Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Landrat Scheffold und Kommunalchef tagen nichtöffentlich, Thema: Bürgermeister Ulrich Oberdorfer
Nicht öffentlich hat der Heroldstatter Gemeinderat zum Auftakt der Gemeinderatssitzung am Montagabend im Sitzungsaal des Rathauses getagt: Der Sitzung wohnten Heiner Scheffold, Landrat des Alb-Donau-Kreises, und Stefan
Freibauer, Leiter des Kommunalund Prüfungsdienstes beim Landratsamt, bei. Worüber die beiden Gäste mit den Heroldstatter Gemeinderäten gesprochen haben, musste nicht erraten werden. Das Thema nannte der stellvertretende Bürgermeister Rudolf Weberruß den Zuhörern im Saal gleich im Anschluss an seine Begrüßung: das krankheitsbedingte Fehlen von Bürgermeister Ulrich Oberdorfer im fast kompletten Jahr 2017 und die weitere Vakanz in Heroldstatt. Konkretes zum Inhalt des fast einstündigen Gesprächs wollten weder der Vize-Bürgermeister noch Pressesprecher Bernd Weltin vom Landratsamt sagen. Der Besuch bestätige aber, dass die Gemeinde Heroldstatt aufgrund des krankheitsbedingten Fehlens von Bürgermeister Oberdorfer seit Längerem in einem ständigen Kontakt zum Landratsamt stehe, erklärte Weltin. Aufgrund der Fürsorgepflicht könne und wolle die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts allerdings zu Einzelheiten keine Auskunft geben. Das Landratsamt habe dabei sowohl die Situation in der Gemeinde, wie auch die der betroffenen Person im Blick.
Die Verwaltungs- und Dienstgeschäften im Rathaus in Heroldstatt würden ordnungsgemäß laufen und keinen Anlass für ein unmittelbares Eingreifen durch die Rechtsaufsichtsbehörde verlangen, so Weltin weiter. Allgemein gelte: Nach der Gemeindeordnung sind Bürgermeister in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohner hauptamtliche Wahlbeamte, also Beamte auf Zeit. Damit gelten für Bürgermeister die Regelungen des allgemeinen Beamtenrechts. Diese Gesetze regeln auch den Umgang mit längerer Krankheit und möglicher Dienstunfähigkeit. Nachdem Bürgermeister keine direkten Dienstvorgesetzten haben, übernimmt die Rechtsaufsichtsbehörde die Funktion des Dienstvorgesetzten. Nachdem es sich gerade bei Krankheitsfällen von Bürgermeistern in der Regel um völlig unterschiedliche Einzelfälle handelt, würden keine allgemein gültigen Handlungsregelungen und Terminabläufe feststehen, erklärte Weltin auf Anfrage weiter. Die Rechtsaufsichtsbehörde habe hier ein Ermessen und übe dies aus, mit Blick auf die betroffene Person wie auf die Situation in der Gemeinde. „Wir sind in einem laufenden Gesprächsprozess und in Kontakt mit der Gemeinde, um zu einer Lösung mit Blick auf den Heroldstatter Bürgermeister und die Gemeinde zu kommen“, fasst Bernd Weltin die Sitzung zusammen. Offenbar denkt Amtsinhaber Oberdorfer noch nicht an einen Rücktritt und will abwarten, wie am Rande zu hören war. (hjs)