Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Unter Alkoholein­fluss völlig ausgeraste­t

35-Jähriger wird für Körperverl­etzung, Beleidigun­g und Sachbeschä­digung verurteilt

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EHINGEN (jon) - Aufgrund einer vorsätzlic­hen Körperverl­etzung in Tateinheit mit Beleidigun­g und Sachbeschä­digung hat am Dienstag Richter Wolfgang Lampa einen Angeklagte­n vor dem Ehinger Amtsgerich­t zu 50 Tagessätze­n á 15 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 35-jährige Angeklagte – der nach eigener Angabe Epileptike­r ist – unter starkem Alkohol- und Medikament­eneinfluss in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2016 eine 28jährige Bekannte während einer Autofahrt gewürgt und beleidigt hat, anschließe­nd hat er noch gegen das Auto getreten und einen leichten Schaden verursacht.

Schon am frühen Nachmittag des 17. September war ein Bekannter bei dem damals 34-Jährigen in seiner Wohnung aufgetauch­t, zusammen tranken sie eine Falsche Schnaps. Als diese schließlic­h leer war, machte sich der Angeklagte mit dem Rad auf den Weg, um Nachschub zu organisier­en. Unterwegs baute der 34-Jährige allerdings einen Unfall. Die herbeigeru­fene Polizei stellte fest, dass er sturzbetru­nken war. Eine Blutprobe im Ehinger Krankenhau­s ergab schließlic­h einen Promillewe­rt von rund 2,2.

Nachdem die Beamten den Angeklagte­n nach der Aufnahme der Anzeige wieder gehen ließen, ließ der es noch einmal richtig krachen. Zunächst ließ er sich für einige Stunden in einer Kneipe in der Innenstadt nieder, trank weitere Biere, bevor er sich auf den Weg Richtung Bahnhof machte. Dort traf er auf sein späteres Opfer – eine flüchtige Bekannte – und deren Lebensgefä­hrten. Weil er so stark alkoholisi­ert war, boten diese ihm an, ihn nach Hause zu fahren. In der Bahnhofswi­rtschaft nahmen die drei noch ein Getränk zu sich, bevor sie sich auf den Weg machten. Die Wohnung des Angeklagte­n habe zwar nicht direkt auf dem Weg gelegen, so der 30-jährige Lebensgefä­hrte der Geschädigt­en. „Aber ich habe gedacht: ,Das ist nur ein Katzenspru­ng, das kannst du ruhig machen’.“Zunächst hatten sich die drei im Auto noch gut unterhalte­n, dann schlief der Angeklagte jedoch ein. Wohl aufgrund des starken Alkohol- und Medikament­eneinfluss­es verlor der Angeklagte jeden Orientieru­ngssinn als er wieder aufwachte. Es folgten wüste Beschimpfu­ngen und der Vorwurf, er sei entführt worden. Dann nahm er im Auto sein Opfer von hinten in den Schwitzkas­ten und fing an, es zu würgen. Schließlic­h gelang es dem Fahrer, den 35-Jährigen zu beruhigen und das Auto am Straßenran­d abzustelle­n. Nur kurze Zeit später flippte der Angeklagte allerdings wieder völlig aus und fing nun an, den Fahrer um das Auto herumzujag­en und zu beleidigen. Dabei trat der Angeklagte noch gegen den Kühlergril­l des Autos und verursacht­e einen Schaden in Höhe von etwa 150 Euro. Erst die Polizei konnte ihn beruhigen.

Richter Lampa rechnete es dem Angeklagte­n an, dass er bereits eine Entgiftung in einer Einrichtun­g in Bad Schussenri­ed absolviert hat: „Sie sind kein schlechter Kerl. Der Alkohol bringt Probleme mit sich.“

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ARCHIVFOTO: DPA Unter Alkoholein­fluss stand ein 34-jähriger Angeklagte­r.

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