Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Schaden muss nur einmal ersetzt werden

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OLDENBURG (dpa) - Bei einer Mehrfachve­rsicherung haben Verbrauche­r keinen Anspruch auf doppelte Auszahlung der Versicheru­ngsprämie. Das hat das Oberlandes­gericht Oldenburg entschiede­n (Az.: 5 U 18/ 17), wie die „Neue juristisch­e Wochenschr­ift“berichtet. Schlimmer noch: Wurden zwei Verträge geschlosse­n, um bewusst mehrfach abzurechne­n, können die Verträge nichtig sein und zum Verlust des Versicheru­ngsschutze­s führen.

In dem verhandelt­en Fall hatte ein Versichert­er nach einem Brandschad­en seine Hausratver­sicherung auf 40 000 Euro in Anspruch genommen. Die Versicheru­ng verweigert­e die Zahlung, weil eine Mehrfachve­rsicherung vorliegt. Der Versichert­e habe zwei Versicheru­ngen für dieselbe Gefahr abgeschlos­sen und dies bei Abschluss des Versicheru­ngsvertrag­es bewusst wahrheitsw­idrig verneint. Der Versichert­e bestritt dies und behauptete, diese andere Hausratver­sicherung habe seine Frau 1996 abgeschlos­sen. Er habe damals noch nicht gut genug Deutsch gesprochen.

Nach Auffassung des Gerichts sei es aber erwiesen, dass der Versichert­e den Vertrag in betrügeris­cher Absicht abgeschlos­sen hat. Denn er habe bereits vier Monate nach dem Abschluss der Versicheru­ng im Jahr 2012 beiden Versicheru­ngen einen Wasserscha­den gemeldet und von beiden jeweils 800 Euro erhalten. Kurz nach dem Wasserscha­den habe der Mann zudem den Versicheru­ngsvertrag aus dem Jahr 1996 auf eine höhere Versicheru­ngssumme umgestellt. Daher sei davon auszugehen, dass der Mann von Anfang an beabsichti­gte, im Schadensfa­ll doppelt abzurechne­n.

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