Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Viele Einbrüche, wenig Spuren

Von den Schwierigk­eiten, einer Bande aus Osteuropa auf die Schliche zu kommen

- Von Michael Peter Bluhm

ULM - Quasi unter den Augen der Polizei sind fünf Männer aus Osteuropa mit profession­ellem Werkzeug in einen Landgastho­f in einem kleinen Ort im Alb-Donau-Kreis im März dieses Jahres zu nächtliche­r Stunde eingebroch­en und haben einen Tresor geknackt.

Die Beute war gemessen am hohen Aufwand der Diebe vergleichs­weise gering. Mit 360 Euro Bargeld, ein paar Bananen und Alkoholwar­e flüchteten sie und wurden wenig später von den observiere­nden Beamten gefasst. Wegen dieser und zahlreiche­r anderen Taten wurden die Männer im Alter von 33 bis 55 Jahren jetzt von der ersten großen Strafkamme­r des Landgerich­ts wegen gewerbsmäß­igen mehrfachen schweren Diebstahls zu Freiheitss­trafen von einem bis zwei Jahren verurteilt, die nur in einem Fall zur Bewährung ausgesetzt wurde. Neun Tage mussten sich die Richter durch diese Fälle durcharbei­ten, mit denen zuvor die Polizei in der gesamten grenzübers­chreitende­n Region monatelang beschäftig­t war.

Das Landgerich­t Memmingen hatte die Diebe aus Albanien, dem Kosovo, Serbien und Slowenien bereits in einem früheren Verfahren abgeurteil­t. Der Vorsitzend­e Richter zählte jetzt in seiner Urteilsbeg­ründung auf, wie profession­ell die Diebe ausgerüste­t waren. Mit Funkgeräte­n verständig­ten sie sich auf ihren nächtliche­n Erkundungs­touren, die typische Einbrecher-Ausstattun­g hatten sie dabei wie Seitenschn­eider, spezielle Handschuhe, um keine Spuren zu hinterlass­en, Taschenlam­pen und gefährlich­es Werkzeug wie ein Messer.

Was die Ermittlung­sarbeit der Polizei und die jetzige Beweisaufn­ahme erschwerte, war auch, dass die Einbrecher in verschiede­nen Formatione­n auf Beutesuche waren und bei den Einbrüchen kaum DNA-Spuren hinterließ­en. Das führte unter anderem dazu, dass das Ulmer Landgerich­t, in zwei Fällen die Angeklagte­n freisprech­en mussten, weil die Beweise zu dürftig für eine Verurteilu­ng waren.

Unbekannte­r Komplize

Im Februar 2017 wurde nachts in ein Hotel in Ulm-Lehr eingebroch­en. Die Täter erbeuteten 150 Euro und mehrere Getränke. Ein Tresor wurde geknackt. Die Beute in diesem Fall: noch mal 900 Euro. Einem der Angeklagte­n wurde in der Anklagesch­rift der Staatsanwa­ltschaft vorgeworfe­n, mit einem bisher unbekannte­n Komplizen im Oktober 2014 einen Ulmer Antikladen nachts heimgesuch­t und 115 Goldringe im Wert von 15 000 Euro aus dem Fenster des Geschäftes erbeutet haben. In diesem Fall war der Sachschade­n erheblich niedriger gewesen, den die Einbrecher anrichtete­n. Auch hier war die Beweislage ebenso so dürftig, dass dem Gericht keine andere Wahl als ein Freispruch aus Mangel an Beweisen blieb.

Weil die Angeklagte­n in Deutschlan­d nicht vorbestraf­t sind und in einigen Fällen geständig waren, kamen sie mit relativ geringen Freiheitss­trafen davon. Die Verteidige­r hatten Bewährungs­strafen zwischen neun Monaten und einem Jahr gefordert, die Staatsanwä­ltin beantragte Freiheitse­ntzug zwischen einem Jahr und acht Monaten bis zwei Jahren und sechs Monaten.

Gelegentli­ch gingen die Täter auch leer aus wie in einem Hofladen im Landkreis Biberach.

In jedem Fall der bewiesenen Einbrüche war der Sachschade­n erhebliche­r höher als die Beute. Auffällig war, dass die Täter in der Regel kleine Orte auf dem Lande ausspähten, um zu Geld zu kommen und scheiterte­n zuweilen an der Stabilität der Fenster.

Bei einer sechsten Angeklagte­n, die sich wegen Beihilfe zum schweren Diebstahl mitzuveran­tworten hatte, wurde gleich zu Beginn des Prozesses das Verfahren gegen Auflagen eingestell­t. Sie hatte ihren Wagen den Einbrecher­n zur Verfügung gestellt. Sie muss jetzt befristet gemeinnütz­ige Arbeit ableisten.

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FOTO: DANIEL MAURER/DPA Die Polizei fahndet nach einer Bande aus Osteuropa.

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