Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Patienten geschützt
Zum Artikel „ Der Rebell“( 4.1.):
Noch immer geistert das Argument durch die politischen Auseinandersetzungen, dass Psychotherapie einen Luxus darstellt, den wir uns als Gesellschaft nicht leisten können. Auch Herrn Dogs geht es darum, dass nur noch „den schwer Kranken“„die Kassen“eine Therapie verschreiben sollten. Bislang haben wir allerdings noch ein Erstzugangsrecht zur Psychotherapie. Jeder/jede Betroffene kann, das sei betont, sich deshalb mit seiner/ihrer Versichertenkarte nach Voranmeldung, auch ohne Zustimmung der Kasse, bei einer Psychotherapeutin/ einem Psychotherapeuten vorstellen.
Psychotherapie wird seit Jahrzehnten wissenschaftlich beforscht, und es ist gut zu wissen, dass sie sich als äußerst wirksam erwiesen hat. Es gäbe sie sonst nicht als Kassenleistung. Doch natürlich passieren auch hier, wie in anderen Feldern der Medizin, Fehler, leider bis hin zum Missbrauch. Zum Patientenschutz sind daher Sicherungssysteme eingebaut, die damit beginnen, dass man sich, wenn Unwohlsein oder Unzufriedenheit mit der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten aufkommt, beim Hausarzt/der Hausärztin aussprechen kann. Dann steht die Krankenkasse zur Verfügung, die die Möglichkeit besitzt, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einzuschalten. Und auch die Selbstverwaltung der Ärzte und der Psychologischen Psychotherapeuten, ihre Kammern, hat Schiedsstellen, die im Zweifelsfall angerufen werden können.
Ingoldingen
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