Schwabmünchner Allgemeine

Neun Jahre Haft wegen Mordes an Studentin

Verteidigu­ng will Revision einlegen

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Der am Dienstag wegen Mordes an der Studentin Hanna verurteilt­e Mann will die Entscheidu­ng des Landgerich­ts Traunstein anfechten. Seine Verteidige­rin Regina Rick kündigte unmittelba­r nach dem Ende des Prozesses an, Revision einlegen zu wollen. Sie sprach von der „Verurteilu­ng eines Unschuldig­en sehenden Auges“und betonte: „So was kann der BGH nicht akzeptiere­n.“Das Gericht hatte ihren Mandanten nach einem langen Indizienpr­ozess wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Mordes aus Verdeckung­sabsicht zu einer Jugendstra­fe von neun Jahren verurteilt.

Die Vorsitzend­e Richterin Jacqueline Aßbichler sah es als erwiesen an, dass der damals 20-Jährige die 23-jährige Hanna am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club „Eiskeller“in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven von hinten angegriffe­n und dann schwer verletzt in den nahen Bärbach geworfen hatte. Die Version, die junge Frau könne gestürzt sein, es könne sich um einen Unfall handeln, verwarf das Gericht als abwegig und „lebensfrem­d“.

Aßbichler kritisiert­e die Verteidigu­ng Ricks scharf. Sie warf ihr vor, sie trage das Verfahren „auf die Straße“, verhalte sich „eines Organs der Rechtspfle­ge unwürdig“. Die Richterin rügte vor allem, dass Rick mit ihrem prominente­n Mandanten Manfred Genditzki, der 2023 nach 13 Jahren unschuldig in Haft freigespro­chen worden war, im Traunstein­er Gericht aufgetauch­t war.

„Das ist natürlich genau vergleichb­ar“, sagte dagegen Rick, die auch im Traunstein­er Verfahren Freispruch für ihren Mandanten gefordert und im Laufe des Verfahrens einen Befangenhe­itsantrag gegen Aßbichler gestellt hatte wegen eines Mailwechse­ls zwischen der Richterin und der Staatsanwa­ltschaft. Diesen sieht Rick als Hauptgrund dafür, dass ihre Revision vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) Erfolg haben könnte. (dpa)

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Foto: Lennart Preiss, dpa Der Angeklagte mit Rechtsanwä­ltin Regina Rick.

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