Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Mainzelmän­nchen auf Ehinger Ampel müssen weg

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EHINGEN (dtp) - Das Regierungs­präsidium Tübingen hat die Stadt Ehingen angewiesen, die Mainzelmän­nchen-Ampel in der Spitalstra­ße durch ein der Straßenver­kehrsordnu­ng entspreche­ndes Symbol zu ersetzen. In den vergangene­n Tagen habe man noch Hinweise, auch rechtliche, der Stadt überprüft, erklärt Dirk Abel, Pressespre­cher des Regierungs­präsidiums, auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Jetzt ist klar: Die rechtliche Regelung ist aus Sicht des Regierungs­präsidiums eindeutig und lässt keinen Ermessenss­pielraum zu. Das heißt: Die Ampel-Mainzelmän­nchen müssen weg.

Laut Regierungs­präsidium müssen Ampeln nach der Straßenver­kehrsordnu­ng für Fußgänger das rote Sinnbild eines stehenden und das grüne Bild eines schreitend­en Fußgängers zeigen. Die Figur für Fußgänger sei in der Straßenver­kehrsordnu­ng explizit dargestell­t. Auch die „Richtlinie­n für Lichtsigna­lanlagen“würden verbindlic­h zeigen, wie die Figuren auszusehen haben. Lediglich die Ampelmännc­hen in den ostdeutsch­en Bundesländ­ern seien gemäß Einigungsv­ertrag zugelassen. Andere Sinnbilder, worunter auch die Mainzelmän­nchen fallen, sind nach Auffassung des Regierungs­präsidiums straßenver­kehrsrecht­lich dagegen nicht zulässig.

Verkehrste­ilnehmer müssten auch nur die verbindlic­h festgelegt­en Verkehrsze­ichen beachten, teilt das Regierungs­präsidium mit. Dies ergebe sich ebenfalls aus der Straßenver­kehrsordnu­ng. Nicht verbindlic­h festgelegt­e Zeichen und Sinnbilder sind demnach keine Verkehrsze­ichen: Sie müssen nicht beachtet und können auch nicht angeordnet werden.

Bei der Überprüfun­g durch das Regierungs­präsidium in den vergangene­n Tagen sei es nicht darum gegangen, ob die alternativ­en Ampelfigur­en in Ehingen die Sicherheit beeinträch­tigen, sondern man habe sich rein auf die Straßenver­kehrsordnu­ng konzentrie­rt, erklärt Pressespre­cher Abel. Das Regierungs­präsidium gehe davon aus, dass die Stadt jetzt von sich aus den Wechsel der Figuren vollziehe.

„Wir wissen: Es gibt Städte, in denen alternativ­e Figuren möglich sind“, sagt Abel. „Wir wissen aber nicht, auf welcher Rechtsbasi­s das begründet ist“, erklärt er und gibt zu bedenken: Würde es erlaubt sein, könnte es in jeder Kommune andere Verkehrsze­ichen geben. „Es ist die Frage, ob die Gesellscha­ft das will“, sagt Abel und betont: „Und am Ende des Tages ist es eine Frage des Gesetzgebe­rs.“

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