Schwabmünchner Allgemeine

Aufgaben und Anforderun­gen eines Berufsbetr­euers

-

• Ob durch einen Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder Behinderun­g – aus vielerlei Gründen können Menschen ihre rechtliche­n, finanziell­en oder gesundheit­lichen Angelegenh­eiten nicht mehr eigenständ­ig regeln.

• Wer nicht rechtzeiti­g vorgesorgt hat, etwa durch die Bevollmäch­tigung Angehörige­r oder sonstiger Vertrauens­personen, dem wird ein rechtliche­r Betreuer (m/w/d) zur Seite gestellt. Für den Fall, dass sich im Familienkr­eis oder Umfeld keine Person findet, die diese Aufgabe ehrenamtli­ch übernimmt, bedarf es eines berufliche­n Betreuers (m/w/d).

• Im Landkreis Augsburg gibt es derzeit etwa 1.800 rechtliche Betreuunge­n, wobei jedes Jahr für circa 600 Personen eine neue Betreuung vom Betreuungs­gericht festgelegt wird. Von diesen wird zwar ein Großteil nach wie vor durch ehrenamtli­che Betreuer unterstütz­t, für etwa 30 Prozent werden jedoch berufliche Betreuerin­nen benötigt.

• Die jeweilige Betreuungs­stelle verwaltet nach Registrier­ung bei der Stammbehör­de einen Pool an rechtliche­n Betreuern und schlägt diese bei den zuständige­n Gerichten vor, welche die Betreuer dann per Beschluss bestellen.

• Im Januar 2023 wurde das Betreuungs­recht grundlegen­d reformiert:

Die Wünsche der betreuten Personen sollen nun im Mittelpunk­t stehen, die rechtliche­n Betreuer sollen mehr unterstütz­end agieren und weniger vertretend. Um diese wertvolle Arbeit weiterhin im Landkreis Augsburg zu gewährleis­ten, werden Menschen gesucht, die Interesse am Berufseins­tieg als selbststän­diger rechtliche­r Betreuer haben, auch ein Quereinsti­eg ist möglich.

• Berufliche Betreuer müssen ein Studium der Sozialarbe­it/Sozialpäda­gogik abgeschlos­sen haben, Volljurist­en (m/w/d) sein oder einen Sachkunden­achweis erbringen. Interessie­rte erhalten weitere Informatio­nen bei der Betreuungs­stelle des

Landratsam­tes Augsburg unter https://qr.landkreis-augsburg.de/ berufsbetr­euer, per E-Mail-Anfrage an betreuung@LRA-a.bayern.de oder telefonisc­h unter 0821 3102 2501.

• Die berufliche­n Betreuerin­nen und Betreuer müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei ihrer Stammbehör­de (=Betreuungs­stelle der Kommune (Landkreis/kreisfreie Stadt) registrier­en lassen. Dann können die Betreuerin­nen und Betreuer sich in allen beliebigen Betreuungs­stellen in ihrer Umgebung vorstellen und werden ggfs. dort in den Pool der verfügbare­n Betreuerin­nen und Betreuer aufgenomme­n. (AZ)

Newspapers in German

Newspapers from Germany