Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Gemeinden behalten derzeitige Hundesteuer-Satzung bei
140 Vierbeiner werden in Merklingen und 110 in Nellingen gezählt – Marken sind Pflicht
MERKLINGEN/NELLINGEN (msc) - Gute Nachrichten für Hundehalter. Die Steuer für die Vierbeiner bleibt auch im neuen Jahr in den Gemeinden Merklingen und Nellingen konstant. In der Gemeinde Merklingen werden laut Bürgermeister Sven Kneipp (parteilos) 150 Hunde gezählt, während es in Nellingen derzeit 110 sind. Das wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Nellingen auf Nachfrage des Rates bekannt gegeben.
Die Höhe der Steuer, Fakten zur Steuerpflicht sowie allgemeine Be- stimmungen regeln beide Kommunen über eine Satzung. In Merklingen trat diese im Jahr 2006 in Kraft; die Nellinger Fassung stammt aus dem Jahr 2014. Laut dieser betragen die Steuern im Kalenderjahr für jeden Hund in Nellingen 96 Euro, für die Vierbeiner in Merklingen sind es 72 Euro. Jeder zweite oder weitere Hund eines Halters im Gemeindegebiet Merklingen kostet 144 Euro. In Nellingen liegen diese Kosten bei insgesamt 192 Euro.
In der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer ist in beiden Ge- meinden geregelt, dass für jedes der Tiere, dessen Haltung im Gebiet der Kommune angemeldet wird, eine so genannte Hundesteuermarke ausgegeben wird. Diese verbleibt im Eigentum der Gemeinde. Endet die Hundehaltung, dann ist die Marke an die Gemeinde zurückzugeben – und zwar innerhalb eines Monats mit der gleichzeitigen Information über die Beendigung der Haltung.
Die Regelung über die Marken funktioniere gut. Die Gemeinde Nellingen habe zudem die Problematik der Hundekotentsorgung in den Griff bekommen. „Wir haben im ganzen Gemeindegebiet Stationen für die Entsorgung aufgestellt“, erklärt der Nellinger Bürgermeister Franko Kopp (parteilos) und appelliert gleichzeitig an die Hundehalter, diese zu nutzen und die Hinterlassenschaften des Tieres so zu entsorgen.
Die jeweiligen
sind auf den Internetseiten der beiden Gemeinden Merklingen und Nellingen zu finden.