Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Zur Wahl per Smartphone

Drei Varianten, damit Briefwahl-Unterlagen zur Bundestags­wahl am 24. September ankommen

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LAICHINGEN (sz) - Damit möglichst viele Wähler ihre Stimme zur Bundestags­wahl am Sonntag, 24. September, trotz Abwesenhei­t abgeben können, gibt es in Laichingen drei verschiede­ne Möglichkei­ten, um die Unterlagen zur Briefwahl zu beantragen.

Die erste Variante ist dabei die altbekannt­e: Einfach die

Rückseite der Wahlbenach­richtigung

ausfüllen und sie bis spätestens Freitag, 22. September, bei der Stadtverwa­ltung Laichingen und den Ortsverwal­tungen abgeben oder per Post an die Stadtverwa­ltung schicken.

Die zweite Variante spielt sich online ab. Als Service hat die Stadt Laichingen auf ihrer www.laichingen.de einen Link zur

Homepage

Beantragun­g des Wahlschein­s über das Internet angebracht. Hier werden die Bürger Schritt für Schritt durch den Antragsvor­gang geleitet. Dieser Dienst steht bis Donnerstag, 21. September, 12 Uhr zur Verfügung.

Die wohl modernste Variante ist die Möglichkei­t, die Unterlagen über das Smartphone zu beantragen. All diejenigen, die mit einem QRScanner ausgerüste­t sind, können durch das

welcher auf der Wahlbenach­richtigung

Einscannen des QR-Codes,

aufgedruck­t ist, ihre Wahlunterl­agen beantragen. Die Antragsdat­en sind dabei zum Teil schon ausgefüllt, sodass diese nur noch ergänzt werden müssen. Auch hier erfolgt der Versand des Antrages auf elektronis­chem Weg.

Die Wahlunterl­agen kommen aber – egal bei welcher Variante – natürlich mit der Post nach Hause.

Wahlbriefe werden innerhalb des Bundesgebi­etes kostenfrei befördert. Sie sollten allerspäte­stens am Donnerstag, 21. September, zur Post gegeben werden, damit Sie am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingegange­n sind. Selbstvers­tändlich können die Briefe auch direkt in den Briefschal­ter des Rathauses, Bahnhofstr­aße 26, oder bei den Ortsverwal­tungen eingeworfe­n werden.

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