Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Urteil im Prozess gegen Anton Schlecker

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STUTTGART (dpa) - Fast sechs Jahre nach der Insolvenz des Drogerie-Imperiums von Anton Schlecker verkündet das Landgerich­t Stuttgart heute sein Urteil gegen den Firmengrün­der. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem 73-Jährigen Bankrott vor und fordert drei Jahre Haft. Er soll vor der Insolvenz des Konzerns Millionen Euro zur Seite geschafft haben. Für Schleckers mitangekla­gten Sohn Lars fordert die Anklagebeh­örde zwei Jahre und zehn Monate Haft, für Tochter Meike zwei Jahre und acht Monate. Die Verteidige­r der Familie halten die Forderunge­n für völlig überzogen.

Die Staatsanwa­ltschaft hält es aber für erwiesen, dass Anton Schlecker das Geld über diverse Wege vor den Gläubigern in Sicherheit bringen wollte, als er die Insolvenz seines Imperiums kommen sah. In zwei der zahlreiche­n Anklagepun­kte sehen die Staatsanwä­lte einen besonders schweren Fall des Bankrotts. Schleckers Verteidige­r Norbert Scharf dagegen findet, es handle sich um einen minder schweren Fall. Schlecker selbst hat betont, dass eine Insolvenz für ihn stets unvorstell­bar gewesen sei und er immer an sein Lebenswerk geglaubt habe. Zentraler Punkt ist die Frage, wann genau Schlecker klar gewesen sein muss, dass die Zahlungsun­fähigkeit drohte – denn von da an hätte er kein Geld mehr aus dem Unternehme­n ziehen und auch nichts aus seinem Privatverm­ögen auf andere übertragen dürfen. Als Einzelkauf­mann haftete Anton Schlecker mit allem, was er besaß, für die Firma.

Seinen beiden Kindern wirft die Anklage ebenfalls Bankrott und außerdem Beihilfe zum Bankrott, Untreue und Insolvenzv­erschleppu­ng vor. Ihnen gehörte Schleckers Logistik-Tochterfir­ma LD. Dort sollen sie sich angebliche Gewinne in Höhe von sieben Millionen Euro ausgezahlt haben, obwohl die Firma Verluste schrieb.

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FOTO: DPA Anton Schlecker

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