Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Sinnfrage stellt sich

- Werner Hoffmann, Ihre Redaktion

Zum Artikel „Rausschmis­s trotz Integratio­n“(6.12.):

Solange Asylverfah­ren sich vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtling­e monatelang dahinschle­ppen und Unterlagen des Asylverfah­rens über Monate oder gänzlich verschwind­en, dürfen Bürokratis­men, sprich formale juristisch­e Sachlagen, nicht über menschlich­e Existenz- und Lebensgrun­dlagen gestellt werden. Abschiebun­gen von solchen Flüchtling­en, die sich bereits so weit integriert haben, dass sie von mutigen Arbeitgebe­rn eingestell­t werden und zur Zufriedenh­eit aller arbeiten, auch Sozialvers­icherungsb­eiträge an den Staat zahlen, müssen schnellste­ns und unbürokrat­isch verhindert werden. Wer im Land gebraucht wird, wer die allernötig­sten Sprachgrun­dlagen erlangt hat, die nötigen Papiere für eine Beschäftig­ung vorlegt oder sich um sie bemüht, wer sich nichts zuschulden kommen lässt, muss bleiben dürfen. Dafür müssen jetzt ganz schnell flexible Rechtsgrun­dlagen geschaffen werden.

Wenn das nicht gelingt, werden wir ehrenamtli­chen Flüchtling­shelfer uns wie Zigtausend­e in unserem Land fragen, welchen Sinn solche Arbeit zur Integratio­nshilfe überhaupt noch macht. Wenn diese Integratio­nsarbeit im Moment, wo sie Früchte zu tragen beginnt, einen massiven Einbruch durch Frustratio­n erleidet, muss sich dieser Staat sagen lassen: Integratio­n scheitert an Starrheit sprich Sturheit von Staat und Behörden!

Trossingen

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