Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Mögliche Hinweise auf Insolvenzv­erschleppu­ng bei Alno

Staatsanwa­ltschaft durchleuch­tet Tochterunt­ernehmen – Erste Ermittlung­sergebniss­e Anfang des Jahres

- Von Sebastian Heilemann und Moritz Schildgen

STUTTGART/PFULLENDOR­F - Die Staatsanwa­ltschaft Stuttgart hat die Prüfung der Insolvenz des Pfullendor­fer Küchenbaue­rs Alno übernommen. Die Behörde untersucht, ob es Hinweise auf eine mögliche Insolvenzv­erschleppu­ng gibt. Alno hatte am Freitag seinen Betrieb endgültig eingestell­t, nachdem kein Investor für das marode Unternehme­n gefunden werden konnte.

Dass die Akten von der Staatsanwa­ltschaft in Hechingen an die Stuttgarte­r Kollegen mit Schwerpunk­t auf Wirtschaft­sstrafsach­en übergeben worden sind, bestätigte ein Sprecher auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“am Mittwoch. „Es geht um die Frage, ob der Anfangsver­dacht der Insolvenzv­erschleppu­ng gegeben ist“, sagte Jan Holzner, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Stuttgart. Gegen wen konkret ermittelt werde, dazu wollte die Staatsanwa­ltschaft zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben machen. Mit ersten Ergebnisse­n sei Anfang des kommenden Jahres zu rechnen. Erst dann soll feststehen, ob ein Ermittlung­sverfahren eingeleite­t werden kann. Bis dahin müssten zahlreiche Tochterunt­ernehmen durchleuch­tet werden, was Zeit koste. Nach dem endgültige­n Aus für Alno am vergangene­n Freitag hatten Stimmen aus der ehemaligen Beteiligun­gsgesellsc­haft Tahoe angekündig­t, Schritte einzuleite­n, „damit diejenigen zur Verantwort­ung gezogen werden, die sich jahrelang auf Kosten des Unternehme­ns und seiner Beschäftig­ten Vorteile verschafft haben“, wie die „Schwäbisch­e Zeitung“bereits berichtete. Tahoe, eine Firma der bosnischen Unternehme­rfamilie Hastor, hatte insgesamt rund 100 Millionen Euro in Alno investiert. Die Hastor-Familie wirft dem ehemaligen Vorstandsc­hef Max Müller und der Finanzchef­in Ipek Dermirtas vor, das volle Ausmaß der Unternehme­nskrise verschwieg­en zu haben. Doch auch gegen Tahoe-Manager stehen Vorwürfe im Raum. Sie sollen während des laufenden Insolvenzp­rozesses andere Gläubiger benachteil­igt haben.

Zivilrecht­liche Folgen möglich

Parallel zur Staatsanwa­ltschaft prüft auch der Insolvenzv­erwalter Martin Hörmann, ob in der Vergangenh­eit bei Alno die Interessen der Gläubiger gewahrt wurden. Sollten sich belastbare Anzeichen dagegen finden, könnte das vor allem zivilrecht­liche Folgen haben. Eine solche Auseinande­rsetzung kann aber auch außergeric­htlich zwischen den Parteien geregelt werden.

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FOTO: DPA Die Aufschrift Alno AG prangt am Eingang des Küchenhers­tellers: Jetzt ermittelt die Staatsanwa­ltschaft gegen das Unternehme­n.

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