Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Kindergartengebühren steigen um knapp acht Prozent
Elternbeiträge werden nach 2015 für das Heroldstatter Kinderhaus erhöht – Abmangel der Gemeinde beträgt fast 636 000 Euro
HEROLDSTATT - Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder im Kinderhaus Heroldstatt künftig mehr bezahlen. Die neuen Gebühren passen sich der allgemeinen Kostenentwicklung an, liegen aber noch unter den gemeinsamen Empfehlungen des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände. „Wir liegen mit einem Eigenanteil der Eltern an den Kosten mit 15,46 Prozent unter der Vorgabe der Kommunalen Landesverbände mit 20 Prozent“, erklärte Kämmerer Werner Zimmermann und meinte: „Wir hätten die Kostenschraube deutlich höher ansetzen können, doch das wollen wir nicht.“
Der Heroldstatter Gemeinderat stimmte den neuen Benutzungsgebühren für das Kinderhaus einstimmig zu und verabschiedete eine entsprechende Satzung. Kämmerer Zimmermann hatte die Neuberechnung der Elternbeträge anhand neuer und aktueller Zahlen erstellt und auch die zu erwartenden höheren tariflichen Personalkosten miteinbezogen. Er erläuterte seine detaillierten Berechnungen und geht von Kosten von 635 817 Euro im Jahr aus, die die Gemeinde Heroldstatt für das Kinderhaus aufbringen muss – nach Abzug der Zuschüsse des Landes, der Kirchengemeinde, der Elternbeiträge und auch der Kostenersätze von anderen Kommunen, deren Kinder im Kinderhaus in Heroldstatt betreut werden.
Berücksichtigt man die aktuelle Entwicklung bei den Kinderzahlen, so könnte sich der Abmangelbetrag von 635 817 Euro allein aus Gründen der Zuschüsse des Landes noch weiter erhöhen, führte Zimmermann aus. „Wir müssen den Abmangel sehen und ihn ein Stück weit weiterreichen“, erklärte der stellvertretende Bürgermeister Rudolf Weberruß. „Wir lassen uns das Kinderhaus was kosten, das sind uns die Kinder auch wert. Wir tragen gerne die Kosten, doch zum Nulltarif geht es nicht“, ergänzte Weberruß. Das Kinderhaus habe in der Region einen sehr guten Ruf und die Kinder seien in sehr guter Obhut, das habe seinen Preis.
Fünf Modelle der Kinderbetreuung gibt es im Kinderhaus in Heroldstatt, ferner zwei Kleinkinderbetreuungen. So können die Eltern unter unterschiedlichen Angeboten wählen, die auch unterschiedliche Gebührensätze aufweisen. Bei der Gebührengestaltung kommt hinzu, dass die Elternbeiträge sich nach der Zahl der Kinder in einer Familie richten und eine soziale Staffelung beinhalten. Die Elternbeiträge steigen je nach Betreuungsform zwischen 6,3 und 8,1 Prozent.
Die Gebührensätze sehen künftig in der Regelgruppe bei Öffnungszeiten mit 30 Stunden wie folgt aus: 119 Euro bei einem Kind in der Familie, 93 Euro bei zwei Kindern, 68 Euro bei drei Kindern und 27 Euro bei vier und mehr Kindern in der Familie. Bislang mussten die Eltern 110, 86, 63 und 25 Euro aufbringen. In der Regelgruppe mit flexiblen Öffnungszeiten und mit einem verlängerten Vormittagsangebot mit 35 Stunden staffeln sich die Elternbeiträge (fallend nach der Zahl der Kinder in der Familie): 147 Euro, 112,50 Euro, 75 Euro und 30 Euro. Bislang waren bei diesem Modell 137 Euro, 105 Euro, 70 Euro und 28 Euro zu entrichten.
Gebühren sind gestaffelt
Für die Betreuung von Kindern bei einer Betreuungszeit von 51,15 Stunden in der Woche liegen die Elternbeträge bei 201 Euro (ein Kind pro Familie), 156 Euro (zwei Kinder), 101 Euro (drei Kinder) und 40 Euro (vier Kinder). Bislang lagen die Sätze bei 187, 145, 94 und 37 Euro. Entsprechend angepasst wurden die Gebühren auch für die zwei Spielgruppen im Kinderhaus mit zwölf beziehungsweise acht Stunden Betreuung. Bei der Kleinkindbetreuung mit 35 Stunden liegen die Kosten zwischen 343 und 57 Euro, bei der mit 51,15 Stunden zwischen 424 und 83 Euro.
Auch für das Mittagessen wird sich der Elternanteil erhöhen: von drei auf 3,50 Euro. Der Heroldstatter Gemeinderat billigte die neuen Gebührensätze einhellig. Letztmals waren die Elternbeiträge zum 1. September 2015 festgesetzt worden, so dass eine Neufestsetzung auch auf Empfehlung des Gemeindetags wieder an der Zeit war. Die neuen Gebührensätze treten zum 1. Januar 2018 in Kraft und gelten für zwei Jahre.
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