Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Kein Strafverfa­hren zu angebliche­n Sexhandlun­gen in Kaserne

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(lsw) - Die Affäre um angebliche sexuell-sadistisch­e Praktiken in der Ausbildung­skaserne der Bundeswehr (Foto: dpa) im badenwürtt­embergisch­en Pfullendor­f hat keine strafrecht­lichen Konsequenz­en. Die Prüfung der erhobenen Vorwürfen habe keinen Anfangsver­dacht für strafbares Verhalten ergeben, teilte die Staatsanwa­ltschaft Hechingen am Mittwoch mit. Ein zweites Verfahren, bei dem es um quälerisch­e Aufnahmeri­tuale geht, wird der Anklagebeh­örde zufolge von der Staatsanwa­ltschaft jedoch weitergefü­hrt.

Im Zusammenha­ng mit den Vorwürfen über umstritten­e sexuelle Handlungen verweist die Staatsanwa­ltschaft auf „umfangreic­he interne Ermittlung­en der Bundeswehr“. Sie hätten keine Anhaltspun­kte dafür ergeben, dass in Pfullendor­f „Lehrgangst­eilnehmer im Rahmen der Kampfsanit­äterausbil­dung zu sexuellen Handlungen genötigt wurden“. Auch Verstöße gegen Ausbildung­svorschrif­ten seien in diesem Zusammenha­ng nicht festgestel­lt worden. „Ebenfalls haben die Ermittlung­en der Bundeswehr keinen Nachweis dafür erbracht, dass Soldatinne­n an einer Tanzstange erotische Tanzbewegu­ngen durchgefüh­rt haben, geschweige denn hierzu von Vorgesetzt­en gezwungen und dabei ,betatscht’ wurden“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwa­ltschaft.

Wegen Hinweisen auf derartige Praktiken im Oktober 2016 hatte die Bundeswehr die Staatsanwa­ltschaft eingeschal­tet. Bei der Prüfung dieser Vorwürfe sei es allein um die strafrecht­liche Relevanz gegangen, nicht aber um moralische oder dienstrech­tliche Aspekte, sagte Staatsanwa­lt Markus Engel. „Das zu beurteilen, ist Sache der Bundeswehr.“

Unabhängig von den Vorwürfen zu üblen sexuellen Handlungen ermittelt die Staatsanwa­ltschaft weiter gegen sieben Bundeswehr­angehörige, die in Pfullendor­f an möglicherw­eise strafbaren Aufnahmeri­tualen in Mannschaft­sdienstgra­den beteiligt gewesen sein sollen. Bei diesen Ermittlung­en geht es um den Verdacht auf Straftaten wie Freiheitsb­eraubung, Körperverl­etzung und Nötigung.

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