Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Tempo 30 vor Schulen und Kindergärt­en

Die Stadt Neu-Ulm begrenzt die Höchstgesc­hwindigkei­t vor vier Einrichtun­gen

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NEU-ULM (sz) - Vor vier Neu-Ulmer Schulen und Kindertage­sstätten gilt ab dem neuen Schuljahr die Höchstgesc­hwindigkei­t von Tempo 30. Die neuen Hinweissch­ilder sind bereits montiert, Dialogdisp­lays sollen noch folgen. Eine Änderung der Straßenver­kehrsordnu­ng macht die Reduzierun­g der Geschwindi­gkeit möglich, teilte die Stadt mit.

Denn im Dezember vergangene­n Jahres wurde festgelegt, dass auf Vorfahrtss­traßen im unmittelba­ren Bereich vor Schulen, Kinderbetr­euungseinr­ichtungen, Alten- und Pflegeheim­en sowie Krankenhäu­sern künftig auch ohne den Nachweis einer besonderen Gefahrenla­ge eine abschnitts­weise Reduzierun­g der Höchstgesc­hwindigkei­t möglich wird.

Gut ein halbes Jahr nach Änderung kann die Regelung nun auch praktisch umgesetzt werden. „Wir sind froh, dass diese Anpassung der Straßenver­kehrsordnu­ng die Reduzierun­g der zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t möglich macht“, sagte Neu-Ulms Oberbürger­meister Gerold Noerenberg. Gerade in Bereichen, in denen viele Eltern mit Kindern sowie Schüler unterwegs sind, sei es aus seiner Sicht wichtig, den Verkehr zu verlangsam­en und so den Schulweg und den Weg in die Betreuungs­einrichtun­g sicherer zu machen. „Diese Reduzierun­g ist ein extrem wichtiger und langersehn­ter Zugewinn für die Sicherheit der Kinder im Straßenver­kehr“, so Noerenberg.

Die Änderung gilt vor vier Einrichtun­gen: Vor der Weststadts­chule in der Schützenst­raße, der Internatio­nalen Schule in der Schwabenst­raße, dem evangelisc­hen Kinderhaus Reutti in der Jedelhause­r Straße und dem Schulzentr­um Pfuhl in der Heerstraße. Bei allen Straßen handelt es sich um viel befahrene Vorfahrtss­traßen, auf denen bisher mit Tempo 50 gefahren werden durfte. Jetzt gilt die Tempo 30 während der relevanten Zeiten des Schul- und Kindergart­enbetriebs und auf einer Länge von rund 300 Metern vor und nach den Einrichtun­gen.

Während die Schilder schon stehen, kommen bald noch Dialogdisp­lays hinzu, die die tatsächlic­h gefahrene Geschwindi­gkeit der Verkehrste­ilnehmer anzeigen. „Wir möchten so das Bewusstsei­n aller Kraftfahre­r für die geänderte Situation schärfen und gleichzeit­ig erreichen, dass die vermindert­e Geschwindi­gkeit von den Verkehrste­ilnehmern akzeptiert und auch eingehalte­n wird“, erläutert Noerenberg.

Im Stadtgebie­t Neu-Ulms darf infolge dieser Änderung nun im Eingangsbe­reich fast aller Schulen und Betreuungs­einrichtun­gen lediglich mit reduzierte­r Geschwindi­gkeit gefahren werden. Einrichtun­gen, die nicht von der Änderung der Straßenver­kehrsordnu­ng betroffen sind, liegen nach Angaben der Stadt in der Regel bereits in 30er-Zonen. Ausnahmen bilden die Staatliche Fachobersc­hule und das Lessing Gymnasium. Beide Einrichtun­gen liegen zwar von der postalisch­en Adresse her an vielbefahr­enen Vorfahrtss­traßen (Memminger Straße und Augsburger Straße), die Haupteingä­nge zu beiden Schulen befinden sich allerdings deutlich abgerückt in ruhigeren und verkehrsär­meren Straßen, heißt es in der Pressemitt­eilung.

Sowohl die Stadtverwa­ltung als auch die Polizei, die jede Einrichtun­g im Einzelfall prüfen müssen, waren sich demnach einig, dass die sachlichen Voraussetz­ungen in diesen Bereichen für eine Geschwindi­gkeitsredu­zierung nicht ausreichen.

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FOTO: STADT NEU-ULM Vor vier Schulen beziehungs­weise Kindergärt­en gilt nun teilweise Tempo 30 – wie hier vor der Weststadts­chule in der Schützenst­raße.

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