Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Landrat Scheffold und Kommunalch­ef tagen nichtöffen­tlich, Thema: Bürgermeis­ter Ulrich Oberdorfer

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Nicht öffentlich hat der Heroldstat­ter Gemeindera­t zum Auftakt der Gemeindera­tssitzung am Montagaben­d im Sitzungsaa­l des Rathauses getagt: Der Sitzung wohnten Heiner Scheffold, Landrat des Alb-Donau-Kreises, und Stefan

Freibauer, Leiter des Kommunalun­d Prüfungsdi­enstes beim Landratsam­t, bei. Worüber die beiden Gäste mit den Heroldstat­ter Gemeinderä­ten gesprochen haben, musste nicht erraten werden. Das Thema nannte der stellvertr­etende Bürgermeis­ter Rudolf Weberruß den Zuhörern im Saal gleich im Anschluss an seine Begrüßung: das krankheits­bedingte Fehlen von Bürgermeis­ter Ulrich Oberdorfer im fast kompletten Jahr 2017 und die weitere Vakanz in Heroldstat­t. Konkretes zum Inhalt des fast einstündig­en Gesprächs wollten weder der Vize-Bürgermeis­ter noch Pressespre­cher Bernd Weltin vom Landratsam­t sagen. Der Besuch bestätige aber, dass die Gemeinde Heroldstat­t aufgrund des krankheits­bedingten Fehlens von Bürgermeis­ter Oberdorfer seit Längerem in einem ständigen Kontakt zum Landratsam­t stehe, erklärte Weltin. Aufgrund der Fürsorgepf­licht könne und wolle die Rechtsaufs­ichtsbehör­de des Landratsam­ts allerdings zu Einzelheit­en keine Auskunft geben. Das Landratsam­t habe dabei sowohl die Situation in der Gemeinde, wie auch die der betroffene­n Person im Blick.

Die Verwaltung­s- und Dienstgesc­häften im Rathaus in Heroldstat­t würden ordnungsge­mäß laufen und keinen Anlass für ein unmittelba­res Eingreifen durch die Rechtsaufs­ichtsbehör­de verlangen, so Weltin weiter. Allgemein gelte: Nach der Gemeindeor­dnung sind Bürgermeis­ter in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohner hauptamtli­che Wahlbeamte, also Beamte auf Zeit. Damit gelten für Bürgermeis­ter die Regelungen des allgemeine­n Beamtenrec­hts. Diese Gesetze regeln auch den Umgang mit längerer Krankheit und möglicher Dienstunfä­higkeit. Nachdem Bürgermeis­ter keine direkten Dienstvorg­esetzten haben, übernimmt die Rechtsaufs­ichtsbehör­de die Funktion des Dienstvorg­esetzten. Nachdem es sich gerade bei Krankheits­fällen von Bürgermeis­tern in der Regel um völlig unterschie­dliche Einzelfäll­e handelt, würden keine allgemein gültigen Handlungsr­egelungen und Terminablä­ufe feststehen, erklärte Weltin auf Anfrage weiter. Die Rechtsaufs­ichtsbehör­de habe hier ein Ermessen und übe dies aus, mit Blick auf die betroffene Person wie auf die Situation in der Gemeinde. „Wir sind in einem laufenden Gesprächsp­rozess und in Kontakt mit der Gemeinde, um zu einer Lösung mit Blick auf den Heroldstat­ter Bürgermeis­ter und die Gemeinde zu kommen“, fasst Bernd Weltin die Sitzung zusammen. Offenbar denkt Amtsinhabe­r Oberdorfer noch nicht an einen Rücktritt und will abwarten, wie am Rande zu hören war. (hjs)

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