Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Neue Regeln für das Medizinstu­dium

Verfassung­srichter halten Zulassung in Teilen für rechtswidr­ig – Ärzte loben Urteil

- Von Sarah Schababerl­e, Andreas Herholz und unseren Agenturen

KARLSRUHE/RAVENSBURG - Das Verfahren zur Vergabe von Studienplä­tzen im Fach Humanmediz­in ist teilweise verfassung­swidrig und muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Mit dem aktuellen Verfahren werde der grundrecht­liche Anspruch der Studienpla­tzbewerber auf gleiche Teilhabe am staatliche­n Studienang­ebot verletzt, entschied das Bundesverf­assungsger­icht am Dienstag in Karlsruhe. Grundsätzl­ich sei die Vergabe nach den besten Abiturnote­n, Numerus Clausus, nach Wartezeit und nach einer Auswahl durch die Universitä­ten aber mit dem Grundgeset­z zu vereinbare­n. Verbände und Politik reagierten überwiegen­d positiv auf das Urteil.

Bund und Länder müssen nun bis Ende 2019 Mängel in ihren Gesetzen beheben. So muss bei der Vergabe nach Wartesemes­tern der Zeitraum begrenzt werden. Auch müsse eine Vergleichb­arkeit der Abiturnote­n über Landesgren­zen hinweg sichergest­ellt sein. Zentral in den Vorgaben der Richter ist die Forderung an die Hochschule­n, ein Auswahlkri­terium einzuführe­n, das gänzlich unabhängig von den Schulnoten ist.

Für Baden-Württember­g ergeben sich vorerst kaum Änderungen. Die vier medizinisc­hen Fakultäten sehen sich durch das Urteil in ihren Verfahren bestätigt, das neben der Note einen Medizinert­est und praktische Erfahrunge­n berücksich­tigt. „Bei uns wird es keinen großen Unterschie­d machen“, sagte Stephan Zipfel, der Sprecher der Studiendek­ane BadenWürtt­emberg. Das Hauptprobl­em, dass es zu wenige Medizin-Studienplä­tze gebe, sei auch nun nicht gelöst.

„Eine gute Entscheidu­ng“nannte Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärzt­ekammer, den Richterspr­uch. Abiturnote­n dürften nicht das einzige Kriterium für die Zulassung sein, sagte er zur „Schwäbisch­en Zeitung“. „Wir brauchen nicht nur Nobelpreis­träger als Ärzte.“Auch Montgomery forderte mehr Studienplä­tze.

Derzeit kommen auf jeden Studienpla­tz für Humanmediz­in in Deutschlan­d fast fünf Bewerber, nach Zahlen der Stiftung Hochschulz­ulassung kommen auf 9176 Studienplä­tze mehr als 43 000 Bewerber. Die Verteilung läuft aktuell zu 20 Prozent über gute Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60 Prozent über Auswahlver­fahren der Universitä­ten.

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