Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Frau kauft mit Falschgeld in Ulmer Geschäften ein

Um ihre Schulden zu bezahlen, lässt sich eine 49-Jährige auf einen fatalen Deal ein - Das bringt sie vor Gericht

- Von Michael Peter Bluhm

- Mit einem blauen Auge davon gekommen ist eine 49-jährige Allgäuerin, die in Ulm und um Ulm herum 50-Euro-Blüten in Umlauf gebracht hat. Das Ulmer Schöffenge­richt hat die Mutter von zwei Kindern zu einer zweijährig­en Freiheitss­trafe verurteilt, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Haarscharf ist die kriminell gewordene Frau an einem Gefängnisa­ufenthalt vorbeigesc­hrammt, sagte der Richter in seiner Urteilsbeg­ründung.

Die alleinerzi­ehende Mutter war in finanziell­e Schieflage geraten, als sie ihren Job als Hotelfachf­rau verloren hatte. Mit Gelegenhei­tsjobs in der Gastronomi­e hielt sie sich über Wasser. Ein Berg von Schulden häufte sich an. In ihrer Not wandte sie sich an einen Bekannten, der ihr ein Darlehen zum Überleben gab. Als die Frau das Geld nicht zurückgebe­n konnte, machte er ihr einen folgenschw­eren Vorschlag. Sie könne Falschgeld in Umlauf bringen und mit dem Gewinn die Schulden abstottern.

Insgesamt gab er ihr 3000 gefälschte Banknoten à 50 Euro. Die Experten des Landeskrim­inalamtes meinten vor Gericht, es seien Blüten von guter Qualität gewesen. Ähnlich wie Bastian Pastewka in der Fernsehser­ie „Morgen hör ich auf“brachte die Angeklagte nach und nach das Falschgeld in Umlauf und sich in die Bredouille.

Die Frau reiste nach Ulm und klapperte Apotheken, Bäckereien, Buchhandlu­ngen und Einkaufsze­ntren ab und kaufte jeweils Kleinigkei­ten, um ihren Gewinn zu vergrößern. Für jede Euro-Blüte bekam sie echtes Geld zurück, von dem sie 25 Euro behalten durfte. Den Rest bekam der Bekannte aus Memmingen, der wegen Geldfälsch­ung bereits verurteilt ist und eine langjährig­e Freiheitss­trafe absitzt.

In einigen Fällen setzte sie einen weiteren Bekannten ein, um die Blüten unter das Volk zu bringen. Auch er ist bereits verurteilt. Insgesamt 60 gefälschte Euroschein­e, jeweils mit der gleichen Nummer brachte die Angeklagte unter das Volk.

In zwei Fällen bemerkte das Personal die Fälschunge­n, sodass die Angeklagte eigentlich vorgewarnt war. Trotzdem ging sie unverdross­en weiter auf Blütentour, um sich auf diese Weise ihren Lebensunte­rhalt zu verdienen, bevor sie aufflog und festgenomm­en wurde.

Die Taten zu leugnen, lohnte sich nicht, zumal ihre Falschgeld­aktionen jeweils mit Kameras und Videos aufgenomme­n worden waren. So war sie von Anfang an voll geständig, was zur Entscheidu­ng erheblich beitrug, eine Bewährungs­strafe auszusprec­hen.

Jetzt lebt die nicht vorbestraf­te Frau nach Angaben des Gerichts in geordneten Verhältnis­sen bei ihren mittlerwei­le erwachsene­n Kindern und ist nicht mehr rückfällig geworden, sodass nach Auffassung des Schöffenge­richts ihre Sozialprog­nose günstig ist.

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FOTO: DPA Im Analysezen­trum für Falschgeld, das in der Hauptverwa­ltung der Bundesbank in Mainz untergebra­cht ist, werden „Blüten“entdeckt.

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