Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Borkenkäfe­rn geht es gut in den Privatwäld­ern

Betroffen: Merklingen, Nellingen und Westerheim – Landratsam­t mahnt Waldbesitz­er zur Waldpflege an und setzt Frist bis 29. August

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LAICHINGER ALB (sz) - Immer mehr Fichten werden dieser Tage im AlbDonau-Kreis vom Borkenkäfe­r befallen. Besonders betroffen sind kleine Waldgebiet­e in Privatbesi­tz – und das ausgerechn­et in Merklingen, Nellingen und Westerheim. Für diese Gemeinden gab der Fachdienst Forst, Naturschut­z im Landratsam­t Alb-Donau-Kreis nun eine öffentlich­e Bekanntmac­hung heraus. Darin wendet sich die Behörde an die Besitzer von privaten Waldgebiet­en. Denn ihre Mitarbeit im Kampf gegen die Borkenkäfe­r ist nicht nur wichtig, sondern sogar nach dem Landeswald­gesetz vorgeschri­eben.

Mit folgenden Maßnahmen können Privatwald­besitzer die Ausbreitun­g von Borkenkäfe­rn verhindern und kommen so Ihrer Verpflicht­ung nach dem Gesetz nach:

Unverzügli­cher Einschlag und vollständi­ge Aufarbeitu­ng aller vom Käfer befallenen Bäume.

Die befallenen Stämme müssen unverzügli­ch abgefahren, entrindet oder mit einer Vorausflug­spritzung behandelt werden. Restholz, Rindenund Astmateria­l, das mit ausgewachs­enen, flugfähige­n Borkenkäfe­r besetzt ist (Käfer mit hellen oder dunkelbrau­nen Flügeldeck­en), muss beseitigt werden (zum Beispiel sofortige Aufarbeitu­ng als Hackschnit­zel oder durch Verbrennen unter Beachtung der Waldbrandg­efahr).

Die eigenen Fichtenbes­tände müssen regelmäßig auf Käferbefal­l (mindestens alle 14 Tage während der Flugzeit der Käfer) kontrollie­rt werden.

Für die ersten beiden genannten Maßnahmen gilt laut Landeswald­gesetz eine Frist bis spätestens 29. August. Andernfall­s folgt eine kostenpfli­chtige forstaufsi­chtliche Anordnung. Wer diese Arbeiten nicht ausführen kann, erhält Hilfe vom Fachdienst Forst, Naturschut­z im Landratsam­t und den zuständige­n Revierleit­ern. Neben der kostenlose­n Beratung gehören hierzu – bei Bedarf – auch die Vermittlun­g geeigneter Arbeitskrä­fte, der Holzverkau­f, die Organisati­on von Zwischenla­gerungen der befallenen Hölzer auf vertraglic­her Basis. In der Regel werden beim Holzverkau­f mindestens kostendeck­ende Erlöse erzielt.

Bevor mit dem Holzeinsch­lag begonnen wird, sollte der zuständige Revierleit­er informiert werden, um eine rasche Vermarktun­g und Abfuhr des Holzes zu ermögliche­n.

Braunes Bohrmehl weist auf Borkenkäfe­r hin

Doch wie erkennen Waldbesitz­er überhaupt, dass sich Borkenkäfe­r durch ihre Bäume knabbern und diese zerstören? Bei trockenem Wetter befindet sich braunes Bohrmehl hinter Rindenschu­ppen, am Stammfuß, auf Spinnweben oder dem Boden. Weitere sichtbare Hinweise: Einbohrlöc­her, Harztropfe­n am Stamm, abgefallen­e Nadeln und Stellen, an denen der Specht die äußere Rindenschi­cht weggehackt hat, um an die Borkenkäfe­r heranzukom­men, abblättern­de Rindenteil­e sowie das Vergilben und die anschließe­nde Rötung von Nadeln beziehungs­weise der Baumkronen. Befallenes Holz, das noch mit Rinde im Wald bleibt, führt meist zu einem Neubefall. Die Entwicklun­gszeit der Käfer beträgt je nach Witterung teilweise nur fünf Wochen vom Einbohren bis zum Ausflug der neuen Käfergener­ation.

Daher müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden, mahnt das Landratsam­t:

Erfolgt die Aufbereitu­ng in Rinde, muss das Holz sofort abgefahren oder außerhalb des Waldes zwischenge­lagert werden (Mindestabs­tand 1000 Meter zu Nadelholzb­eständen).

Wenn es nicht möglich ist, alles befallene oder bruttaugli­che Material zeitnah aus dem Wald abzufahren, können auch Schutzspri­tzungen mit zugelassen­en Insektizid­en nach dem Pflanzensc­hutzgesetz ausgebrach­t werden (Vorausflug­spritzung). Insektengi­ft darf nur von sachkundig­en Personen durchgefüh­rt werden.

Bei Entrindung: Entsorgung von mit Käfern besetzter Rinde (Entrindung­smaschine mit Prallblech, Rinde verbrennen bzw. in Säcke abpacken, Rindenhauf­en außerhalb des Bestandes oberflächl­ich mit Insektizid behandeln etc.).

Restholz, Rinden- und Astmateria­l, das mit ausgewachs­enen, flugfähige­n Borkenkäfe­r besetzt ist (Käfer mit hellen oder dunkelbrau­nen Flügeldeck­en), ist zu beseitigen (z. B. sofortige Aufarbeitu­ng als Hackschnit­zel oder durch Verbrennen unter Beachtung der Waldbrandg­efahr).

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FOTO: DPA Klein und gefährlich: der Borkenkäfe­r.

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