Gericht hebt Verbot einer Parole auf
Der Königsplatz soll am Samstag Schauplatz einer Pro-Palästina-Demo werden. Eine bestimmte Parole ist dann – anders als bisher – nicht mehr verboten.
Es wird wohl wieder ein belebtes Wochenende in der Augsburger Innenstadt, zumindest deutet die Zahl der Kundgebungen darauf hin. Mehr als ein halbes Dutzend ist angekündigt, es soll mal gegen die Ampelregierung gehen, mal um „eine Gesellschaft im Widerspruch“. Viele der Demos finden regelmäßig im Stadtzentrum statt, und auch das Thema der Kundgebung, die am Samstag um 15 Uhr auf dem Königsplatz startet, ist nicht neu. Im Mittelpunkt des Protestmarschs stehen der Gaza-Krieg und die Forderung nach einer Waffenruhe, wie schon häufiger seit Ende vergangenen Jahres. Doch diesmal beschäftigte sich vorab ein Gericht mit der Veranstaltung – und traf nun eine Entscheidung mit Folgen.
Als der Gaza-Krieg im vergangenen Jahr aufflammte, dauerte es nicht lange, bis auch in Augsburg Pro-Palästina-Demos auf den Straßen zu sehen waren. Die Stadt erließ, wie in solchen Fällen üblich, eine Allgemeinverfügung. Dort ist festgelegt, was während entsprechender Veranstaltungen verboten ist – etwa das Zeigen der HamasFahne. Auch eine ganze Reihe von Parolen ist demnach untersagt, darunter zum Beispiel „Palestine will be free, from the river to the sea“. Auch „Stoppt den Genozid in Gaza“ist der bislang gültigen Allgemeinverfügung zufolge verboten. Doch zumindest diese Parole könnte am Samstag verbreitet werden, ohne dass dies den Rahmen des Erlaubten verließe.
Das Augsburger Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag stattgegeben, demzufolge „Stoppt den Genozid in Gaza“bei der Kundgebung
am Samstag nicht verboten sein sollte. Dies bestätigte am Freitag ein Gerichtssprecher gegenüber unserer Redaktion. Das Verbot dieser Parole gelte damit zumindest bei der angekündigten Demo am Samstag nicht mehr. Die Kammer habe dem Eilantrag stattgegeben, weil sie unter anderem
der Auffassung sei, dass die von der Stadt vorgenommene Gefahrenprognose ein Verbot nicht rechtfertige – insbesondere, da mit der Parole keine strafbaren Aussagen verbunden seien. Welche Folgen dies grundsätzlich auf die Allgemeinverfügung hat, muss nun die Stadt entscheiden. Augsburgs
Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) erklärte auf Anfrage, man werde die Entscheidung prüfen lassen. Es sei denkbar, mit der Angelegenheit zum übergeordneten Verwaltungsgerichtshof in München zu gehen, er wolle dem Ergebnis der Prüfung aber nicht vorgreifen. Grundsätzlich sei die Allgemeinverfügung „Voraussetzung dafür, dass die bisherigen Proteste in diesem Zusammenhang friedlich ablaufen konnten.“
Die Organisatoren sehen sich bestätigt. Johannes Wendl, der sie angemeldet hatte, erklärte in einer Pressemitteilung, es sei „absurd“, dass man eine Kundgebung unter dem Titel „Stoppt den Genozid in Gaza“durchführen dürfe, gleichzeitig aber untersagt werde, das Motto der Veranstaltung auszusprechen. „Das ist mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht vereinbar.“