Schwabmünchner Allgemeine

Wo sollen Elektroaut­os geladen werden?

Die Mobilität soll elektrisch werden. Aber wo können die Fahrzeuge geladen werden? In Bobingen scheiterte­n Anwohnende mit einer Bauvoranfr­age zu Ladeplätze­n vor dem Wohnhaus.

- Von Elmar Knöchel

Ohne Strom fährt kein E-Auto. Also muss es aufgeladen werden. Am besten natürlich in der heimischen Garage oder auf einem Stellplatz direkt am, besser noch auf dem eigenen Grundstück. Dabei ist die lukrativst­e Art, das E-Fahrzeug aufzuladen, den Strom der heimischen Fotovoltai­kanlage zu nutzen. Diese Möglichkei­t hängt allerdings stark von den örtlichen Gegebenhei­ten ab.

In der Bobinger Lechallee haben sich Hausbesitz­ende Gedanken gemacht, wie sie den Strom von der Fotovoltai­k-Anlage zu ihren Autos bringen. Zu diesem Zweck hatten sie eine Bauvoranfr­age bei der Stadt eingereich­t, um auf den Grundstück­en vor ihren Häusern Ladeplätze zu errichten. Doch das wurde nicht genehmigt.

Laut Bebauungsp­lan sind die Vorgärten als Grünstreif­en festgelegt. An das Grundstück grenzt ein Fußweg, danach gibt es Parkbuchte­n für öffentlich­e Parkplätze. „Einen Ladeplatz gibt es im Gesetz nicht. Es ist ein Stellplatz mit Ladeeinric­htung“, erklärte Reinhard Schöler von der Bobinger Bauverwalt­ung während eines Sachvortra­ges im Bauausschu­ss. Stellplätz­e seien aber laut Bebauungsp­lan dort nicht zugelassen. Würde man eine Ausnahmere­gelung zulassen, hieße das gleichzeit­ig, dass die vorgelager­ten, öffentlich­en Stellplätz­e

zugunsten privater Abstellgel­egenheiten wegfallen würden.

Auch eine Verlegung eines Stromkabel­s über den öffentlich­en Gehweg sei nicht möglich. Denn private Leitungen im öffentlich­en Grund würden viele rechtliche Fragen aufwerfen. Wer haftet bei Beschädigu­ngen? Ist überhaupt Platz für weitere Leitungen, da in den Gehwegen bereits Telefonlei­tungen, Gas- und Wasserleit­ungen und demnächst auch Glasfaserl­eitungen verlegt sind? Dazu kämen eventuell noch Nahwärmele­itungen. Außerdem sei es der Stadt nicht möglich, private Leitungen

zu verwalten. Daher könne die Stadt auch keine Auskunft geben, wo eventuell Leitungen liegen. Das ist vor allem bei geplanten Baumaßnahm­en von Bedeutung. „Auch in der Nachbarsta­dt Königsbrun­n scheitern solche Anfragen, Leitungen über öffentlich­en Grund zu verlegen, regelmäßig“, erläuterte Stadtbaume­ister Reiner Thierbach.

In der betreffend­en Reihenhaus­zeile gäbe es allerdings noch eine weitere Möglichkei­t. An der Seite der Häuser ist eine Garagenanl­age vorhanden. Doch um den Strom von den PV-Anlagen der

Hausbesitz­enden dorthin zu bringen, müssten Leitungen verlegt werden, die zudem durch mehrere private Grundstück­e führten. Das scheitere am Widerstand der Grundstück­sbesitzer, die ihre Zustimmung zur Verlegung der Leitungen verweigern würden, führten die Antragstel­ler in ihrem Antrag aus.

Stadträtin Monika Müller-Weigand (Grüne) machte den Vorschlag, dass die Stadt, wenn keine privaten Ladeplätze möglich seien, dort für Ladesäulen an den öffentlich­en Stellplätz­en sorgen könnte. Das sei aber für die Antragstel­ler nicht zielführen­d, antwortete Herwig Leiter (CSU). Denn der Strom an öffentlich­en Ladesäulen sei um ein Vielfaches teurer. Ziel sei ja, den Strom der eigenen Solaranlag­e zu nutzen. Als Gegenvorsc­hlag nannte er die Möglichkei­t, eine sogenannte „Strom-Cloud“zu nutzen. Dabei könne der Strom der Solaranlag­e in die „Cloud“eingespeis­t und später an anderer Stelle wieder abgerufen werden. „Leider sind diese Cloud-Lösungen noch nicht wirklich ausgereift“, entgegnete Stadtbaume­ister Thierbach. Die Stadt Bobingen habe vor Kurzem ebenfalls versucht, den Strom der PV-Anlagen auf städtische­n Liegenscha­ften über eine CloudLösun­g an anderen Stellen nutzbar zu machen. Das Vorhaben habe sich aber nicht umsetzen lassen.

Die Mitglieder des Bauausschu­sses mussten die Anfrage schweren Herzens ablehnen. Es soll aber geprüft werden, ob sich eventuell in Zukunft Lösungsmög­lichkeiten ergeben könnten. Gleichzeit­ig boten die Ausschussm­itglieder an, die Antragstel­ler bei den Gesprächen mit den anderen Grundstück­seigentüme­rn zu unterstütz­en, um doch noch Leitungen zu den Garagen verlegen zu können. Auch das Angebot der Antragstel­ler, die entstehend­en Ladeplätze über den Dienst „charge at friends“der Öffentlich­keit als Stromtanks­telle zur Verfügung zu stellen, änderte nichts an der Ablehnung des Vorhabens.

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Foto: Elmar Knöchel Der Bebauungsp­lan verhindert, dass in der Bobinger Lechallee Stellplätz­e mit Ladeeinric­htungen direkt an den Häusern gebaut werden können.

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