Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Schaden muss nur einmal ersetzt werden
OLDENBURG (dpa) - Bei einer Mehrfachversicherung haben Verbraucher keinen Anspruch auf doppelte Auszahlung der Versicherungsprämie. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az.: 5 U 18/ 17), wie die „Neue juristische Wochenschrift“berichtet. Schlimmer noch: Wurden zwei Verträge geschlossen, um bewusst mehrfach abzurechnen, können die Verträge nichtig sein und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
In dem verhandelten Fall hatte ein Versicherter nach einem Brandschaden seine Hausratversicherung auf 40 000 Euro in Anspruch genommen. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, weil eine Mehrfachversicherung vorliegt. Der Versicherte habe zwei Versicherungen für dieselbe Gefahr abgeschlossen und dies bei Abschluss des Versicherungsvertrages bewusst wahrheitswidrig verneint. Der Versicherte bestritt dies und behauptete, diese andere Hausratversicherung habe seine Frau 1996 abgeschlossen. Er habe damals noch nicht gut genug Deutsch gesprochen.
Nach Auffassung des Gerichts sei es aber erwiesen, dass der Versicherte den Vertrag in betrügerischer Absicht abgeschlossen hat. Denn er habe bereits vier Monate nach dem Abschluss der Versicherung im Jahr 2012 beiden Versicherungen einen Wasserschaden gemeldet und von beiden jeweils 800 Euro erhalten. Kurz nach dem Wasserschaden habe der Mann zudem den Versicherungsvertrag aus dem Jahr 1996 auf eine höhere Versicherungssumme umgestellt. Daher sei davon auszugehen, dass der Mann von Anfang an beabsichtigte, im Schadensfall doppelt abzurechnen.