Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Offene Kirche will Trauung für gleichgeschlechtliche Paare durchsetzen
Thema bei der Herbsttagung der württembergischen Landessynode Ende November in Reutlingen
MÜNSINGEN (sz) - Der theologisch liberale Gesprächskreis Offene Kirche hat für die Herbsttagung vom 27. bis 30. November der württembergischen Landessynode einen Gesetzentwurf zur Kirchlichen Trauung gleichgeschlechtlicher Paare angekündigt. Mit vernachlässigenswerten kleinen Änderungen an der bestehenden Trauordnung wäre eine Trauung für alle möglich, teilte Gesprächskreis-Leiter Professor Martin Plümicke am Montag in Reutlingen mit.
Der Gesprächskreis werde den Entwurf einbringen, weil die württembergische Landeskirche die einzige in der EKD sei, die weder eine öffentliche Segnung noch eine Trauung gleichgeschlechtlicher Paare zulässt. Die Offene Kirche betrachte dies als Diskriminierung und Ausgrenzung der Betroffenen. Der Bundestag hatte zum 1. Oktober mit der „Ehe für alle“die standesamtliche Trauung auch für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen.
Die Offene Kirche beziehe sich mit ihrem Gesetzentwurf auf das Liebesgebot Jesu, erläuterte Plümicke. Sie plädiere dafür, allen Paaren Gottes Segen zuzusprechen, „die als getaufte Christen durch ihre Eheschließung bekundet haben, dass sie auf Dauer zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen wollen“. Wo die Bibel Homosexualität unter Männern verurteile, geschehe dies in einem Kontext, in dem „eine Partnerschaft auf Augenhöhe für gleichgeschlechtliche Paare nicht vorstellbar“gewesen sei.
Kürzlich hatte in Stuttgart Landesbischof Frank Otfried July einen Traugottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare in der württembergischen Landeskirche als nach seiner Einschätzung nicht durchsetzbar bezeichnet. Bei der Herbsttagung werde der Oberkirchenrat als Kompromiss einen Entwurf vorlegen, der einen Segen für gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst ermögliche. Den Ortsgemeinden soll freigestellt werden, ob sie Paaren dieses Angebot machen. Bisher ist in der württembergischen Landeskirche eine Segnung homosexueller Paare nur in nichtöffentlichem Rahmen möglich.