Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Landratsamt sieht kein Vergehen
Aktive Bürger wollten Debatte über Flächennutzungsplan – Rechtlichen Prüfung beim Kommunalamt beantragt
WESTERHEIM (sz) - Das Kommunalamt hat eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“der „Aktiven Bürger – demokratische Liste“zurückgewiesen. Diese hatten kritisiert, dass im Gemeinderat über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans lediglich abgestimmt wurde.
WESTERHEIM - Das Kommunalamt des Landratsamts hat eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“der „Aktiven Bürger - demokratische Liste“zurückgewiesen. Diese hatten in einer zwölfseitigen Stellungnahme kritisiert, dass im Westerheimer Gemeinderat über die fünfte Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans lediglich abgestimmt wurde. Eine Sachdiskussion zu dem Thema, wie von den Aktiven Bürgern gewünscht, habe nicht stattgefunden. Das Landratsamt billigte nach ihrer rechtlichen Prüfung die Vorgehensweise zur Gemeinderats-Abstimmung und sah keine Verstöße. „Alles rechtmäßig zustande gekommen“hieß es in der Begründung.
Die Sitzung des Westerheimer Gemeinderats am Dienstagabend war so gut wie gelaufen, als Robert Baumeister und Pius Kneer von den Aktiven Bürgern unter dem Punkt „Anfragen und Verschiedenes“den Flächennutzungsplan und die Abstimmung der Gemeinderäte zu dem umfassenden Planwerk des Gemeindeverwaltungsverbandes nochmals aufgriffen. Es gehöre zu den Rechten und Pflichten eines Gemeinderats wie zu dessen Verantwortung, über so wichtige und zukunftsweisende Pläne zu debattieren, unterstrich Robert Baumeister und sprach von einem „sonderbaren Vorgehen im Gremium“. Er vermisste zudem einen Sachvortrag und verwies auf das Rederecht jedes Gemeinderats.
Kopie ans Regierungspräsidium
Was war der Grund für das als „Dienst-, Fach- und Sach-Aufsichtsbeschwerde“titulierte Schreiben der Aktiven Bürger an das Landratsamt, das als Kopie auch an das Regierungspräsidium
Tübingen ging? In der letzten Sitzung des Westerheimer Gemeinderats 2017 bildete die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands GVV Laichinger Alb einen Tagesordnungspunkt und dabei ging es insbesondere um den Flächennutzungsplan.
Festgelegt werden sollte, wie sich die Gemeinde Westerheim mit ihren beiden Vertretern (Bürgermeister Hartmut Walz und Gemeinderat Pius Kneer) bei der Verabschiedung des Planwerks verhalten sollte. Und da stellte CDU-Gemeinderat Sebastian Wiedmann den Antrag auf sofortige Abstimmung zum Flächennutzungsplan. Diesem Antrag folgten sechs Ratsmitglieder, fünf wollten eine Aussprache. Dass der Flächennutzungsplan des GVV seitens
der Gemeinde Westerheim gebilligt werden soll, dafür sprachen sich dann sechs Räte bei zwei NeinStimmen und einer Enthaltung aus.
Warum die Mitglieder der Aktiven Bürger eine Aussprache zu dem Flächennutzungsplan wollten, liegt in der Ausweisung eines 1,4 Hektar großen Mischgebiets im Norden Westerheims an der Wiesensteiger
Straße, und zwar „zur Vorbereitung eines nicht großflächigen Einzelhandelsbetriebs mit maximal 800 Quadratmetern Verkaufsfläche“. Dieser Eintrag missfiel den Aktiven Bürgern,
da dieser Sachverhalt früheren Vereinbarungen angeblich widersprach. Deshalb beantragten sie eine rechtliche Prüfung beim Landratsamt, ein Sachverhalt den Hubert Rauschmaier (UBL) wie folgt kommentierte: „Diese Vorgehensweise finde ich nicht gut.“Er sah darin „mehr Eigeninteresse als Interesse an der Gemeinde“. Er wünschte sich „den Weg eines guten Miteinanders“im Gremium.
Pius Kneer verwies nun auf Formulierungen im neuen Flächennutzungsplan, die Vereinbarungen im Gremium widersprechen: Bei der Sitzung am 2. Mai 2017 habe der Gemeinderat auf Antrag von Jonas Esterl folgenden Passus gestrichen, der die Ausweisung des Mischgebiets begründen sollte: „Die Gemeinde beabsichtigt, auf einer 1,4 Hektar großen Fläche einen Lebensmitteldiscounter unterzubringen.“In der anschließenden öffentlichen Auslegung habe dieser Satz dann gefehlt, wohl aber nicht in der am 12. Dezember beschossenen Endfassung, die ohne Aussprache mehrheitlich verabschiedet wurde. Da heißt es dann in der Begründung für das mögliche Mischgebiet: „Es wird die Vorbereitung für die Ansiedlung eines nicht großflächigen Einzelhandelsbetriebs bei maximal 800 Quadratmeter Verkaufsfläche angestrebt.“
Das Recht auf Aussprache
Was nun die Gründe dafür sind, diesen Passus im Flächennutzungsplan entgegen einer getroffenen Vereinbarung eingetragen zu haben, das wollten Pius Kneer und Robert Baumeister beantwortet haben. Es sei unverantwortlich, über den Flächennutzungsplan nicht diskutiert zu haben, kritisierte Baumeister und meinte, dass in der Dezember-Sitzung dem Gemeinderat ein „demokratisches Werkzeug genommen worden ist.“Die beiden Räte verwiesen auf die Geschäftsordnung des Gemeindetags, nach der jedes Ratsmitglied das Recht auf Aussprache habe und auch auf eine fehlende Geschäftsordnung für die Gemeinde Westerheim insgesamt. Selbst mit einer Geschäftsordnung sei der Beschluss zum Flächennutzungsplan nicht rechtswidrig, betonte Bürgermeister Walz und verwies auf die Stellungnahme des Landratsamts.
Ordnungsgemäße Beschlüsse
Bei der von Gemeinderat Pius Kneer für die Aktiven Bürger an die Kommunalaufsicht im Landratsamt gestellten Anfrage handle es sich „um eine kommunalrechtliche Prüfung einer Beschlussfassung und nicht um die Behandlung einer Dienstaufsichtsbeschwerde“, betont Bernd Weltin, Pressesprecher des Landratsamts. Für eine Vorberatung von allen Angelegenheiten des Zweckverbands Laichinger Alb, der ja eine eigene Verbandsversammlung hat, bestehe im Gemeinderat einer Mitgliedskommune keine rechtliche Verpflichtung für eine Aussprache.
Die Prüfung der in Rede stehenden Gemeinderatssitzung und die Sichtung der vorgelegten Unterlagen habe ergeben, dass die Beschlüsse aus Sicht der Kommunalaufsicht ordnungsgemäß gefasst wurden. „Anhaltspunkte, dass die Tagesordnungspunkte nicht korrekt aufgerufen wurden, gab es aus der Sitzungsniederschrift heraus nicht“, erklärt Pressesprecher Weltin.
Bei der „Aufsichtsbeschwerde zu Dienst-, Fach und Sachfragen“sei es inhaltlich nicht darum, Bürgermeister Hartmut Walz irgendwelche dienstliche Verfehlungen vorzuwerfen, sondern um die Prüfung, ob die Beschlüsse in der Dezember rechtmäßig gefasst wurden, erklärte Pius Kneer gegenüber der SZ.
„Uns wurde ein demokratisches Werkzeug genommen.“Gemeinderat Robert Baumeister wegen der fehlenden Aussprache und der sofortigen Abstimmung