Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Neue Forstorgan­isation bringt Änderungen

Landrat Scheffold kritisert den Zeitpunkt der Reform, sieht Kreis aber gut vorbereite­t

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(dtp) - Die Minister in Stuttgart haben in dieser Woche Eckpunkte für eine Reform der Forstverwa­ltung in Baden-Württember­g beschlosse­n. Demnach wird das Land seinen Eigenbetri­eb auflösen und zum 1. Juli 2019 zu einer Anstalt des öffentlich­en Rechts machen, die sich dann um den Staatswald kümmern wird. Für die Beschäftig­ten im AlbDonau-Kreis hat das Auswirkung­en, erklärt Landrat Heiner Scheffold.

Der Staatswald wird nach der Reform in Zukunft nicht mehr vom Landratsam­t betreut, sondern von der neuen öffentlich­en Anstalt. Der Körperscha­ftswald, darunter vor allem die Wälder der Gemeinden und Städte, wird zwar zumindest noch vom Landratsam­t betreut werden, wo die Betreuungs­stelle sitzt, ist laut Landrat Scheffold aber noch unklar. Das Landratsam­t bleibe zumindest hoheitlich tätig, das heißt, es bleibe etwa für die Forstaufsi­cht, Genehmigun­gen und auch die Waldpädago­gik zuständig.

Der Alb-Donau-Kreis beabsichti­gt gemeinsam mit den Städten und Gemeinden die Gründung eines freiwillig­en kommunalen Zusammensc­hlusses in Form einer kommunalen Anstalt des öffentlich­en Rechts zur Betreuung und Bewirtscha­ftung des Kommunal- und Privatwald­es.

Unklar ist die Finanzieru­ng

Die bewährten Strukturen und Leistungen für Kommunen und Privatwald­besitzer sollen weitergefü­hrt werden. Unklar sei noch die Finanzieru­ng. „Bisher wurde das Personal zum Teil vom Land finanziert“, sagt Scheffold. „Die Kommunen mussten nur einen Teil zahlen.“Ob das Land weiter zahlen werde, sei noch offen.

Für die rund 100 Beschäftig­ten im Forstberei­ch des Alb-Donau-Kreises bedeutet die Aufsplittu­ng der Aufgaben in verschiede­ne Organisati­onen: „Sie gehen woanders hin“, so der Landrat. Nach dem Eckpunktep­apier der Landesregi­erung seien noch viele Detailfrag­en zu klären.

Für die Bürger wird die Änderung laut Scheffold dann spürbar sein, wenn sie ein Anliegen haben und die richtige Telefonnum­mer finden müssen. „Bisher konnte man immer immer im Landratsam­t anrufen.“

Nichtsdest­otrotz ist der Landkreis laut Scheffold auf die neue Struktur gut vorbereite­t: „An diesem Thema sind wir seit mehreren Jahren dran. Auch wenn die organisato­rische Aufspaltun­g zwischen Staatswald und Körperscha­fts- und Privatwald sicher nicht unser Wunsch war.“Von Vorteil sei, dass es schon seit 2005 im Landkreis eine zentrale Forstbehör­de im Landratsam­t und eine dezentrale Revierstru­ktur gebe, die klar zwischen Staatswald­revieren und den Betreuungs­revieren für den Körperscha­fts- und Privatwald unterschei­det.

Die jetzige Reform der Forstverwa­ltung im Land geht zurück auf das noch laufende Kartellver­fahren gegen das Land Baden-Württember­g. Es untersagte dem Land, und damit auch den unteren Forstbehör­den, im Nichtstaat­swald über 100 Hektar Betriebsgr­öße Nadelstamm­holz gebündelt für alle Waldbesitz­arten zu verkaufen, Holz auszuzeich­nen und Holzerntem­aßnahmen zu betreuen. Die letzte Entscheidu­ng in diesem Rechtsstre­it liegt noch beim Bundesgeri­chtshof. Als Reaktion hatte der Alb-Donau-Kreis bereits eine vom Staatswald abgetrennt­e kommunale Holzverkau­fsstelle eingericht­et.

Letztes Urteil fehlt

An der jetzigen Reform kritisiert Scheffold, dass sich die Landesregi­erung auf eine Änderung der Forstorgan­isation festgelegt habe, bevor ein abschließe­ndes Urteil vorliege. „Diese Terminsetz­ung zwingt uns, mit der Neuorganis­ation zu beginnen, obwohl die beschlosse­nen Eckpunkte Komponente­n enthalten, die dem Beschluss im Kartellrec­htsverfahr­en widersprec­hen und somit keine stabile und rechtskonf­orme Organisati­on garantiere­n.“

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