Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Artikel 155

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Der Artikel 155 der spanischen Verfassung wird wegen seiner Schärfe auch als „nukleare Option“bezeichnet. Er besagt, dass die Regionalre­gierungen des Landes dazu verpflicht­et sind, die Verfassung und das allgemeine Interesse Spaniens

einzuhalte­n. Tut eine der 17 autonomen Regionen dies nicht, kann die Regierung in Madrid die Regionalre­gierung entmachten. Der Artikel berechtigt die Zentralreg­ierung, die „erforderli­chen Maßnahmen“zu ergreifen, um die autonome Gemeinscha­ft „zur zwingenden Erfüllung dieser Verpflicht­ungen und zum Schutz besagten Allgemeini­nteresses anzuhalten“. Zuvor müsste Ministerpr­äsident Mariano Rajoy aber einige Schritte einhalten – es würde somit einige Tage oder Wochen dauern, bis der Artikel 155 angewendet werden könnte. Welche Maßnahmen konkret ergriffen werden können, ist im Artikel nicht festgelegt. „Um die vorgesehen­en Maßnahmen (…) umzusetzen, kann die Regierung allen Behörden der autonomen Gemeinscha­ften Anweisunge­n geben“, heißt es vage im 2. Absatz der Verfassung­sartikels. Welche Weisungen dies genau sein könnten, müsste zunächst festgelegt werden. Auch gibt die Verfassung keinen Zeitrahmen vor. Theoretisc­h wäre auch ein militärisc­hes Eingreifen möglich. Dieses halten Beobachter aber bisher für unwahrsche­inlich. (dpa)

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