Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
„Es ging hier nur um lokale Politik“
Politikwissenschaftler Braml sieht die US-Demokraten längst noch nicht im Aufwind
RAVENSBURG Zur überraschenden Wahlschlappe des Republikaners Roy Moore in Alabama befragte Birgit Letsche den USA-Experten Josef
Braml (Foto: Dirk Enters) von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Berlin. Er ist auch Autor des Blogs usaexperte.com.
Immer noch 48,4 Prozent für den ultrakonservativen Republikaner Roy Moore, der beschuldigt wird, früher minderjährige Mädchen sexuell belästigt zu haben. Das darf ja eigentlich nicht wahr sein, oder?
Immerhin wurde er abgewählt. Aber denkbar knapp.
Ist der Sieg von Doug Jones nun ein Verdienst der Demokraten im traditionell konservativen Südstaat Alabama, in dem seit 1992 nur Republikaner gewonnen haben?
Ich würde aus dem Ergebnis nicht den Schluss ziehen, dass die Demokraten jetzt Aufwind haben. Es ging hier nur um lokale Politik, insbesondere die Verfehlungen Moores.
Moores Niederlage ist auch eine schallende Ohrfeige für Präsident Donald Trump. Ging damit nicht auch das Referendum über den Trumpschen Politikansatz verloren?
Trump stand nicht zur Wahl. In der Vorwahl hatte er noch Moores Gegner unterstützt. Auch in der Hauptwahl verhielt er sich eher zurückhaltend, zumal gegen ihn, Trump selbst, Vorwürfe sexueller Nötigung vorgebracht werden. Einige Politikforscher legen das Ergebnis auch andersherum aus: Mit Moores Niederlage sei eine politische Zeitbombe für die Republikaner unschädlich gemacht worden. Was meinen Sie zu dieser Theorie? Ich bestaune den Optimismus jener Kollegen, die immer noch eine Republikanische Partei sehen. Aus meiner Sicht wurde sie bereits von Trump demontiert und durch ein libertäres Netzwerk ersetzt. Bei den nächsten Kongresswahlen werden wieder staatsfeindliche Geldgeber bestimmen, wer im Namen der Republikaner antritt – nicht die Partei. USamerikanische Parteien haben selbst ihre Minimalfunktion bei Wahlen an Interessengruppen und Vermögende verloren – dank der Urteile des Obersten Gerichtes, das Geldausgeben mit Meinungsfreiheit gleichsetzt, die nicht beschnitten werden darf.