Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Neue Forstorganisation bringt Änderungen
Landrat Scheffold kritisert den Zeitpunkt der Reform, sieht Kreis aber gut vorbereitet
(dtp) - Die Minister in Stuttgart haben in dieser Woche Eckpunkte für eine Reform der Forstverwaltung in Baden-Württemberg beschlossen. Demnach wird das Land seinen Eigenbetrieb auflösen und zum 1. Juli 2019 zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts machen, die sich dann um den Staatswald kümmern wird. Für die Beschäftigten im AlbDonau-Kreis hat das Auswirkungen, erklärt Landrat Heiner Scheffold.
Der Staatswald wird nach der Reform in Zukunft nicht mehr vom Landratsamt betreut, sondern von der neuen öffentlichen Anstalt. Der Körperschaftswald, darunter vor allem die Wälder der Gemeinden und Städte, wird zwar zumindest noch vom Landratsamt betreut werden, wo die Betreuungsstelle sitzt, ist laut Landrat Scheffold aber noch unklar. Das Landratsamt bleibe zumindest hoheitlich tätig, das heißt, es bleibe etwa für die Forstaufsicht, Genehmigungen und auch die Waldpädagogik zuständig.
Der Alb-Donau-Kreis beabsichtigt gemeinsam mit den Städten und Gemeinden die Gründung eines freiwilligen kommunalen Zusammenschlusses in Form einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts zur Betreuung und Bewirtschaftung des Kommunal- und Privatwaldes.
Unklar ist die Finanzierung
Die bewährten Strukturen und Leistungen für Kommunen und Privatwaldbesitzer sollen weitergeführt werden. Unklar sei noch die Finanzierung. „Bisher wurde das Personal zum Teil vom Land finanziert“, sagt Scheffold. „Die Kommunen mussten nur einen Teil zahlen.“Ob das Land weiter zahlen werde, sei noch offen.
Für die rund 100 Beschäftigten im Forstbereich des Alb-Donau-Kreises bedeutet die Aufsplittung der Aufgaben in verschiedene Organisationen: „Sie gehen woanders hin“, so der Landrat. Nach dem Eckpunktepapier der Landesregierung seien noch viele Detailfragen zu klären.
Für die Bürger wird die Änderung laut Scheffold dann spürbar sein, wenn sie ein Anliegen haben und die richtige Telefonnummer finden müssen. „Bisher konnte man immer immer im Landratsamt anrufen.“
Nichtsdestotrotz ist der Landkreis laut Scheffold auf die neue Struktur gut vorbereitet: „An diesem Thema sind wir seit mehreren Jahren dran. Auch wenn die organisatorische Aufspaltung zwischen Staatswald und Körperschafts- und Privatwald sicher nicht unser Wunsch war.“Von Vorteil sei, dass es schon seit 2005 im Landkreis eine zentrale Forstbehörde im Landratsamt und eine dezentrale Revierstruktur gebe, die klar zwischen Staatswaldrevieren und den Betreuungsrevieren für den Körperschafts- und Privatwald unterscheidet.
Die jetzige Reform der Forstverwaltung im Land geht zurück auf das noch laufende Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg. Es untersagte dem Land, und damit auch den unteren Forstbehörden, im Nichtstaatswald über 100 Hektar Betriebsgröße Nadelstammholz gebündelt für alle Waldbesitzarten zu verkaufen, Holz auszuzeichnen und Holzerntemaßnahmen zu betreuen. Die letzte Entscheidung in diesem Rechtsstreit liegt noch beim Bundesgerichtshof. Als Reaktion hatte der Alb-Donau-Kreis bereits eine vom Staatswald abgetrennte kommunale Holzverkaufsstelle eingerichtet.
Letztes Urteil fehlt
An der jetzigen Reform kritisiert Scheffold, dass sich die Landesregierung auf eine Änderung der Forstorganisation festgelegt habe, bevor ein abschließendes Urteil vorliege. „Diese Terminsetzung zwingt uns, mit der Neuorganisation zu beginnen, obwohl die beschlossenen Eckpunkte Komponenten enthalten, die dem Beschluss im Kartellrechtsverfahren widersprechen und somit keine stabile und rechtskonforme Organisation garantieren.“