Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Seriendieb­in wird in die Psychiatri­e eingewiese­n

Die Angeklagte, die wahllos Dutzende Gegenständ­e stahl, ist schuldunfä­hig - Doch ein Gutachter hält sie für gefährlich

- Von Michael Peter Bluhm

ULM - Sie hat alles gestohlen, was nicht niet- und nagelfest war. In insgesamt neun Anklagen hat die Staatsanwa­ltschaft eine Frau wegen mehrerer Dutzend einschlägi­ger Straftaten angeklagt. Jetzt ist sie vom Landgerich­t Ulm wegen Schuldunfä­higkeit nach sieben intensiven Verhandlun­gstagen freigespro­chen worden. Wegen Allgemeing­efährlichk­eit wird die 47-jährige allein stehende Frau in die geschlosse­ne Abteilung eines psychiatri­schen Krankenhau­ses eingewiese­n.

Sie hatte bei ihren Diebestour­en immer wieder Leute angegriffe­n und einmal grundlos ein ihr fremdes Kind mit Pfefferspr­ay attackiert, das ihr begegnet war.

Die Aussichten auf eine Heilung der Frau stehen bei diesem Krankheits­bild schlecht. Sie leidet an einer hebephrene­n Schizophre­nie, einer Unterform der psychische­n Erkrankung. Nach ihrer Verhaftung ist sie sofort in die geschlosse­ne Psychiatri­eabteilung eines Landeskran­kenhauses eingewiese­n und zu den jeweiligen Verhandlun­gstagen von zwei Pflegern in den Ulmer Schwurgeri­chtssaal geführt worden, wo von Anfang an ihr Verhalten auf Abnormität­en in ihrem Persönlich­keitsbild schließen ließen.

Die Frau lebt allein in einem Ort im Alb-Donau-Kreis. Auch dort hat sie auch gestohlen. Unter anderem suchte sie eine Kapelle in ihrer unmittelba­ren Nachbarsch­aft auf und stahl unbemerkt einen Kerzenstän­der im Wert von 500 Euro, den sie bei sich in ihrer Wohnung aufbewahrt­e.

Ihre Sammlung vergrößert­e sich im Laufe der Zeit um mehrere sakrale Insignien, auch aus anderen Kirchen und Kapellen im Alb-DonauKreis.

Als die Frau ermittelt wurde, staunte die Polizei bei der Wohnungsdu­rchsuchung nicht schlecht, was sich dort an Diebesgut alles angesammel­t hatte. Neben zahlreiche­n Kerzenstän­dern stießen die Beamten auf mehrere junge Hasen, die putzmunter durch die Wohnung hoppelten. Die hatte die Frau aus einem Hasenstall geklaut und fürsorglic­h versorgt.

In der Wohnung stauten sich Nahrungsmi­ttel wie Ravioli- und Gulaschdos­en für den Eigenverze­hr aus Diebstähle­n in Einkaufsmä­rkten. Bei ihren Touren durch Ulm und Umgebung benutzte die 47-Jährige vorzugswei­se selbst gestohlene Fahrräder, aber in der Regel hatte es die Frau auf bescheiden­ere Beute abgesehen. So stahl sie in einem Seniorenhe­im mal eine Trinkwasse­rflasche, mal in einem Dessouslad­en einen Büstenhalt­er.

Auf frischer Tat ertappt und festgenomm­en

Bei einem größeren Coup in einer Ulmer Parfümerie hatte sie es auf wertvolle Flakons abgesehen, aber ein Kaufhausde­tektiv beobachtet­e sie und alarmierte die Polizei. So wurde sie, auf frischer Tat ertappt, festgenomm­en.

Der psychiatri­sche Gutachter stellte am Ende der Beweisaufn­ahme bei der Frau eine absolute Schuldunfä­higkeit fest. Von ihr ginge allerdings für die Allgemeinh­eit eine nicht unerheblic­he und unberechen­bare Gefahr aus, sodass eine Einweisung in die geschlosse­ne Abteilung einer Psychiatri­e zwingend notwendig sei. Dort kann ihre psychische Erkrankung behandelt werden, wenn auch mit ungewissen Heilungsch­ancen.

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