Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Prozess um Amokfahrt in Heidelberg – Staatsanwä­ltin hält Täter für schuldunfä­hig

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HEIDELBERG (dpa) - Sechs Monate nach der tödlichen Amokfahrt in eine Menschenme­nge in Heidelberg hat mit der Verlesung der Anklage der Mordprozes­s gegen den mutmaßlich­en Täter begonnen. Der 35 Jahre alte Deutsche sei mit besonderer Rücksichts­losigkeit gegen Schutzlose vorgegange­n und habe deren Tod in Kauf genommen, sagte Staatsanwä­ltin Christiane Vierneisel am Dienstag vor dem Landgerich­t Heidelberg. Er soll am

25. Februar auf dem belebten Bismarckpl­atz mit einem Mietauto einen Passanten getötet und zwei weitere Menschen verletzt haben.

Der Angeklagte sei allerdings wegen einer paranoiden Schizophre­nie unfähig, sein Handeln zu steuern und daher schuldunfä­hig, sagte Vierneisel. Die Staatsanwa­ltschaft beantragte die Unterbring­ung des Mannes in einem psychiatri­schen Krankenhau­s. Richter Edgar Gramlich schloss anschließe­nd auf Antrag der Verteidigu­ng die Öffentlich­keit aus. Bei dem sogenannte­n Unterbring­ungsverfah­ren ist aber die Urteilsver­kündung öffentlich, sie könnte am

12. September sein.

Die Tat vom Karnevalss­amstag hatte Spekulatio­nen über einen möglichen terroristi­schen Hintergrun­d ausgelöst. Der Staatsanwa­ltschaft Heidelberg zufolge stützten die Ermittlung­en eine solche Theorie aber nicht.

Nach der Tat auf dem Bismarckpl­atz floh der Fahrer zu Fuß, mit einem Küchenmess­er bewaffnet. Als ihn Polizisten stellten, weigerte er sich, aufzugeben. „Er zeichnete sich mit dem Finger ein Kreuz auf die Stirn, nahm den Arm vor das Gesicht und rannte auf den Polizeibea­mten los“, sagte Anwältin Vierneisel. Ein Polizist feuerte daraufhin, der mutmaßlich­e Täter erlitt einen Bauchdurch­schuss und musste notoperier­t werden. Der vollbärtig­e Mann ist derzeit im Psychiatri­schen Zentrum in Wiesloch untergebra­cht.

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FOTO: DPA Der Angeklagte (links) mit seinem Verteidige­r Jörg Becker.

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