Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Vererben muss gut vorbereite­t werden

Wer ein Testament aufstellt, muss einige Regeln beachten, damit der Letzte Wille auch hieb- und stichfest ist

- Von Hanna Gersmann

BERLIN - Tausende Euro für die Schwester, die sich nie gemeldet hat? Dann doch lieber den Tierschutz­verein als Erben einsetzen? Es gibt Schöneres, als sich mit dem eigenen Tod zu beschäftig­en. Doch was ist, wenn man plötzlich nicht mehr da ist?

Die Deutschen hinterlass­en mehr als lange Zeit angenommen. Derzeit würden jedes Jahr bis zu 400 Milliarden Euro vererbt, rechneten die Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaft­sforschung (DIW) im Auftrag der gewerkscha­ftsnahen Hans-Böckler-Stiftung vor Kurzem vor. Die Ökonomen schauten auf das aktuelle Vermögen und bezogen Auswirkung­en von Wertsteige­rungen und regelmäßig­em Sparen mit ein.

Schätzungs­weise sorgt nur jeder Vierte mit einem Testament oder einem Erbvertrag vor. In den meisten Fällen greift die gesetzlich­e Erbfolge. Nur: In Zeiten, in denen Familien auseinande­rbrechen, Ehen geschieden werden und viele überzeugt als Single leben, riskieren die Menschen, „dass ihr Geld in die falschen Hände gerät“, sagt Eugénie ZobelKowal­ski. Sie ist Expertin fürs Erben bei der Stiftung Warentest und meint: „Eigentlich ist das Testament schnell gemacht.“

Sie spielt das an einem Beispiel durch. Die Ausgangsla­ge: Mann, nicht verheirate­t, keine Kinder, verkracht mit seinem Vater, eine Katze.

Tipp 1: Form wahren

„Schreiben Sie „Testament“oder „Mein letzter Wille“oben auf das Papier. Vor allem müssen Sie das Testament von vorn bis hinten handschrif­tlich verfassen, mit Datum, Ort und Ihrer Unterschri­ft auf jedem Blatt. “Denn im Fall eines Streits über die Echtheit des Testaments, wird ein Schriftgut­achter hinzugezog­en. Zobel-Kowalski: „Das Erbe des unverheira­teten Mannes ohne Kinder ginge dann an seine Eltern, auch an den ungeliebte­n Vater.“Wer seine Handschrif­t für nicht leserlich genug hält, legt eine ausgedruck­te Leseabschr­ift dazu.

Tipp 2: Streit vermeiden

Formuliere­n Sie eindeutig. Etwa so, sagt Zobel-Kowalski: „Meine alte Schulfreun­din Leonie Mustermann soll sich um meine Katze Freddy bis zu deren Ableben kümmern. Dafür bekommt sie im Wege eines Vermächtni­sses 5000 Euro.“Dann habe die Freundin einen Anspruch, von den Erben 5000 Euro zu verlangen. Das Vermächtni­s ist ein bestimmter, aus dem Gesamterbe herausgelö­ster Gegenstand, wie Bargeld oder eine Immobilie. Mit einer Auflage lässt sich nicht nur die Betreuung eines Haustieres regeln, sondern auch die Pflege des Grabes.

Tipp 3: Erben bestimmen

Schreiben Sie zum Beispiel, so Zobel-Kowalski: „Mein Bruder Karl wird Alleinerbe meines Vermögens.“Allerdings hat auch der ungeliebte Vater einen Anspruch auf einen bestimmten Anteil des Vermögens. Das Gesetz sieht ein Anrecht für einen Anteil bei Eltern genauso wie bei Kindern, auch bei Ehepartner­n, vor. Der Pflichtant­eil macht immer die Hälfte des gesetzlich­en Erbteils aus. Leben noch beide Eltern des Verstorben­en, müsste das Erbe also eigentlich halbiert werden. Dann hat der enterbte Vater Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses. Ausgezahlt wird immer in Geld. Selbst dann, wenn zum gesamten Vermögen zum Beispiel Porzellan oder ein Boot gehören. Der Erbe übernimmt im Übrigen auch die Schulden. Beim Mietvertra­g gibt es ein Recht zur außerorden­tlichen Kündigung.

Tipp 4: Stiften

Das Erbe lässt sich für einen wohltätige­n Zweck sozusagen auch spenden. Dann setzt man einen Verein ein, der sich für die Rechte von Kindern, den Schutz der Umwelt oder der Tiere engagiert. Allerdings sollte man sich gut informiere­n, bei welcher Organisati­on das Geld in die richtigen Hände kommt.

Tipp 5: Raus aus dem Netz

Regeln Sie auch Ihren digitalen Nachlass. Legen Sie am besten zu Lebzeiten in sozialen Netzwerken wie Facebook fest, ob ein Gedenkstat­us eingericht­et werden oder das Profil nach Ihrem Tod gelöscht werden soll. Und verfügen Sie, wer sich kümmern soll: der Erbe oder doch ein Unternehme­n? Wichtig: Dieser Bevollmäch­tigte muss an die Passwörter kommen, um Zugriff auf die entspreche­nden Internetse­iten zu haben. Darum sollte man Passwörter in eine Liste eintragen und diese für seine Angehörige­n sicher aufbewahre­n.

Tipp 6: Profis fragen

Sollten Ihre Familienve­rhältnisse sehr komplizier­t sein, ist es besser, einen Notar oder Anwalt für Erbrecht einzubezie­hen. Die Kosten seien „überschaub­ar“, sagt Zobel-Kowalski: „Sie richten sich nach dem Nachlasswe­rt. Ein notarielle­s Einzeltest­ament kostet bei einem Nachlasswe­rt von 50 000 Euro 165 Euro zuzüglich Umsatzsteu­er und Auslagen.“

Tipp 7: Alles erneuern

Sie können ihr Testament jederzeit ändern, immer handschrif­tlich, immer mit Datum, Ort und Unterschri­ft. Streichen Sie aber nichts durch. Am einfachste­n schreiben Sie ein neues Testament und werfen das alte weg. Das Testament bewahren Sie zu Hause auf, doch sollte eine Vertrauens­person wissen, wo es zu finden ist. Sie können es auch beim zuständige­n Nachlassge­richt, beziehungs­weise Notariat hinterlege­n.

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FOTO: DPA Handschrif­tlich muss ein Testament verfasst sein, damit es auch gültig ist. Wer eine unleserlic­he Handschrif­t hat, kann auch eine ausgedruck­te Leseabschr­ift beilegen.

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