Nach Böllerwurf bei FCA-Spiel: Prozess gegen vier Männer ausgesetzt
Beim Spiel des FC Augsburg gegen Hoffenheim sind 14 Menschen durch einen Böller verletzt worden. Der erste Prozesstag findet ein rasches Ende, weil ein Schöffe an dem Tag auch im Stadion war.
Gut vier Monate nach dem folgenschweren Böllerwurf während des Bundesliga-Duells des FC Augsburg gegen die TSG Hoffenheim müssen sich vier Männer vor dem Landgericht verantworten. Bei der Explosion eines sogenannten „Mamba-Böllers“in der WWKArena am 11. November wurden nach Angaben der Ermittler 14 Menschen teils erheblich verletzt, darunter auch fünf Kinder. Die Opfer erlitten laut Staatsanwaltschaft Knalltraumata und andere Verletzungen, einige spürten auch Monate nach dem Spiel noch die Folgen des Vorfalls. Der geplante erste Prozesstag hatte jedoch ein schnelles Ende. Einem Schöffen wird Befangenheit vorgeworfen.
Der Prozess vor dem Landgericht konnte also nicht wie erwartet am Dienstagmittag starten. Wie Richter Christoph Kern zu Beginn bekannt gab, war der Schöffe beim Vorfall selbst im Stadion und hat die Tat mit eigenen Augen gesehen. Aufgrund der neuen Informationen zogen sich die Verteidiger zur Beratung zurück. Anschließend erklärten zwei von ihnen, dass sie einen Befangenheitsantrag gegen den Schöffen stellen werden. Noch im Gerichtssaal erklärte Richter Kern, dass er dem
Antrag stattgeben werde. „Wir wollen jeglichen Anschein einer Voreingenommenheit vermeiden“, so Kern. Der Prozess soll nun am kommenden Montag, den 25. März, beginnen.
Der Hauptangeklagte ist ein
28-Jähriger, der den Böller geworfen haben soll. Wie berichtet, wurde er aufgrund von Zeugenhinweisen noch im Stadion festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus dem
Raum Göppingen das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und gefährliche Körperverletzung in 14 Fällen vor. Er soll den Böller, für den in Deutschland eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich wäre, während des
Spiels vom Gästeblock aus in Richtung des Spielfeldes geworfen haben. Der Böller schlug im unteren Bereich des direkt angrenzenden Blocks ein, wo es zu einem Knall und Blitz kam, so die Ermittlungen.
Während der Tat sollen drei Männer den mutmaßlichen Haupttäter unterstützt haben, etwa, indem sie eine Fahne vor dessen Gesicht geschwenkt hätten, um ihn zu verdecken. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe zu den Delikten vor – sie sitzen nicht in Untersuchungshaft. Bei dem Quartett handelt es sich nach Angaben der Ermittler um Hoffenheim-Fans.
Bereits im Vorfeld des Prozesses hatte es einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Christoph Kern gegeben. Der Grund ist, dass es sich bei ihm um den ehrenamtlichen Präsidenten des Bayerischen Fußball-Verbandes handelt. Kern ist Vorsitzender der für den Fall zuständigen 3. Strafkammer des Landgerichts. Der Befangenheitsantrag wurde allerdings abgelehnt, der Vorsitzende Richter der Kammer habe die Prozessbeteiligten über seine Funktion vorab informiert, sagte ein Gerichtssprecher. Für den Prozess sind insgesamt vier Verhandlungstage bis Mitte April eingeplant worden.