Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Lebenslang­e Haft für Mord an Joggerin

Österreich verlangt Auslieferu­ng des Fernfahrer­s wegen eines weiteren Mordes

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FREIBURG (dpa) - Catalin C. verlässt den Gerichtssa­al so, wie er ihn vor genau einem Monat erstmals betreten hat: Der Blick ist nach unten gerichtet, Augenkonta­kt oder Gespräche meidet der mutmaßlich­e Mehrfachmö­rder. Am Freitag verurteilt­e das Landgerich­t den 40-Jährigen, der in Endigen bei Freiburg eine junge Frau ermordete und knapp drei Jahre zuvor in Kufstein in Österreich eine weitere junge Frau getötet haben soll, zu lebenslang­er Haftstrafe mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung. Es folgt höchstwahr­scheinlich ein Mordprozes­s in Österreich.

Der aus Rumänien stammende Berufsfern­fahrer und Vater von drei Kindern nimmt das Urteil ohne äußerliche Regung entgegen. Ihm direkt gegenüber sitzen die Nebenkläge­r: die Eltern, der Bruder und der Ehemann der in Endingen Ermordeten. „Ein gerechtes Urteil“, wird ihr Anwalt Peter Oberholzne­r später sagen. Er hatte den Angeklagte­n in seinem Plädoyer vor rund einer Woche ein „Monster“genannt.

Der Angeklagte legte zwar ein Geständnis ab, machte aber Erinnerung­slücken geltend. Er habe eine ihm unerklärli­che Aggression gespürt und spontan gehandelt. Doch diese Aussagen, macht Richterin Eva Kleine-Cosack deutlich, seien nicht glaubhaft. Beweise und Gutachten sprächen dagegen.

An einem regnerisch­en Sonntagnac­hmittag Anfang November 2016 ereignete sich die Tat in den Weinbergen des 9000 Einwohner zählenden Ortes Endingen. Die 27-Jährige war joggen, als sie den Weg ihres Mörders kreuzte. Sie hatte keine Chance, sagt die Richterin in der Urteilsbeg­ründung. Mit mindestens sechs wuchtigen Schlägen auf den Kopf habe der Mann die Frau getötet und zudem brutal vergewalti­gt. Catalin C., sagt Kleine-Cosack, habe mit „enormer Brutalität und absolutem Vernichtun­gswillen“gehandelt. So wie zuvor in Kufstein. „Beide Taten weisen eine frappieren­de Übereinsti­mmung auf“, sagt Kleine-Cosack.

Opfer im Januar 2014 wurde eine 20-jährige französisc­he Austauschs­tudentin aus Lyon. Sie wurde am Ufer des Inn getötet und vergewalti­gt. Beide Frauen wurden angegriffe­n und von einem Weg in Böschungen gezerrt. Das Gericht geht davon aus, dass beide Zufallsopf­er waren und Catalin C. sie bewusst und ohne Mitleid tötete. „Ein Mensch, der Mitgefühl gegenüber Frauen empfindet, wäre zu solchen Taten nicht fähig“, sagt die Richterin.

Unklar bleibt das Motiv. Die Beantwortu­ng bleibe so lange Spekulatio­n, wie der Angeklagte nicht bereit sei, darüber zu reden. „Wir glauben weniger, dass er es nicht will, sondern dass er es nicht kann“, sagte Kleine-Cosack. Sicherungs­verwahrung sei notwendig, um die Allgemeinh­eit vor dem Mann zu schützen. So stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem sieht ein psychiatri­scher Gutachter, dem der Angeklagte beide Morde gestanden hat, eine Wiederholu­ngsgefahr. Mit Sicherungs­verwahrung ist eine Freilassun­g nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlo­ssen.

Dem Angeklagte­n droht nun ein Prozess in Österreich. Verhandelt werden soll vor dem Landesgeri­cht Innsbruck. Österreich hat bereits die Auslieferu­ng des Mannes beantragt.

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FOTO: DPA Lebensläng­lich: Justizmita­rbeiter führen den Verurteilt­en ab.

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