Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Harte Linie gegen Gefährder bleibt noch die Ausnahme

Bundesverw­altungsger­icht nennt Abschiebun­g zweier Islamisten ins Ausland rechtens

- Von Michael Evers

HANNOVER (dpa) - Harte Kante zeigen gegen Islamisten: Angesichts von Terrordroh­ungen und Anschlägen steht das Thema Innere Sicherheit im Wahlkampf hoch im Kurs. Abseits einfacher Slogans erweist sich der Umgang mit Gefährdern, denen die Polizei jederzeit einen Terrorakt zutraut, in der Praxis aber als zäh. So mancher zieht alle juristisch­en Register, um sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen. In zwei Grundsatzu­rteilen hat das Bundesverw­altungsger­icht am Dienstag aber dem Land Niedersach­sen recht gegeben: Die Abschiebun­g von zwei Gefährdern nach Algerien und Nigeria sei korrekt gewesen, urteilte das Gericht.

Eine Bestätigun­g ist dies für Niedersach­sens Innenminis­ter Boris Pistorius, der im Team von SPD-Kanzlerkan­didat Martin Schulz für die Innere Sicherheit zuständig ist. Nach der angeordnet­en Abschiebun­g zweier Islamisten aus Göttingen nach Nigeria und Algerien drohte er weiteren Gefährdern im Frühjahr „jederzeit mit der vollen Härte der uns zur Verfügung stehenden Mittel“. Weitere Abschiebun­gen aber gab es nach diesen markigen Worten in Niedersach­sen zunächst nicht, denn die beiden jungen Männer, die bereits nach Nigeria und Algerien ausgefloge­n wurden, zogen vor das Bundesgeri­cht.

Trotz der Bestätigun­g der Leipziger Richter aber sind Abschiebun­gen kein Allheilmit­tel im Kampf gegen gefährlich­e Islamisten. Denn sie kommen nur bei einem kleineren Teil der bundesweit knapp 700 Gefährder in Betracht. Wer Deutscher ist oder die deutsche Staatsange­hörigkeit neben einer ausländisc­hen besitzt, ist vor Abschiebun­g geschützt. Dazu kommt, dass das Gesetz eine Abschiebun­g nur aufgrund einer „besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepu­blik Deutschlan­d oder einer terroristi­schen Gefahr“möglich macht.

Große Nachahmung hat der harte niedersäch­sische Schritt gegen die in Göttingen geborenen Gefährder bislang nicht gefunden. Möglicherw­eise auch, weil das Leipziger Gericht im Fall des Algeriers die Abschiebun­g von der Zusicherun­g der algerische­n Regierung abhängig machte, dass dem Betroffene­n keine Folter oder unmenschli­che Behandlung droht. Etliche Monate verstriche­n, bis eine solche Zusage in Hannover eintraf.

Ein langes Hickhack gibt es auch um den terrorverd­ächtigen Tunesier Haikel S. Das Verwaltung­sgericht Frankfurt hatte die Abschiebun­g mit dem Hinweis untersagt, dass dem Mann in seiner Heimat die Todesstraf­e drohe. Nun müssen auch hier die Leipziger Richter entscheide­n.

Um Gefährder an der Ausreise in die IS-Kampfgebie­te zu hindern, können deutsche Behörden auch die Reisepässe der Betroffene­n einkassier­en. Auch hier gibt es aber rechtliche Probleme, wie sich kürzlich am Verwaltung­sgericht Hannover zeigte. Zwar gaben die Richter der Stadt Hildesheim recht, die eine Gefährderi­n zur Abgabe ihres libanesisc­hen Reisepasse­s aufgeforde­rt hatte. „Meinen Pass kriegt ihr nicht“, schleudert­e die Frau aber Polizisten entgegen, als diese das Dokument abholen wollten, eine Durchsuchu­ng blieb ergebnislo­s.

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FOTO: DPA Das Bundesverw­altungsger­icht hält die Abschiebun­g zweier Gefährder ins Ausland für korrekt.

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