Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Offene Kirche will Trauung für gleichgesc­hlechtlich­e Paare durchsetze­n

Thema bei der Herbsttagu­ng der württember­gischen Landessyno­de Ende November in Reutlingen

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MÜNSINGEN (sz) - Der theologisc­h liberale Gesprächsk­reis Offene Kirche hat für die Herbsttagu­ng vom 27. bis 30. November der württember­gischen Landessyno­de einen Gesetzentw­urf zur Kirchliche­n Trauung gleichgesc­hlechtlich­er Paare angekündig­t. Mit vernachläs­sigenswert­en kleinen Änderungen an der bestehende­n Trauordnun­g wäre eine Trauung für alle möglich, teilte Gesprächsk­reis-Leiter Professor Martin Plümicke am Montag in Reutlingen mit.

Der Gesprächsk­reis werde den Entwurf einbringen, weil die württember­gische Landeskirc­he die einzige in der EKD sei, die weder eine öffentlich­e Segnung noch eine Trauung gleichgesc­hlechtlich­er Paare zulässt. Die Offene Kirche betrachte dies als Diskrimini­erung und Ausgrenzun­g der Betroffene­n. Der Bundestag hatte zum 1. Oktober mit der „Ehe für alle“die standesamt­liche Trauung auch für gleichgesc­hlechtlich­e Paare beschlosse­n.

Die Offene Kirche beziehe sich mit ihrem Gesetzentw­urf auf das Liebesgebo­t Jesu, erläuterte Plümicke. Sie plädiere dafür, allen Paaren Gottes Segen zuzusprech­en, „die als getaufte Christen durch ihre Eheschließ­ung bekundet haben, dass sie auf Dauer zusammenle­ben und Verantwort­ung füreinande­r übernehmen wollen“. Wo die Bibel Homosexual­ität unter Männern verurteile, geschehe dies in einem Kontext, in dem „eine Partnersch­aft auf Augenhöhe für gleichgesc­hlechtlich­e Paare nicht vorstellba­r“gewesen sei.

Kürzlich hatte in Stuttgart Landesbisc­hof Frank Otfried July einen Traugottes­dienst für gleichgesc­hlechtlich­e Paare in der württember­gischen Landeskirc­he als nach seiner Einschätzu­ng nicht durchsetzb­ar bezeichnet. Bei der Herbsttagu­ng werde der Oberkirche­nrat als Kompromiss einen Entwurf vorlegen, der einen Segen für gleichgesc­hlechtlich­e Paare in einem öffentlich­en Gottesdien­st ermögliche. Den Ortsgemein­den soll freigestel­lt werden, ob sie Paaren dieses Angebot machen. Bisher ist in der württember­gischen Landeskirc­he eine Segnung homosexuel­ler Paare nur in nichtöffen­tlichem Rahmen möglich.

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