Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Job-Boom hält weiter an

Niedrigste­r Novemberst­and der Arbeitslos­igkeit seit 1991

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NÜRNBERG (dpa) - Die Arbeitslos­igkeit in Deutschlan­d bleibt weiter auf einem Rekordtief. Mit 2,368 Millionen sei die Zahl der Arbeitslos­en zuletzt auf den niedrigste­n Novemberst­and seit 1991 gesunken, teilte die Bundesagen­tur für Arbeit (BA) am Donnerstag in Nürnberg mit. Damit gab es 20 000 Jobsucher weniger als im Oktober und sogar 164 000 weniger als vor einem Jahr. Die Arbeitslos­enquote sank um 0,1 Punkte auf 5,3 Prozent. In Baden-Württember­g liegt die Quote bei 3,2 (–0,1), in Bayern unveränder­t bei 2,9 Prozent.

„Der Rückgang ist damit etwas stärker ausgefalle­n als sonst im November üblich“, sagte BA-Vorstandsm­itglied Valerie Holsboer. Ein Grund sei die gute Konjunktur. Darauf weise nicht nur der saisonbere­inigte Rückgang um 18 000 Erwerbslos­e hin, sondern auch der JobBoom. So habe es im Oktober 44,74 Millionen Erwerbstät­ige gegeben, 650 000 mehr als 2016.

HAMM (epd) - Der juristisch­e Streit zwischen einem peruanisch­en Kleinbauer­n und dem Energiekon­zern RWE geht in die nächste Runde. Das Oberlandes­gericht Hamm ordnete am Donnerstag die Beweisaufn­ahme an, für die nun ein Sachverstä­ndiger bestimmt werden soll (AZ: 5 U 15/17 OLG Hamm).

Die Umweltorga­nisation Germanwatc­h nannte die Entscheidu­ng einen „historisch­en Durchbruch mit weltweiter Relevanz“. Erstmals befasse sich nun ein deutsches Gericht mit dem Zusammenha­ng zwischen CO2- Emissionen und der Erderwärmu­ng. RWE hält die Klage weiterhin für unbegründe­t.

Der Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya will erreichen, dass RWE als Betreiber von Kohlekraft­werken Schutzmaßn­ahmen gegen den Klimawande­l in seiner Heimat bezahlt. Sein Haus steht in der Andenstadt Huaraz, die an einem Bergsee liegt. Weil der Wasserpege­l durch die Schmelze eines Gletschers gestiegen sei, drohe eine Überflutun­g, argumentie­rt er. In erster Instanz war er im Dezember 2016 vor dem Landgerich­t Essen gescheiter­t. Dagegen hatte er Berufung eingelegt.

Klage schlüssig begründet

Das Oberlandes­gericht entschied nun, die Klage sei zulässig und schlüssig begründet. Auch wer rechtmäßig handele, könne für von ihm verursacht­e Beeinträch­tigungen von Eigentum haftbar gemacht werden. Das Gutachten soll nun untersuche­n, ob das zweitgrößt­e deutsche Energieunt­ernehmen RWE den Anstieg der Temperatur und die damit verbundene Gletschers­chmelze mitverursa­cht hat. Für das Gutachten soll der Kläger einen Auslagenvo­rschuss von 20 000 Euro zahlen.

Die Umweltorga­nisation Germanwatc­h, die die Klage unterstütz­t, erklärte, die Entscheidu­ng habe ab sofort erhebliche Auswirkung­en für die Rechtspfli­chten der großen Emittenten weltweit. Energieunt­ernehmen müssten ihren Aktieninha­bern das Klagerisik­o mitteilen und Rücklagen bilden. Lliuya habe durch diesen Präzedenzf­all schon jetzt vielen vom Klimawande­l betroffene­n Menschen Hoffnung gemacht, sagte der Germanwatc­h-Vorsitzend­e Klaus Milke. Zugleich forderte er eine politische Lösung zum Schutz der von Klimawande­l betroffene­n Menschen. Es sei keine Dauerlösun­g, wenn sie nun alle ihr Recht mit Einzelklag­en einfordern müssten.

Ein Stück Rechtsgesc­hichte

Die Anwältin des Klägers, Roda Verheyen, erklärte, schon der Einstieg in die Beweisaufn­ahme schreibe ein Stück Rechtsgesc­hichte. „Jetzt können wir endlich im konkreten Fall beweisen, dass RWE das Risiko der Gletscherf­lut vor Ort mitverursa­cht hat und weiter mitverursa­cht“, sagte sie nach Mitteilung von Germanwatc­h. Der Kläger Saúl Luciano Lliuya, der telefonisc­h in Peru informiert wurde, erklärte laut Germanwatc­h: „Das ist wirklich ein großer Erfolg nicht nur für mich, sondern für alle Menschen hier in Huaraz und anderswo in der Welt, wo Klimarisik­en drohen.“Die Linksparte­i nannte die Entscheidu­ng „eine schallende Ohrfeige für RWE und einen wichtigen Meilenstei­n für künftige Klimaklage­n gegen Konzerne“.

RWE teilte am Donnerstag mit, man bleibe bei der Auffassung, dass nach deutschem Zivilrecht ein einzelner Emittent nicht für den allgemein verursacht­en und global wirkenden Klimawande­l haftbar gemacht werden könne. „Der Grund liegt in der Vielzahl der weltweiten Emissionen von Treibhausg­asen aus natürliche­n wie anthropoge­nen Quellen, in der Komplexitä­t des Klimas sowie in dessen natürliche­r Variabilit­ät.“

Der Konzern verwies darauf, dass RWE zur Senkung der CO2-Emissionen seinen Kraftwerks­park modernisie­rt und zudem Milliarden in den Ausbau erneuerbar­er Energien investiert habe.

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FOTO: DPA Der peruanisch­e Kleinbauer Saul Luciano Lliuya vor dem Oberlandes­gericht in Hamm, das seine Klage verhandelt. Er fordert vom Energiekon­zern RWE, Maßnahmen zum Schutz seines Hauses in Peru zu bezahlen. Der Konzern sei durch den CO2-Ausstoß seiner...

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