Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Länder starten Initiative gegen Online-Steuerbetrug
Finanzminister aus Baden-Württemberg und Hessen stellen ihren Kollegen am Donnerstag Vorschlag vor
STUTTGART - Baden-Württemberg und Hessen wollen mit einer Bundesratsinitiative den Umsatzsteuerbetrug ausländischer Händler eindämmen. Informationen der „Schwäbischen Zeitung“dazu bestätigte ein Sprecher von Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. „Wir sind da dran.“
Über Onlinehändler wie Amazon und Ebay gelangen Produkte im großen Stil etwa aus China auf den deutschen Markt, ohne dass dabei Umsatzsteuer abgeführt wird. Deutsche Händler können da preislich nicht mithalten. Den Finanzämtern entgehen dadurch zudem Millionen. Für Deutschland sprechen Experten von jährlich 300 Millionen bis zu einer Milliarde Euro. „Das ist eine signifikante Summe mit dem Trend zu mehr“, hatte Hessens Ressortchef Thomas Schäfer (CDU) bei der Jahrestagung der Finanzminister im Mai in Konstanz gesagt.
Deshalb hatten sie ihre Steuerabteilungsleiter damit beauftragt, bis Herbst Lösungen zu erarbeiten. Der Vorschlag liegt nun vor: Die Plattformen haften für ihre Händler. Führt ein Händler keine Steuer ab, muss das die Plattform übernehmen. Wenn eine Online-Plattform die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen kann, muss er ihn sperren – oder an seiner Stelle bezahlen.
Diesen Vorschlag wollen die Initiatoren aus Baden-Württemberg und Hessen am Donnerstag von ihren Kollegen bei der Finanzministerkonferenz in Berlin absegnen lassen. Darauf soll die Bundesratsinitiative basieren. Eine EU-weite Lösung, wie sie im Mai in Konstanz bevorzugt wurde, dauert den Ressortchefs wohl zu lange. Die Rede ist von vier bis fünf Jahren. Bis dahin soll für deutsche Händler der Wettbewerbsnachteil, den Experten auf jährlich drei bis fünf Milliarden schätzen, über die nationale Lösung ausgeglichen werden.
Dem Vernehmen nach gibt es zudem sehr positive Signale vom Bundesfinanzministerium. Doch auch wegen der Unsicherheit im Bund, der auf absehbare Zeit nur eine geschäftsführende Regierung hat, preschen die Länder nun voran.
Auch von einer zweiten Lösung ist die Rede – von einer Art Quellensteuer. Dabei zahlt der Kunde den Kaufpreis an die Online-Plattform. 19 Prozent davon führt diese als Steuer ab, der Rest geht an den Händler im Ausland. Dieses Modell käme vor allem kleineren Online-Plattformen zugute sowie Händlern, die sich wenig mit deutschem Steuerrecht auskennen.