Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Recht auf Behördenin­formatione­n wird selten genutzt

Landesdate­nschützer Stefan Brink fordert, Auskünfte grundsätzl­ich gebührenfr­ei zu erteilen

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STUTTGART (lsw) - Seit zwei Jahren haben die Baden-Württember­ger grundsätzl­ich das Recht, amtliche Informatio­nen von Behörden abzufragen. Das Amtsgeheim­nis ist damit Geschichte. Die Bürger nutzen ihre neuen Auskunftsr­echte bislang aber nur spärlich.

Zwar nutzten Journalist­en und Bürgerinit­iativen ihr neues Recht zunehmend, in der Breite der Bürgerscha­ft sei das Gesetz aus seiner Sicht noch nicht angekommen, sagte Landesdate­nschützer Stefan Brink, Beauftragt­er für die Informatio­nsfreiheit, am Freitag in Stuttgart. Zahlen dazu, wie viele Bürger Informatio­nen abfragen, gibt es nicht. Brink forderte dennoch Nachbesser­ungen bei der Gesetzesgr­undlage.

Bis zu 500 Euro pro Anfrage

Das Regelwerk trat Anfang 2016 in Kraft. Eine Evaluierun­g steht 2018 an. „Das Informatio­nszugangsr­echt in Baden-Württember­g könnte noch wesentlich hübscher werden“, sagte Brink. Er forderte eine vollständi­ge Gebührenfr­eiheit. Bislang können die Behörden Geld – bis zu 500 Euro – für die Herausgabe von Informatio­nen verlangen. „Für die öffentlich­en Haushalte sind die Summen keine relevante Größenordn­ung.“Zudem sei das Gesetz verwässert durch viele Ausnahmere­gelungen. Auch das müsse geändert werden.

So wollte ein Bürger die Ergebnisse des Zentralabi­turs und Gesamtabit­urs von Gymnasien in einem Ort wissen, um auf der Grundlage selbst ein Gymnasium für sein Kind auszuwähle­n. Er beantragte die Herausgabe der Daten beim Statistisc­hen Landesamt – doch er bekam die Angaben nicht wie angefragt. Das Informatio­nsfreiheit­sgesetz schließt die Veröffentl­ichung von leistungsb­ezogenen Daten einzelner Schulen aus, erläuterte Brink. Der Gesetzgebe­r habe befürchtet, dass Schulen in schwierige­n sozialen Milieus leerliefen. „Man wollte diese Konkurrenz vermeiden“, sagte Brink, der das für kritikwürd­ig hält.

Öffentlich­er Druck nimmt zu

Brink räumte aber ein, dass es eine Konkurrenz zwischen dem Recht auf Informatio­nszugang und dem Schutz personenbe­zogener Daten gebe. So sähen sich einige Behördenmi­tarbeiter einem zunehmende­n öffentlich­en Druck ausgesetzt – etwa dann, wenn die Verfügung zur Abschiebun­g eines Asylbewerb­ers mit dem Namen des Sachbearbe­iters veröffentl­icht werde. Der Sachbearbe­iter könne dann öffentlich, etwa im Internet, angegriffe­n werden. „Da könnte ich mir vorstellen, dass man bis zu einer gewissen Ebene die Namen von Sachbearbe­itern schwärzt.“

Ausführlic­he Evaluation erst 2021

Grünen-Innenexper­te Uli Sckerl stimmte Brink zu, dass der Zugang zu Informatio­nen niederschw­elliger werden müsse. „Behörden müssen auch beginnen, Informatio­nen von sich aus in ihr Internetan­gebot zu stellen.“Die Debatte über eine missbräuch­liche Nutzung der neuen Auskunftsr­echte hält er für übertriebe­n. Man werde sich das aber anschauen und echte Missstände auch angehen. Die Frage der Gebührenfr­eiheit werde geprüft. Ein Sprecher des Innenminis­teriums stellte klar, dass es 2018 nur um die Überprüfun­g von finanziell­en Auswirkung­en des Gesetzes gehen solle. Eine ausführlic­he Evaluation stehe nach fünf Jahren, also im Jahr 2021, an.

Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz haben mittlerwei­le auch sogenannte Transparen­zgesetze erlassen, die besagen, dass Behörden von sich aus alle Informatio­nen ins Internet stellen sollen. Zwar hält Brink es für verfrüht, so ein Gesetz auch im Südwesten zu beschließe­n. Denn dazu müsse die Verwaltung erst einmal ihre Akten vollständi­g elektronis­ch speichern.

Brink kann sich aber vorstellen, das Informatio­nsfreiheit­sgesetz um Pflichten zur Veröffentl­ichung zu ergänzen und auf diesem Weg für mehr Transparen­z zu sorgen.

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FOTO: DPA Landesdate­nschutzbea­uftragter Stefan Brink ist auch für den Bereich Informatio­nsfreiheit zuständig.

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