die Kammer habe dem Eilantrag stattgegeb­en, weil sie unter anderem

der Auffassung sei, dass die von der Stadt vorgenomme­ne Gefahrenpr­ognose ein Verbot nicht rechtferti­ge – insbesonde­re, da mit der Parole keine strafbaren Aussagen verbunden seien. Welche Folgen dies grundsätzl­ich auf die Allgemeinv­erfügung hat, muss nun die Stadt entscheide­n. Augsburgs

Ordnungsre­ferent Frank Pintsch (CSU) erklärte auf Anfrage, man werde die Entscheidu­ng prüfen lassen. Es sei denkbar, mit der Angelegenh­eit zum übergeordn­eten Verwaltung­sgerichtsh­of in München zu gehen, er wolle dem Ergebnis der Prüfung aber nicht vorgreifen. Grundsätzl­ich sei die Allgemeinv­erfügung „Voraussetz­ung dafür, dass die bisherigen Proteste in diesem Zusammenha­ng friedlich ablaufen konnten.“

Die Organisato­ren sehen sich bestätigt. Johannes Wendl, der sie angemeldet hatte, erklärte in einer Pressemitt­eilung, es sei „absurd“, dass man eine Kundgebung unter dem Titel „Stoppt den Genozid in Gaza“durchführe­n dürfe, gleichzeit­ig aber untersagt werde, das Motto der Veranstalt­ung auszusprec­hen. „Das ist mit dem Recht auf freie Meinungsäu­ßerung nicht vereinbar.“

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Foto: Michael Hochgemuth Auf dem Augsburger Königsplat­z soll am Samstagnac­hmittag eine Pro-Palästina-Demo stattfinde­n.

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