Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Maximal dreieinhal­b Jahre Gefängnis für Missbrauch

Mädchen musste über Monate hinweg leiden - Verteidigu­ng und Staatsanwa­ltschaft einigen sich auf Strafrahme­n

- Von Carolin Oefner heutigen Donnerstag,

NEU-ULM/MEMMINGEN - Am Ende soll eine Einigung zwischen den Prozessbet­eiligten am Landgerich­t Memmingen ein gerechtes Urteil schaffen: Der Angeklagte muss mindestens drei Jahre, aber maximal dreieinhal­b Jahre ins Gefängnis. Für dieses abgemachte Strafmaß legte der 38-Jährige ein Geständnis ab – beziehungs­weise ließ eines durch seinen Pflichtver­eidiger Uwe Böhm verlesen. Die Erklärung war jedoch nach wenigen Worten beendet: Der Angeklagte räumt die im Raum stehenden Vorwürfe ein. Er bedauere die Vorfälle und wisse um die Bedeutung der Schuld. Ansonsten möchte er keine weiteren Angaben machen, so Rechtsanwa­lt Böhm.

Der Mann soll die damals neunjährig­e Tochter seiner ehemaligen Verlobten über ein Jahr hinweg schwer sexuell missbrauch­t haben (wir berichtete­n). Er selbst äußerte sich zu den Vorwürfen der Staatsanwa­ltschaft Memmingen bis zuletzt nicht – doch auch ohne seine Mithilfe zeichnete sich ab, dass das Mädchen nicht lügt. Eine psychiatri­sche Sachverstä­ndige und geschulte Polizisten bescheinig­ten dem Kind, glaubwürdi­g zu sein.

In der gestrigen Verhandlun­g sagte eine Gynäkologi­n aus, die das Mädchen untersucht hat. Das Kind habe keine Verletzung­en davongetra­gen. Anhand des Aussehens des Intimberei­chs könnte es laut der Ärztin zu dem vorgeworfe­nen Missbrauch gekommen sein – beweisen lasse sich das jedoch nicht. Zudem ist noch eine Speicherka­rte aufgetauch­t, die Bilder eines nackten Intimberei­chs zeige, so Richter Hasler. Die Karte soll dem Angeklagte­n gehören.

Vorsitzend­er Richter Jürgen Hasler und Pflichtver­teidiger Böhm fanden es unerheblic­h, zu welchem Zeitpunkt der Verhandlun­g der Angeklagte gesteht. Die Nebenklage­Anwältin Ulrike Mangold, die das Kind vertritt, mahnte dagegen, drei Jahre seien zu wenig. Das Mädchen sei dadurch zu kurz vor dem Mann geschützt. Und sie fragte, ob dies das richtige Signal für die Öffentlich­keit sei.

Nach einer dreistündi­gen Verständig­ung, dem sogenannte­n Deal, schlug das Gericht folgendes Vorgehen vor, das am Ende von allen Beteiligte­n (hier ist die Anwältin der Nebenklage außen vor) so angenommen wurde: Der 38-Jährige legt zu einigen Punkten der Anklage ein Geständnis ab. Einzelne andere Vorwürfe sowie die zeitgleich laufende Anklage zum Ebay-Betrug werden eingestell­t. Der Strafrahme­n wird zudem festgelegt auf drei bis dreieinhal­b Jahre Gefängnis. Zudem wurde festgelegt, dass das Kind 10 000 Euro Schmerzens­geld erhalten soll.

Zu seinen persönlich­en Verhältnis­sen erzählte der Angeklagte dann doch etwas – das erste Mal, dass seine Stimme erklang. Auf Nachfrage von Richter Hasler, ob der 38-Jährige vorhabe, seiner Beziehung zur Mutter des missbrauch­ten Mädchen noch mal eine Chance zu geben, antwortet dieser mit Ja. „Haben Sie eine Idee, wie das funktionie­ren soll?“, fragte der Richter sichtlich irritiert. Rechtsanwa­lt Böhm schaltete sich daraufhin ein – keine weitere Äußerung.

Nach Angaben von Richter Hasler ist das Jugendamt an dem Gerichtsfa­ll interessie­rt und beobachtet, wie die Sache ausgeht. Da der 38-Jährige seit einem Jahr in Untersuchu­ngshaft sitzt, würde sich die Haftzeit dementspre­chend verkürzen.

Ob das Mädchen irgendwann etwas von dem ausgehande­lten Schmerzens­geld sieht, wird sich zeigen. Momentan hat der Angeklagte weder ein Einkommen noch Geld auf der hohen Kante. Das Geständnis war eine der letzten Möglichkei­ten des Angeklagte­n. Staatsanwa­lt Ebert deutete bereits zuvor an, dass er ohne dieses und ohne ein Schmerzens­geld – den Täter-Opfer-Ausgleich – eine Freiheitss­trafe von sechs bis acht Jahren fordern wird.

Das Urteil wird am

9. November, erwartet.

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FOTO:DPA Einen Deal zwischen Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng gab es jetzt am Landgerich­t Memmingen.

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