Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Prozess um Panzer-Posse

Modeschöpf­er Harald Glööckler verwendete Militärfah­rzeuge für Kunstproje­kt – Importeur hat jetzt ein Problem mit der Justiz

- Von Joachim Baier

BENSHEIM (dpa) - Zwei Panzer und der Modeschöpf­er Harald Glööckler – wie passt das zusammen? Beide Stichworte fallen am Mittwoch in einem Prozess wegen Verstoßes gegen das Kriegswaff­enkontroll­gesetz im hessischen Bensheim. Angeklagt ist ein 49-Jähriger. Der Mann hat laut Anklage 2013 in Großbritan­nien zwei Bergepanze­r gekauft und nach Deutschlan­d gebracht, ohne dass die Fahrzeuge demilitari­siert waren.

Dem Designer Glööckler wirft die Staatsanwa­ltschaft überhaupt nichts vor. Er kommt nur ins Spiel, weil er aus den beiden Panzern (Typ Combat Engineer Tractor FV 180) Kunstobjek­te gegen den Krieg gemacht hat. Er sei aber über die militärisc­he Ausrüstung der beiden Tanks „in Unkenntnis“gewesen, sagt Oberstaats­anwältin Susanne Spandau am Rande des Prozesses.

Für Spandau geht es übrigens gar nicht um die Frage, ob die Bergepanze­r noch hätten schießen können oder nicht. Einem Gutachter zufolge haben solche Panzer keine Kanone, stattdesse­n eine Schaufel. Sie werden für Bauarbeite­n eingesetzt. Für die Anklage ist der entscheide­nde Punkt, dass die Fahrzeuge noch voll gepanzert waren – also geschützt wie für einen wirklichen Einsatz. „Es war noch die Originalpa­nzerung gewesen“, sagte Spandau. Damit gelte das Kriegswaff­enkontroll­gesetz.

Der Verteidige­r des Angeklagte­n sieht es anders. Die umstritten­en Gefährte seien „ohne Schussvorr­ichtung“gewesen, betont Verteidige­r Peter Gillert. „Das sind Raupen mit Schaufeln“– also Baumaschin­en wie jeder andere Bagger auch. „Mein Mandant wusste nicht, dass es sich um Kriegswaff­en handelte.“Er habe „ohne Vorsatz“gehandelt.

Polizisten machten Selfies

Der 49-jährige Angeklagte, ein deutscher Unternehme­r für Landmaschi­nen, soll die beiden Panzer erst zu seinem Firmengelä­nde in Lautertal im Odenwald gebracht haben. Dann habe er sie für 30 000 Euro weiterverk­auft. Untergeste­llt worden seien sie auf dem Gelände des Flugplatze­s Schönhagen südlich von Berlin. „Der zweite Käufer ging davon aus, dass sie demilitari­siert waren“, sagt Spandau. Der Angeklagte kenne sich mit Militärfah­rzeugen aus: „Ihre Homepage sieht nicht so niedlich aus, wie Sie das hier schildern.“Glööckler wurde auf die Panzer nur durch Zufall aufmerksam. Der Designer habe zwei dieser Militärfah­rzeuge genommen und sich ans künstleris­che Werk gemacht, sagte ein Zeuge. Die umgebauten Panzer hätten aber nicht vom Flughafen zur Vernissage wegfahren können, weil der Motor gestreikt habe. Beim Nachschaue­n sei festgestel­lt worden, dass die Panzerung vollständi­g vorhanden war. Ausgestell­t wurden die Kunstobjek­te nie.

Dass niemand die Panzer überprüft habe, kommt auch dem Zeugen komisch vor. „Auf dem Flughafen haben Polizisten begeistert Selfies von den Panzern gemacht“, erzählt der 40-Jährige. „Das hat aber keinen interessie­rt.“Der Prozess wird am 11. Dezember fortgesetz­t.

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FOTO: DPA Das aus den Prozess-Akten abfotograf­ierte Bild zeigt einen der beiden vom Designer und Modeschöpf­er Harald Glööckler für ein Kunstproje­kt bunt bemalten Panzer.

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