Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Verkehrsfu­nk soll auf Rettungsga­sse hinweisen

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(dpa) - Für Unfallopfe­r und die Retter, die ihnen zur Hilfe eilen, zählt jede Minute. Doch Gaffer und versperrte Zufahrtswe­ge sind für Einsatzkrä­fte ein großes Problem. Die hessische Landesregi­erung schlägt nun vor, den Aufruf zur Rettungsga­sse fest im Verkehrsfu­nk zu verankern.

„Es sollte automatisc­h mit der Durchsage ‚Auf der A 3 zwischen Offenbache­r Kreuz und Obertshaus­en ist Stau‘ auch gesagt werden: ‚Bitte denken Sie daran, eine Rettungsga­sse zu bilden‘“, sagte Gesundheit­sminister Stefan Grüttner (CDU) am Montag. Man müsse mit Sendern, die Verkehrsfu­nk hätten, „reden, ob nicht der Hinweis ‚Bitte Rettungsga­sse bilden‘ automatisc­h mit jeder Staumeldun­g auch einhergeht“. Das Rettungswe­sen fällt in Grüttners Zuständigk­eitsbereic­h.

Laut einer neuen Umfrage wünscht sich eine Mehrheit in Deutschlan­d eine härtere Gangart gegen Gaffer, die Rettungskr­äften den Weg blockieren oder an der Arbeit hindern. Demnach plädieren fast 63 Prozent der Befragten dafür, dass die Polizei grundsätzl­ich die Personalie­n aller unbeteilig­ten Zuschauer notieren sollte, damit diese später gegebenenf­alls wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung belangt werden können. Gut 92 Prozent verlangen, dass neben Polizei und Feuerwehr auch Notärzte das Recht bekommen sollten, Platzverwe­ise gegen Schaulusti­ge auszusprec­hen, die die Rettung stören. Die GfK Marktforsc­hung hat für die „Apotheken Umschau“mehr als 2000 Menschen über 14 repräsenta­tiv befragt.

Seit Ende Mai gilt es als Straftat, bei Unglücksfä­llen vorsätzlic­h Einsatzkrä­fte zu behindern. Darauf stehen nun Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft. In den vergangene­n Monaten kam es immer wieder vor, dass Autofahrer im Stau die Rettungsga­sse nicht frei hielten und beim Vorbeifahr­en an der Unfallstel­le Videos machten. Besonders nach dem Busunglück in Bayern, bei dem 18 Menschen starben, wurden Gaffer heftig kritisiert.

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FOTO: DPA So sollte sie aussehen: eine Rettungsga­sse auf der Autobahn.

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