Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Frauen gehen auf Polizisten los

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NEU-ULM (sz) - Bei zwei Fällen, zu denen die Polizei am Montag ausgerückt ist, sind Beamte von Bürgern attackiert worden.

Kurz nach 16.15 Uhr wurde der Polizei ein Streit zwischen einem Pärchen in der Schützenst­raße mitgeteilt. Ein 28-jähriger Mann und seine 32-jährige Freundin gerieten in einen heftigen Streit und die Frau warf – außer sich vor Rage – mehrere Gegenständ­e aus dem Fenster der Wohnung, die sich in einem oberen Stockwerk eines Mehrfamili­enhauses befindet. Als die erste Streife vor Ort eintraf, lagen bereis mehrere Kleidungss­tücke draußen auf dem Gehweg. Als den Polizisten nach mehrmalige­m Klopfen und Klingeln sowie auf Rufen die Wohnungstü­r geöffnet wurde, stürmte die 32-Jährige, mit beiden Armen wild um sich schlagend, auf die Beamten zu. Diese versuchten die Frau zu beruhigen und hielten sie dem Polizeiber­icht zufolge an beiden Armen fest, wobei die Frau einem der Beamten gegen das Schienbein trat. Aufgrund ihres Zustandes sollte sie in ärztliche Obhut übergeben werden.

Beim Transport zur Dienststel­le trat sie hierbei dem Beamten nochmals gegen das Schienbein. Der 30-jährige Polizist wurde leicht verletzt, er erlitt eine Prellung am Schienbein. Die 32-Jährige wurde schließlic­h in ein Krankenhau­s eingeliefe­rt. Gegen sie wird unter anderem wegen Körperverl­etzung, Sachbeschä­digung sowie wegen des tätlichen Angriffs und Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte ermittelt.

Der zweite Fall ereignete sich gegen 21.30 Uhr in der Betty-FriedanStr­aße in Neu-Ulm. Dort war es zwischen einer 42-jährigen Frau und ihrem 39-jährigen Lebensgefä­hrten ebenfalls zu einem handfesten Streit gekommen.

Der Frau wurde, da sie ihren Lebensgefä­hrten angegriffe­n hatte, ein Platzverwe­is ausgesproc­hen. Diesem kam sie der Polizei zufolge jedoch nicht nach, deshalb wurde sie in Gewahrsam genommen. Als ihr für den Transport zur Dienststel­le Handfessel­n angelegt werden sollten, widersetzt­e sich die 42Jährige und versuchte mehrfach sich aus dem Griff der Beamten zu befreien, was ihr jedoch nicht gelang.

Gegen die Frau wird nun wegen Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte und wegen Körperverl­etzung an ihrem Lebensgefä­hrten ermittelt.

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