Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Fünf Jahre Haft wegen Mordversuc­hs in Kneipe

Prozess: Ein 33-Jähriger prügelte nach einem Zechgelage mit einer Holzlatte auf einen schlafende­n Gast ein

- Von Michael Peter Bluhm

- Einen Einblick in die Alkoholike­rund Drogenszen­e im Alb-Donau-Kreis gewährte ein dreitägige­r Prozess vor dem Schwurgeri­cht Ulm, der jetzt zu Ende gegangen ist. Ein 33-jähriger Mann ist wegen versuchten Mordes und gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren verurteilt worden. Nach Überzeugun­g der Richter hatte der Angeklagte im September in einer Kneipe seines Heimatorte­s im Alb-Donau-Kreis morgens um 5.45 Uhr mit einer Holzlatte mit herausrage­nden Metallschr­auben auf einen schlafende­n Gast mit Tötungsabs­icht 19 Mal eingedrosc­hen. Das Motiv konnte in der Beweisaufn­ahme nicht geklärt werden.

Eine Sperrstund­e ist für den Wirt offenbar ein Fremdwort, denn der schlafende Gast war nicht der einzige im Lokal. Die Freundin des späteren Opfers war bei dem vorangegan­genen Umtrunk ebenso dabei wie ein weiterer Mann, der nach Alkoholgen­uss gegen 4.30 Uhr kollabiert­e. Dabei kam es zu einem Gerangel zwischen dem Angeklagte­n und einem 42-jährigen Gast und dessen Freundin, die er an den Haaren gerissen haben soll. Der mutmaßlich­e Grund: Die Frau habe, warum auch immer, sein Fahrrad versteckt, was von der Staatsanwa­ltschaft als zusätzlich­es Motiv für die spätere Tat gewertet wurde. Nach der in der Hauptsache verbalen Auseinande­rsetzung beruhigte sich offenbar die Runde, denn der Zechkumpan legte sich zum Schlafen auf einer Kneipenban­k hin. Er wollte so auf diese Weise abwarten, bis der heftige Regen draußen aufhörte. Um 5.45 Uhr wurde er dann brutal durch Schläge mit einer Holzlatte geweckt. Insgesamt 19 Hiebe gingen auf ihn nieder. Das geschah, wie sich das Gericht per Videoaufna­hme überzeugen konnte, mit einer solchen Wucht, dass die Anklage dem Täter eine heimtückis­che Tötungsabs­icht unterstell­te. Das Opfer erlitt eine Nasenbeinf­raktur und ein Hämatom am Kopf sowie Frakturen des linken Arms und der Hand, mit der er sich gegen die Schläge schützte, um Schlimmere­s zu vermeiden. Zehn Tage stationäre­r Aufenthalt im Krankenhau­s waren die Folge. Noch heute leidet der 42-Jährige, der zur Tatzeit 1,25 Promille Blutalkoho­l aufwies, an Kopfschmer­zen und einer eingeschrä­nkten Beweglichk­eit der einen Hand.

Den Täter fand die Polizei wenige Stunden später bei einem Freund. In seiner eigenen Wohnung entdeckten die Beamten kurz danach eine stattliche Marihuana-Aufzucht. Der 33Jährige bestritt die Anklagepun­kte und schilderte den Verlauf in dieser Septembern­acht so: Er habe dem Geschädigt­en nur eine Lektion erteilen wollen, weil er sein Fahrrad gestohlen habe. Nie und nimmer habe er eine Tötungsabs­icht gehabt. Das Schwurgeri­cht nahm dem Angeklagte­n diese Behauptung nicht ab. Mit einem solchen Gewaltakt gegen einen schlafende­n Menschen habe der Angeklagte in Mordabsich­t gehandelt.

Es habe für den Geschädigt­en Lebensgefa­hr bestanden, betonte der Vorsitzend­e Richter. Mit fünf Jahren Haft blieb das Gericht zwei Jahre unter dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Der Verteidige­r hatte für seinen Mandanten eine zweijährig­e Freiheitss­trafe auf Bewährung wegen schwerer Körperverl­etzung beantragt. Schließlic­h sei der Angeklagte nicht vorbestraf­t gewesen.

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