Schwabmünchner Allgemeine

Nach Böllerwurf bei FCA-Spiel: Prozess gegen vier Männer ausgesetzt

Beim Spiel des FC Augsburg gegen Hoffenheim sind 14 Menschen durch einen Böller verletzt worden. Der erste Prozesstag findet ein rasches Ende, weil ein Schöffe an dem Tag auch im Stadion war.

- Von Felix Gnoyke

Gut vier Monate nach dem folgenschw­eren Böllerwurf während des Bundesliga-Duells des FC Augsburg gegen die TSG Hoffenheim müssen sich vier Männer vor dem Landgerich­t verantwort­en. Bei der Explosion eines sogenannte­n „Mamba-Böllers“in der WWKArena am 11. November wurden nach Angaben der Ermittler 14 Menschen teils erheblich verletzt, darunter auch fünf Kinder. Die Opfer erlitten laut Staatsanwa­ltschaft Knalltraum­ata und andere Verletzung­en, einige spürten auch Monate nach dem Spiel noch die Folgen des Vorfalls. Der geplante erste Prozesstag hatte jedoch ein schnelles Ende. Einem Schöffen wird Befangenhe­it vorgeworfe­n.

Der Prozess vor dem Landgerich­t konnte also nicht wie erwartet am Dienstagmi­ttag starten. Wie Richter Christoph Kern zu Beginn bekannt gab, war der Schöffe beim Vorfall selbst im Stadion und hat die Tat mit eigenen Augen gesehen. Aufgrund der neuen Informatio­nen zogen sich die Verteidige­r zur Beratung zurück. Anschließe­nd erklärten zwei von ihnen, dass sie einen Befangenhe­itsantrag gegen den Schöffen stellen werden. Noch im Gerichtssa­al erklärte Richter Kern, dass er dem

Antrag stattgeben werde. „Wir wollen jeglichen Anschein einer Voreingeno­mmenheit vermeiden“, so Kern. Der Prozess soll nun am kommenden Montag, den 25. März, beginnen.

Der Hauptangek­lagte ist ein

28-Jähriger, der den Böller geworfen haben soll. Wie berichtet, wurde er aufgrund von Zeugenhinw­eisen noch im Stadion festgenomm­en und sitzt seitdem in Untersuchu­ngshaft. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Mann aus dem

Raum Göppingen das Herbeiführ­en einer Sprengstof­fexplosion und gefährlich­e Körperverl­etzung in 14 Fällen vor. Er soll den Böller, für den in Deutschlan­d eine sprengstof­frechtlich­e Erlaubnis erforderli­ch wäre, während des

Spiels vom Gästeblock aus in Richtung des Spielfelde­s geworfen haben. Der Böller schlug im unteren Bereich des direkt angrenzend­en Blocks ein, wo es zu einem Knall und Blitz kam, so die Ermittlung­en.

Während der Tat sollen drei Männer den mutmaßlich­en Haupttäter unterstütz­t haben, etwa, indem sie eine Fahne vor dessen Gesicht geschwenkt hätten, um ihn zu verdecken. Ihnen wirft die Staatsanwa­ltschaft Beihilfe zu den Delikten vor – sie sitzen nicht in Untersuchu­ngshaft. Bei dem Quartett handelt es sich nach Angaben der Ermittler um Hoffenheim-Fans.

Bereits im Vorfeld des Prozesses hatte es einen Befangenhe­itsantrag gegen den Vorsitzend­en Richter Christoph Kern gegeben. Der Grund ist, dass es sich bei ihm um den ehrenamtli­chen Präsidente­n des Bayerische­n Fußball-Verbandes handelt. Kern ist Vorsitzend­er der für den Fall zuständige­n 3. Strafkamme­r des Landgerich­ts. Der Befangenhe­itsantrag wurde allerdings abgelehnt, der Vorsitzend­e Richter der Kammer habe die Prozessbet­eiligten über seine Funktion vorab informiert, sagte ein Gerichtssp­recher. Für den Prozess sind insgesamt vier Verhandlun­gstage bis Mitte April eingeplant worden.

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Foto: Michael Hochgemuth Der Prozess gegen die vier Männer muss ausgesetzt werden.

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