Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Auslandsdividenden
Bis zu einer Höhe von 15 Prozent kann die im Ausland anfallende Quellensteuer auf Dividenden auf die deutsche
Kapitalertragssteuer angerechnet werden. Das heißt, in diesem Fall zahlen Anleger nicht mehr als die übliche Kapitalertragssteuer. Liegt die Besteuerung im Ausland aber darüber, dann geht die Steuerbelastung über die 25 Prozent hinaus. Anleger können sich diesen Betrag entweder selbst zurückholen, indem sie bei der Steuerbehörde des jeweiligen Landes einen Antrag auf Erstattung stellen, oder sich bei ihrer Bank Hilfe holen. Wer den damit verbundenen Aufwand und die Kosten vermeiden will, sollte Dividendenfonds den Vorzug geben. (sz)