Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Auch bei Pflegebedürftigkeit lange zuhause bleiben
Seniorentreff für junggebliebene Senioren in Westerheim
WESTERHEIM (sz) - Ein offener Seniorentreff für junggebliebene Senioren hat unlängst im Nepomukstüble in Westerheim stattgefunden. Claudia Litzbarski vom Pflegestützpunkt Ulm des Alb-Donau-Kreises erläuterte Informationen über die Pflege allgemein sowie über die Pflegeversicherung, teilt die Gemeinde Westerheim mit.
Zum 1. Januar wurden die bisher geltenden Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 von den fünf neuen Pflegegraden 1,2, 3, 4 und 5 abgelöst. Seitdem dienen Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Betroffenen. Diese Änderungen sollen im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen.
Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes haben die fünf neuen Pflegegrade die bisher geltenden drei Pflegestufen ersetzt, zudem änderte sich das Begutachtungsverfahren zur Einstufung in einen Pflegegrad. Was jedoch gleich bleibt: Ohne Antrag erhält man keinen Pflegegrad und damit auch keine Leistungen aus der Pflegekasse. Westerheims Bürgermeister Hartmut Walz dankte Claudia Litzbarski „für ihren tollen Vortrag“. Ebenso freute er sich, dass die Idee von Jochen Burri, diesen Vortrag anzubieten, auf eine so „gute Resonanz gestoßen ist“. Breiten Raum in der Diskussion nahm auch die Frage ein, wie und mit welchen Leistungen der Pflegekasse man es sich leisten kann, möglichst lange auch bei Pflegebedürftigkeit zu Hause bleiben zu können.