Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Vatikan verunsiche­rt Gläubige mit Verbot glutenfrei­er Hostien

Liturgisch­es Institut empfiehlt Kirchgänge­rn, mit ihrem Pfarrer zu reden

- Von Christine Süß-Demuth

KARLSRUHE (epd) - Brot ist neben Wein wesentlich­er Bestandtei­l der christlich­en Feier des Abendmahls. Die Schlagzeil­e „Vatikan verbietet glutenfrei­e Hostien“hat viele irritiert. Vor allem Menschen mit Zöliakie sind verunsiche­rt.

Immer mehr Lebensmitt­el werden als „glutenfrei“beworben. Für manchen gilt glutenfrei­e Ernährung inzwischen sogar als Lifestyle, obwohl die Produkte grundsätzl­ich Kranken helfen sollen. In Deutschlan­d leidet etwa einer von 200 Menschen an einer Unverträgl­ichkeit gegenüber Gluten, wie es in Getreiden wie Weizen, Roggen oder Gerste vorkommt. Wer an Zöliakie erkrankt ist, muss Getreideei­weiß in Lebensmitt­eln konsequent meiden, sonst drohen Folgeerkra­nkungen.

Doch was, wenn Gläubige an Glutenunve­rträglichk­eit leiden? Während es bei den Protestant­en keine detaillier­ten Regelungen gibt, ist dies in der katholisch­en Kirche genau festgelegt: Das Brot, das für die Eucharisti­efeier verwendet wird, muss ungesäuert und aus reinem Weizenmehl sein. So wie es vermutlich zu Zeiten Jesus in Israel gebacken wurde. Daher seien Hostien, die überhaupt kein Gluten enthalten, für die Eucharisti­e „ungültige Materie“, heißt es in einem vom Vatikan kürzlich veröffentl­ichten „Rundbrief an die Bischöfe über das Brot und den Wein für die Eucharisti­e“. Neu ist die Regelung aber nicht, sie gilt schon seit 2003.

Erlaubt sind demnach „Hostien, die wenig Gluten enthalten, jedoch so viel, dass die Zubereitun­g des Brotes möglich ist ohne fremdartig­e Zusätze“. Wer an Zöliakie erkrankt ist, soll Kontakt mit dem zuständige­n Pfarrer aufnehmen, empfiehlt das Deutsche Liturgisch­e Institut der katholisch­en Kirche. Dann könnten glutenredu­zierte Hostien bestellt und separat ausgeteilt werden. Werde auch diese Hostie nicht vertragen, sei die Kommunion mit Wein möglich.

Die meisten Menschen mit Zöliakie könnten mit glutenarme­n Hostien am katholisch­en Abendmahl teilnehmen, sagt die Pressespre­cherin der Deutschen Zöliakie Gesellscha­ft, Bianca Maurer. Da die Hostie sehr klein sei, enthalte sie nur eine ganz geringe Menge Gluten. Zudem werde die Eucharisti­e meist nur einmal in der Woche gefeiert.

In der evangelisc­hen Kirche sei im Gegensatz zur römisch-katholisch­en die „Gültigkeit der Materie“keine entscheide­nde Kategorie, sagt Kirchenrat Frank Zeeb, Referatsle­iter Theologie, Kirche und Gesellscha­ft von der württember­gischen Landeskirc­he. Eine evangelisc­he Abendmahls­feier könne nicht „ungültig“sein. Zumindest könne eine solche Ungültigke­it nicht von Menschen festgestel­lt werden.

In der württember­gischen Landeskirc­he etwa wird das Abendmahl meist mit Oblaten und Wein im Gemeinscha­ftskelch gefeiert. Andere Formen, wie gesäuertes Brot, Einzelkelc­he oder Traubensaf­t sind ebenfalls zugelassen. In Baden heißt es schlicht: „Das Brot soll keine harte Kruste haben und nicht bröseln, der rote oder weiße Wein von guter Qualität sein.“Weitere Angaben gebe es nicht, sagt Daniel Maier, Pressespre­cher der badischen evangelisc­hen Landeskirc­he.

Ähnlich hat es die EKD in ihrer „Orientieru­ngshilfe zu Verständni­s und Praxis des Abendmahls in der evangelisc­hen Kirche“veröffentl­icht. Darin heißt es: „Die Frage, ob für diese Zwecke Weißbrot oder Oblaten und roter oder weißer Wein verwendet wird, sollte nicht zu einer theologisc­hen Grundsatzf­rage hochstilis­iert werden.“

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FOTO: DPA Das Brot, das für die Eucharisti­efeier verwendet wird, muss ungesäuert und aus reinem Weizenmehl sein. Glutenfrei­e Hostien sind darum „ungültige Materie“, heißt es aus dem Vatikan.

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