Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Entscheidungen dürfen revidiert werden
„Den Leserbrief von Herrn Anton Sailer zur Entscheidung von Gemeinderäten zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone in Westerheim kann ich nicht widerspruchslos hinnehmen.
Das Heranziehen des Ergebnisses des Bürgerentscheides ist nicht legitim, da damals über Tempo 30 für alle Nebenstraßen in Westerheim abgestimmt wurde. Hätte die Initiative damals schon nur über eine Zone im jetzt beschlossenen Umfang abstimmen lassen, wäre das Ergebnis schon damals mit sehr großer Wahrscheinlichkeit positiv gewesen.
Es gehört zum Wesen eines Gemeinderats, dass getroffene Entscheidungen nach einer entsprechenden Frist auf den Prüfstand gestellt werden. Zum einen verändern sich Umstände und Voraussetzungen, zum anderen ist der Mensch (Gott sei Dank) lernfähig.
Es ist richtig, dass auch Tempo 30 einen Unfall nicht immer verhindern kann, wohl aber die Folgen enorm vermindern. Dies zeigte Karl-Josef Enz vom Polizeiposten Laichingen in einer Informationsveranstaltung vor dem Bürgerentscheid eindeutig auf. Dass Verkehrszeichen einen Verkehrsteilnehmer entmündigen sollen, ist nicht nachvollziehbar.
Es gehört auch zum Wesen einer Gesellschaft, dass ein Zusammenleben geregelt werden muss. Die zehn Gebote sind zwar eine sehr gute Basis, reichen aber leider nicht mehr aus. Es ist absurd, persönliche Entscheidungen, die keine Relevanz zum Zusammenleben haben, hier als Argument für die Fähigkeit zu einer Entscheidungsfindung aufzuführen.
Ich begrüße die Entscheidung des Gemeinderats. Seine Aufgabe ist es auch, Bürgern die noch kein Wahlrecht haben (Kindern), eine Stimme zu geben und für deren bestmögliche Sicherheit zu sorgen.
Der Leserbrief von Anton Sailer macht auch klar, dass die Entscheidung des Gemeinderates Mut verlangte. Nicht jede politische Entscheidung kann über Bürgerentscheide gefällt werden. Selbstverständlich können und dürfen Entscheidungen auch im Nachhinein kontrovers diskutiert werden – dann aber bitte sachlich und nicht polemisch.“
Günther Knaupp, Westerheim