Wo sollen Elektroautos geladen werden?
Die Mobilität soll elektrisch werden. Aber wo können die Fahrzeuge geladen werden? In Bobingen scheiterten Anwohnende mit einer Bauvoranfrage zu Ladeplätzen vor dem Wohnhaus.
Ohne Strom fährt kein E-Auto. Also muss es aufgeladen werden. Am besten natürlich in der heimischen Garage oder auf einem Stellplatz direkt am, besser noch auf dem eigenen Grundstück. Dabei ist die lukrativste Art, das E-Fahrzeug aufzuladen, den Strom der heimischen Fotovoltaikanlage zu nutzen. Diese Möglichkeit hängt allerdings stark von den örtlichen Gegebenheiten ab.
In der Bobinger Lechallee haben sich Hausbesitzende Gedanken gemacht, wie sie den Strom von der Fotovoltaik-Anlage zu ihren Autos bringen. Zu diesem Zweck hatten sie eine Bauvoranfrage bei der Stadt eingereicht, um auf den Grundstücken vor ihren Häusern Ladeplätze zu errichten. Doch das wurde nicht genehmigt.
Laut Bebauungsplan sind die Vorgärten als Grünstreifen festgelegt. An das Grundstück grenzt ein Fußweg, danach gibt es Parkbuchten für öffentliche Parkplätze. „Einen Ladeplatz gibt es im Gesetz nicht. Es ist ein Stellplatz mit Ladeeinrichtung“, erklärte Reinhard Schöler von der Bobinger Bauverwaltung während eines Sachvortrages im Bauausschuss. Stellplätze seien aber laut Bebauungsplan dort nicht zugelassen. Würde man eine Ausnahmeregelung zulassen, hieße das gleichzeitig, dass die vorgelagerten, öffentlichen Stellplätze
zugunsten privater Abstellgelegenheiten wegfallen würden.
Auch eine Verlegung eines Stromkabels über den öffentlichen Gehweg sei nicht möglich. Denn private Leitungen im öffentlichen Grund würden viele rechtliche Fragen aufwerfen. Wer haftet bei Beschädigungen? Ist überhaupt Platz für weitere Leitungen, da in den Gehwegen bereits Telefonleitungen, Gas- und Wasserleitungen und demnächst auch Glasfaserleitungen verlegt sind? Dazu kämen eventuell noch Nahwärmeleitungen. Außerdem sei es der Stadt nicht möglich, private Leitungen
zu verwalten. Daher könne die Stadt auch keine Auskunft geben, wo eventuell Leitungen liegen. Das ist vor allem bei geplanten Baumaßnahmen von Bedeutung. „Auch in der Nachbarstadt Königsbrunn scheitern solche Anfragen, Leitungen über öffentlichen Grund zu verlegen, regelmäßig“, erläuterte Stadtbaumeister Reiner Thierbach.
In der betreffenden Reihenhauszeile gäbe es allerdings noch eine weitere Möglichkeit. An der Seite der Häuser ist eine Garagenanlage vorhanden. Doch um den Strom von den PV-Anlagen der
Hausbesitzenden dorthin zu bringen, müssten Leitungen verlegt werden, die zudem durch mehrere private Grundstücke führten. Das scheitere am Widerstand der Grundstücksbesitzer, die ihre Zustimmung zur Verlegung der Leitungen verweigern würden, führten die Antragsteller in ihrem Antrag aus.
Stadträtin Monika Müller-Weigand (Grüne) machte den Vorschlag, dass die Stadt, wenn keine privaten Ladeplätze möglich seien, dort für Ladesäulen an den öffentlichen Stellplätzen sorgen könnte. Das sei aber für die Antragsteller nicht zielführend, antwortete Herwig Leiter (CSU). Denn der Strom an öffentlichen Ladesäulen sei um ein Vielfaches teurer. Ziel sei ja, den Strom der eigenen Solaranlage zu nutzen. Als Gegenvorschlag nannte er die Möglichkeit, eine sogenannte „Strom-Cloud“zu nutzen. Dabei könne der Strom der Solaranlage in die „Cloud“eingespeist und später an anderer Stelle wieder abgerufen werden. „Leider sind diese Cloud-Lösungen noch nicht wirklich ausgereift“, entgegnete Stadtbaumeister Thierbach. Die Stadt Bobingen habe vor Kurzem ebenfalls versucht, den Strom der PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften über eine CloudLösung an anderen Stellen nutzbar zu machen. Das Vorhaben habe sich aber nicht umsetzen lassen.
Die Mitglieder des Bauausschusses mussten die Anfrage schweren Herzens ablehnen. Es soll aber geprüft werden, ob sich eventuell in Zukunft Lösungsmöglichkeiten ergeben könnten. Gleichzeitig boten die Ausschussmitglieder an, die Antragsteller bei den Gesprächen mit den anderen Grundstückseigentümern zu unterstützen, um doch noch Leitungen zu den Garagen verlegen zu können. Auch das Angebot der Antragsteller, die entstehenden Ladeplätze über den Dienst „charge at friends“der Öffentlichkeit als Stromtankstelle zur Verfügung zu stellen, änderte nichts an der Ablehnung des Vorhabens.