Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Sonnenblumen erfreuen nicht nur die Betrachter, sie bringen Landwirten auch Geld.
EU fördert Sonnenblumen und Co. rund um Merklinger Felder
MERKLINGEN - Noch leuchten die Felder rund um Merklingen bunt und das Auge des Spaziergängers kann sich kaum satt daran sehen. Gelb strahlen die Sonnenblumen, blaue Phacelia breiten sich zu orangefarbenen Ringelblumen aus, dazu rote und lilafarbene Wicken, Kamille, wilder Mohn und auch Kornblumen sind wieder zu sehen. Die Blütenpracht bringt den Landwirten nämlich
Geld. Bald aber ist sie wieder verblüht.
„Für wirkliche Begeisterung sorgte die EU-Bestimmung im Jahr 2015 nicht bei allen Landwirten, denn die schreibt ihnen vor, dass bei der Flächenbewirtschaftung gewisse Auflagen einzuhalten sind“, sagt Hans Hack, Vorsitzender des landwirtschaftlichen Ortsvereins Merklingen. Landwirtschaftliche Betriebe müssen seither grundsätzlich fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangfläche bereitstellen und sie müssen im Umweltinteresse genutzt werden. Die bunten Saatmischungen, die das Auge der Bevölkerung unter dem eintönig wuchernden Mais auf den Feldern seitdem jedes Jahr erfreuen, sind zudem Voraussetzung dafür, dass Landwirte ihre Basisprämie erhalten.
Laut Hack erfordere dies bei den Landwirten durchaus Flexibilität, mache aber Sinn: „Es ist gut für die Nährstoffspeicherung, für die Auflockerung des Bodens und natürlich für die Bienen.“Unter anderem verweist er auf ein neues Projekt in Suppingen, wo ein Landwirt die neue Blühsorte Silphie angebaut hat – und das nicht als bunte Pflichtauflage, die sich unter anderem auch in umsäumten Blühstreifen entlang der Maisfelder zeigt.
„Im Frühjahr blüht der Raps und bietet den Bienenvölkern Nahrung. Danach ist auf landwirtschaftlichen Flächen nichts Blühendes mehr zu finden“, erklärt ClausUlrich Honold vom Fachdienst Landwirtschaft des Alb-DonauKreises. Blühstreifen und ganze Sonnenblumenfelder seien in der Folge ein weiterer Nährboden für Bienen und lockerten zudem die Monokultur der Maislandschaft auf.
„Seit der Agrarreform 2015 sind ökologische Vorrangflächen Pflicht für Biodiversität und Artenreichtum“, so Honold. Die Verordnung habe auch nach seiner Kenntnis nicht für Jubel bei allen Landwirten gesorgt, denn schließlich koste sie diese auch Geld. „Man darf es aber nicht nur monetär sehen, sondern sollte auch an die Bodenbeschaffenheit denken, in die damit investiert wird“, so der Fachdienstleiter.