Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Neuer Anstrich für Halle und Schule
Merklinger Gemeinderat vergibt Arbeiten an Laichinger Firma
MERKLINGEN - Für 29 000 Euro sollen im Frühjahr die Merklinger Grundschule und die daneben liegende Sport- und Mehrzweckhalle gestrichen werden. Laut Gemeindekämmerin Manuela Uebele eine „notwendige Maßnahme zur Gebäudeunterhaltung“. Die gesetzliche Vorschrift zur Vergabe der Arbeiten an den „günstigsten Anbieter“nutzte Gemeinderat Martin Gröh bei der Sitzung am Dienstag jedoch zu einem grundsätzlichen Statement: „Billig ist nicht gleich gut. Und das kann uns als Gemeinde einmal kräftig einholen.“
Nach beschränkter Ausschreibung hat die Merkklinger Gemeindeverwaltung die anstehenden Malerarbeiten an die Firma Strohm aus Laichingen zu einem Angebotspreis von 28 776 Euro vergeben. Architektin Birgit Kohn war mit der Ausarbeitung beauftragt und hatte vier Firmen angefragt. Alle vier gaben ein Angebot ab, unter denen sich die Malerfirma Strohm aus Laichingen als günstigster Anbieter herausstellte. Ein gutes Unternehmen, dem man vertraue und von dem man wisse, dass am Ende die Qualität stimme, so die klaren Aussagen im Gemeinderat.
Laut Uebele sollen alle Außenfassaden gestrichen werden, ebenso die Holzgesimse und „der ganze Rest, den man von außen sieht“. Die Farbgebung stehe allerdings noch nicht fest, der Anstrich erfolge zwei Mal nach DIN-Norm. Im Preis inbegriffen sei selbstverständlich das erforderliche Gerüst. Geplant ist der Anstrich im Frühjahr bei der Sport- und Mehrzweckhalle, sobald dies die Witterung zulasse. Während der Osterferien sollen sich die Maler dann die Grundschule vornehmen. Eine Überprüfung möglicher Risse erfolgt auf Nachfrage von Klaus Danzer im Rahmen der vorherigen Grundreinigung.
Unabhängig des in diesem Fall vertrauenswürdigen Malerunternehmens wies Martin Gröh auf eine grundsätzlich, seiner Meinung nach, falsche Gesetzeslage in Bezug auf gemeindliche Ausschreibungen hin: „Wir sehen bereits jetzt an einigen Beispielen in der Gemeinde, dass uns das Ergebnis billiger Ausschreibungen einholt. Am Anfang ist die Vergabepflicht an den günstigsten Anbieter vielleicht nicht relevant, aber wenige Jahre später kann das die Gemeinde heftig einholen.“Wenn Arbeiten für weniger Geld verrichtet würden, sei es nicht prinzipiell rentabel.
Um einen Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen auszuschlagen, müsse es im Vorfeld gravierende Probleme gegeben haben, um diesen Anbieter ausschließen zu können, erklärte Uebele. Ein Wettbewerb habe bei gewissen Vergabesummen und Großprojekten eben deutschlandoder gar europaweit zu laufen. „Man würde manche Firma gerne beauftragen, weil man um deren Qualität weiß. Problem ist aber, dass wir gesetzlich gebunden sind.“Bei beschränkten Ausschreibungen – wie zum Beispiel bei den Malerarbeiten für Schule und Mehrzweckhalle – könne der Kreis zwar kleiner sein, bei größeren Projekten sei dies aber nicht möglich.