Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Kein Strafverfahren zu angeblichen Sexhandlungen in Kaserne
(lsw) - Die Affäre um angebliche sexuell-sadistische Praktiken in der Ausbildungskaserne der Bundeswehr (Foto: dpa) im badenwürttembergischen Pfullendorf hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Prüfung der erhobenen Vorwürfen habe keinen Anfangsverdacht für strafbares Verhalten ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Hechingen am Mittwoch mit. Ein zweites Verfahren, bei dem es um quälerische Aufnahmerituale geht, wird der Anklagebehörde zufolge von der Staatsanwaltschaft jedoch weitergeführt.
Im Zusammenhang mit den Vorwürfen über umstrittene sexuelle Handlungen verweist die Staatsanwaltschaft auf „umfangreiche interne Ermittlungen der Bundeswehr“. Sie hätten keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass in Pfullendorf „Lehrgangsteilnehmer im Rahmen der Kampfsanitäterausbildung zu sexuellen Handlungen genötigt wurden“. Auch Verstöße gegen Ausbildungsvorschriften seien in diesem Zusammenhang nicht festgestellt worden. „Ebenfalls haben die Ermittlungen der Bundeswehr keinen Nachweis dafür erbracht, dass Soldatinnen an einer Tanzstange erotische Tanzbewegungen durchgeführt haben, geschweige denn hierzu von Vorgesetzten gezwungen und dabei ,betatscht’ wurden“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Wegen Hinweisen auf derartige Praktiken im Oktober 2016 hatte die Bundeswehr die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Bei der Prüfung dieser Vorwürfe sei es allein um die strafrechtliche Relevanz gegangen, nicht aber um moralische oder dienstrechtliche Aspekte, sagte Staatsanwalt Markus Engel. „Das zu beurteilen, ist Sache der Bundeswehr.“
Unabhängig von den Vorwürfen zu üblen sexuellen Handlungen ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter gegen sieben Bundeswehrangehörige, die in Pfullendorf an möglicherweise strafbaren Aufnahmeritualen in Mannschaftsdienstgraden beteiligt gewesen sein sollen. Bei diesen Ermittlungen geht es um den Verdacht auf Straftaten wie Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung.