Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Was Neuwagenkäufer beachten müssen
Die Einfahrstrecke ist erheblich kürzer als früher – Augen auf bei der Wahl der Versicherung
Einsteigen, starten, losfahren – wer sich einen Neuwagen gönnt, kann heute beinahe vom ersten Kilometer an normal Gas geben. „Grundsätzlich müssen neue Kraftfahrzeuge nicht mehr eingefahren werden“, sagt Wolfgang Radke vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. „Denn die Autos absolvieren bereits im Werk einen sogenannten Testdurchlauf und erhalten außerdem vor der Auslieferung an den Käufer immer eine Ablieferungsdurchsicht.“Dabei würden alle wesentlichen Punkte – wie bei einer Inspektion – geprüft und gegebenenfalls korrigiert.
Reifen erfordern Vorsicht
Eine gewisse Einlaufphase jedoch haben manche Teile bei einem Neuwagen immer noch, schränken andere Experten ein. „Die Einfahrstrecke liegt bei etwa 150 Kilometern“, sagt Eberhard Lang vom Tüv Süd. Zum Beispiel bei den Reifen, die im Neuzustand noch von einem Trennmittel umhüllt sind, das es erlaubt, den Reifen besser aus der Form zu lösen, in der er vulkanisiert wurde. Bis das Trennmittel heruntergefahren ist, sollten Autolenker vorsichtiger unterwegs sein. Dazu rät Lang auch bei den Bremsen. Deren Beläge und Scheiben müssten sich aufeinander einspielen. Auch den Stoßdämpfern sollte man eine Anlaufphase zugestehen. Wenn das Fahrwerk gewisse Unebenheiten der Straße noch nicht ganz sauber abfängt, sei dies nicht gleich ein Grund zur Beanstandung: „So wie die Schuhe eingelaufen werden, müssen manche Bauteile eingefahren werden.“
Wer die Wartezeit auf der Zulassungsstelle scheut, überlässt es dem Autohaus, das Auto zuzulassen. Günstiger jedoch ist es meistens, das Fahrzeug selbst anzumelden. In vielen Städten und Landkreisen können Autofahrer sich online – und oft kostenpflichtig – ein Wunschkennzeichen reservieren lassen. Dadurch bleibt genug Zeit, die Kfz-Schilder übers Internet zu ordern, wo das Paar in der Standardgröße bereits ab circa 15 Euro bei diversen Anbietern erhältlich ist. Die Schildershops direkt bei den Zulassungsstellen verlangen häufig weit mehr als das Doppelte.
Unübersichtlich wird es bei der Wahl der Versicherung. „Es gibt viele Hundert Anbieter im Markt, dazu auch viele Online-Vergleichsportale“, sagt Radke. Er warnt jedoch davor, sich allein am Preis zu orientieren: „Die günstigsten Versicherungen müssen nicht immer die besten und leistungsfähigsten sein.“Zudem berücksichtigten die gängigen Vergleichsportale direkte Versicherungsangebote der Hersteller nicht, die durchaus eine Alternative sein könnten.
Herstellervorgaben beachten
Wird beim Neuwagen die erste Inspektion fällig, ist man nicht an das Autohaus gebunden, in dem der Wagen gekauft wurde. „Inspektionen müssen auch nicht zwingend bei einem zum Fabrikat gehörenden Vertragshändler durchgeführt werden“, sagt Radke. Hierunter litten auch nicht die Garantieansprüche. „Allerdings muss die Inspektion nach Herstellervorgaben durchgeführt werden.“Er empfehle aber schon allein deshalb den Weg zum Vertragshändler, weil das Personal dort am besten auf den speziellen Fahrzeugtyp geschult sei. Alle Arbeiten würden dann auch elektronisch dem Wagen zugeordnet, was bei einem eventuellen Garantie- oder Kulanzantrag von Vorteil sein könne.
Eine besondere äußere Pflege braucht ein fabrikneuer Wagen nicht. Gegen den typischen Neuwagengeruch sollte indes viel gelüftet werden, empfiehlt der Tüv Süd. Denn häufig röchen die Ausdünstungen aus neuen Kunststoffteilen nicht nur unangenehm, sondern machten auch müde und beeinträchtigten so das Reaktionsvermögen. (dpa)