Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Fakultäten und Studenten fordern mehr Studienplätze
In Baden-Württemberg gibt es bereits Tauglichkeitsprüfungen für Medizinstudenten - Urteil bestätigt Verfahren
RAVENSBURG - Studenten und medizinische Fakultäten aus der Region begrüßen das Urteil des Verfassungsgerichts. Die Vergabe der Studienplätze für Medizin werde transparenter und fairer, so Professor Thomas Wirth, Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm. „Es bestätigt die bisherige Quote, aber es sagt auch, was klarer geregelt werden sollte“, sagte auch der Studiendekan der medizinischen Fakultät an der Universität Tübingen, Professor Stephan Zipfel auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Die medizinischen Fakultäten in Baden-Württemberg würden ihre Studenten bereits seit einigen Jahren über die Abiturnote hinaus durch einen Medizinertest und einschlägige praktische Vorerfahrung auswählen. Das Hauptdilemma sei jedoch, dass es zu wenige Studienplätze für Medizin gebe. Nach wie vor würden „Schüler mit guten Abiturnoten und hoher Motivation keinen Studienplatz bekommen“, beklagt Zipfel. „Da ist die Politik gefragt.“
Abiturnote sagt wenig aus
Die Universität Augsburg, die erst 2020 mit einem ersten humanmedizinischen Studiengang an ihrer im vergangenen Jahr gegründeten Fakultät starten wird, kann das veränderte Vergabeverfahren von Anfang an berücksichtigen. Die Abiturnote könne zwar den Studienerfolg gut vorhersagen, vor allem in den theoretischen Fächern, so Sprecher Michael Hallermayer. „Sie kann aber nicht vorhersagen, ob jemand später ein guter Arzt wird.“Ziel sei es, dass nicht nur Abiturienten mit einem Notenschnitt von 1,0 Medizin studieren können. Dazu könnten die geforderten Studierfähigkeitstests beitragen.
Der Vorsitzende der Landesstudierendenvertretung, Fabian Wiedenhöfer, sieht in dem Urteil einen wichtigen Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit. „Es ermöglicht Menschen ein Studium nach ihren persönlichen Neigungen“, sagt er.
Auch das Wissenschaftsministerium von Baden-Württemberg nahm das Urteil positiv auf. „Die Studienplatzvergabe entscheidet essentiell über Chancen und Biografien – entsprechend große Bedeutung kommt den Zulassungsverfahren zu“, sagte Ministerin Theresia Bauer (Grüne). „Wir sehen uns bestärkt auf dem baden-württembergischen Weg, bei der Zulassung zu NC-Studiengängen, insbesondere zum Medizin-Studium, nicht nur die Abiturnote heranzuziehen“, sagte Bauer.
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) rechnet nach dem Urteil mit positiven Effekten für die Ärzteversorgung. „Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Weg dafür frei gemacht, dass wir zukünftig mehr Ärzte für die medizinische Versorgung der Patienten gewinnen können“, sagte sie.