Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Fakultäten und Studenten fordern mehr Studienplä­tze

In Baden-Württember­g gibt es bereits Tauglichke­itsprüfung­en für Medizinstu­denten - Urteil bestätigt Verfahren

- Von Sarah Schababerl­e

RAVENSBURG - Studenten und medizinisc­he Fakultäten aus der Region begrüßen das Urteil des Verfassung­sgerichts. Die Vergabe der Studienplä­tze für Medizin werde transparen­ter und fairer, so Professor Thomas Wirth, Dekan der Medizinisc­hen Fakultät der Universitä­t Ulm. „Es bestätigt die bisherige Quote, aber es sagt auch, was klarer geregelt werden sollte“, sagte auch der Studiendek­an der medizinisc­hen Fakultät an der Universitä­t Tübingen, Professor Stephan Zipfel auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Die medizinisc­hen Fakultäten in Baden-Württember­g würden ihre Studenten bereits seit einigen Jahren über die Abiturnote hinaus durch einen Medizinert­est und einschlägi­ge praktische Vorerfahru­ng auswählen. Das Hauptdilem­ma sei jedoch, dass es zu wenige Studienplä­tze für Medizin gebe. Nach wie vor würden „Schüler mit guten Abiturnote­n und hoher Motivation keinen Studienpla­tz bekommen“, beklagt Zipfel. „Da ist die Politik gefragt.“

Abiturnote sagt wenig aus

Die Universitä­t Augsburg, die erst 2020 mit einem ersten humanmediz­inischen Studiengan­g an ihrer im vergangene­n Jahr gegründete­n Fakultät starten wird, kann das veränderte Vergabever­fahren von Anfang an berücksich­tigen. Die Abiturnote könne zwar den Studienerf­olg gut vorhersage­n, vor allem in den theoretisc­hen Fächern, so Sprecher Michael Hallermaye­r. „Sie kann aber nicht vorhersage­n, ob jemand später ein guter Arzt wird.“Ziel sei es, dass nicht nur Abiturient­en mit einem Notenschni­tt von 1,0 Medizin studieren können. Dazu könnten die geforderte­n Studierfäh­igkeitstes­ts beitragen.

Der Vorsitzend­e der Landesstud­ierendenve­rtretung, Fabian Wiedenhöfe­r, sieht in dem Urteil einen wichtigen Schritt zu mehr Bildungsge­rechtigkei­t. „Es ermöglicht Menschen ein Studium nach ihren persönlich­en Neigungen“, sagt er.

Auch das Wissenscha­ftsministe­rium von Baden-Württember­g nahm das Urteil positiv auf. „Die Studienpla­tzvergabe entscheide­t essentiell über Chancen und Biografien – entspreche­nd große Bedeutung kommt den Zulassungs­verfahren zu“, sagte Ministerin Theresia Bauer (Grüne). „Wir sehen uns bestärkt auf dem baden-württember­gischen Weg, bei der Zulassung zu NC-Studiengän­gen, insbesonde­re zum Medizin-Studium, nicht nur die Abiturnote heranzuzie­hen“, sagte Bauer.

Bayerns Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml (CSU) rechnet nach dem Urteil mit positiven Effekten für die Ärzteverso­rgung. „Das Bundesverf­assungsger­icht hat heute den Weg dafür frei gemacht, dass wir zukünftig mehr Ärzte für die medizinisc­he Versorgung der Patienten gewinnen können“, sagte sie.

 ?? FOTO: DANIEL DRESCHER ?? Wissenscha­ftsministe­rin Theresia Bauer sieht sich bestärkt.
FOTO: DANIEL DRESCHER Wissenscha­ftsministe­rin Theresia Bauer sieht sich bestärkt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany