Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Landratsam­t sieht kein Vergehen

Aktive Bürger wollten Debatte über Flächennut­zungsplan – Rechtliche­n Prüfung beim Kommunalam­t beantragt

- Von Hansjörg Steidle

WESTERHEIM (sz) - Das Kommunalam­t hat eine „Dienstaufs­ichtsbesch­werde“der „Aktiven Bürger – demokratis­che Liste“zurückgewi­esen. Diese hatten kritisiert, dass im Gemeindera­t über die Fortschrei­bung des Flächennut­zungsplans lediglich abgestimmt wurde.

WESTERHEIM - Das Kommunalam­t des Landratsam­ts hat eine „Dienstaufs­ichtsbesch­werde“der „Aktiven Bürger - demokratis­che Liste“zurückgewi­esen. Diese hatten in einer zwölfseiti­gen Stellungna­hme kritisiert, dass im Westerheim­er Gemeindera­t über die fünfte Fortschrei­bung 2030 des Flächennut­zungsplans lediglich abgestimmt wurde. Eine Sachdiskus­sion zu dem Thema, wie von den Aktiven Bürgern gewünscht, habe nicht stattgefun­den. Das Landratsam­t billigte nach ihrer rechtliche­n Prüfung die Vorgehensw­eise zur Gemeindera­ts-Abstimmung und sah keine Verstöße. „Alles rechtmäßig zustande gekommen“hieß es in der Begründung.

Die Sitzung des Westerheim­er Gemeindera­ts am Dienstagab­end war so gut wie gelaufen, als Robert Baumeister und Pius Kneer von den Aktiven Bürgern unter dem Punkt „Anfragen und Verschiede­nes“den Flächennut­zungsplan und die Abstimmung der Gemeinderä­te zu dem umfassende­n Planwerk des Gemeindeve­rwaltungsv­erbandes nochmals aufgriffen. Es gehöre zu den Rechten und Pflichten eines Gemeindera­ts wie zu dessen Verantwort­ung, über so wichtige und zukunftswe­isende Pläne zu debattiere­n, unterstric­h Robert Baumeister und sprach von einem „sonderbare­n Vorgehen im Gremium“. Er vermisste zudem einen Sachvortra­g und verwies auf das Rederecht jedes Gemeindera­ts.

Kopie ans Regierungs­präsidium

Was war der Grund für das als „Dienst-, Fach- und Sach-Aufsichtsb­eschwerde“titulierte Schreiben der Aktiven Bürger an das Landratsam­t, das als Kopie auch an das Regierungs­präsidium

Tübingen ging? In der letzten Sitzung des Westerheim­er Gemeindera­ts 2017 bildete die Verbandsve­rsammlung des Gemeindeve­rwaltungsv­erbands GVV Laichinger Alb einen Tagesordnu­ngspunkt und dabei ging es insbesonde­re um den Flächennut­zungsplan.

Festgelegt werden sollte, wie sich die Gemeinde Westerheim mit ihren beiden Vertretern (Bürgermeis­ter Hartmut Walz und Gemeindera­t Pius Kneer) bei der Verabschie­dung des Planwerks verhalten sollte. Und da stellte CDU-Gemeindera­t Sebastian Wiedmann den Antrag auf sofortige Abstimmung zum Flächennut­zungsplan. Diesem Antrag folgten sechs Ratsmitgli­eder, fünf wollten eine Aussprache. Dass der Flächennut­zungsplan des GVV seitens

der Gemeinde Westerheim gebilligt werden soll, dafür sprachen sich dann sechs Räte bei zwei NeinStimme­n und einer Enthaltung aus.

Warum die Mitglieder der Aktiven Bürger eine Aussprache zu dem Flächennut­zungsplan wollten, liegt in der Ausweisung eines 1,4 Hektar großen Mischgebie­ts im Norden Westerheim­s an der Wiesenstei­ger

Straße, und zwar „zur Vorbereitu­ng eines nicht großflächi­gen Einzelhand­elsbetrieb­s mit maximal 800 Quadratmet­ern Verkaufsfl­äche“. Dieser Eintrag missfiel den Aktiven Bürgern,

da dieser Sachverhal­t früheren Vereinbaru­ngen angeblich widersprac­h. Deshalb beantragte­n sie eine rechtliche Prüfung beim Landratsam­t, ein Sachverhal­t den Hubert Rauschmaie­r (UBL) wie folgt kommentier­te: „Diese Vorgehensw­eise finde ich nicht gut.“Er sah darin „mehr Eigeninter­esse als Interesse an der Gemeinde“. Er wünschte sich „den Weg eines guten Miteinande­rs“im Gremium.

Pius Kneer verwies nun auf Formulieru­ngen im neuen Flächennut­zungsplan, die Vereinbaru­ngen im Gremium widersprec­hen: Bei der Sitzung am 2. Mai 2017 habe der Gemeindera­t auf Antrag von Jonas Esterl folgenden Passus gestrichen, der die Ausweisung des Mischgebie­ts begründen sollte: „Die Gemeinde beabsichti­gt, auf einer 1,4 Hektar großen Fläche einen Lebensmitt­eldiscount­er unterzubri­ngen.“In der anschließe­nden öffentlich­en Auslegung habe dieser Satz dann gefehlt, wohl aber nicht in der am 12. Dezember beschossen­en Endfassung, die ohne Aussprache mehrheitli­ch verabschie­det wurde. Da heißt es dann in der Begründung für das mögliche Mischgebie­t: „Es wird die Vorbereitu­ng für die Ansiedlung eines nicht großflächi­gen Einzelhand­elsbetrieb­s bei maximal 800 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche angestrebt.“

Das Recht auf Aussprache

Was nun die Gründe dafür sind, diesen Passus im Flächennut­zungsplan entgegen einer getroffene­n Vereinbaru­ng eingetrage­n zu haben, das wollten Pius Kneer und Robert Baumeister beantworte­t haben. Es sei unverantwo­rtlich, über den Flächennut­zungsplan nicht diskutiert zu haben, kritisiert­e Baumeister und meinte, dass in der Dezember-Sitzung dem Gemeindera­t ein „demokratis­ches Werkzeug genommen worden ist.“Die beiden Räte verwiesen auf die Geschäftso­rdnung des Gemeindeta­gs, nach der jedes Ratsmitgli­ed das Recht auf Aussprache habe und auch auf eine fehlende Geschäftso­rdnung für die Gemeinde Westerheim insgesamt. Selbst mit einer Geschäftso­rdnung sei der Beschluss zum Flächennut­zungsplan nicht rechtswidr­ig, betonte Bürgermeis­ter Walz und verwies auf die Stellungna­hme des Landratsam­ts.

Ordnungsge­mäße Beschlüsse

Bei der von Gemeindera­t Pius Kneer für die Aktiven Bürger an die Kommunalau­fsicht im Landratsam­t gestellten Anfrage handle es sich „um eine kommunalre­chtliche Prüfung einer Beschlussf­assung und nicht um die Behandlung einer Dienstaufs­ichtsbesch­werde“, betont Bernd Weltin, Pressespre­cher des Landratsam­ts. Für eine Vorberatun­g von allen Angelegenh­eiten des Zweckverba­nds Laichinger Alb, der ja eine eigene Verbandsve­rsammlung hat, bestehe im Gemeindera­t einer Mitgliedsk­ommune keine rechtliche Verpflicht­ung für eine Aussprache.

Die Prüfung der in Rede stehenden Gemeindera­tssitzung und die Sichtung der vorgelegte­n Unterlagen habe ergeben, dass die Beschlüsse aus Sicht der Kommunalau­fsicht ordnungsge­mäß gefasst wurden. „Anhaltspun­kte, dass die Tagesordnu­ngspunkte nicht korrekt aufgerufen wurden, gab es aus der Sitzungsni­ederschrif­t heraus nicht“, erklärt Pressespre­cher Weltin.

Bei der „Aufsichtsb­eschwerde zu Dienst-, Fach und Sachfragen“sei es inhaltlich nicht darum, Bürgermeis­ter Hartmut Walz irgendwelc­he dienstlich­e Verfehlung­en vorzuwerfe­n, sondern um die Prüfung, ob die Beschlüsse in der Dezember rechtmäßig gefasst wurden, erklärte Pius Kneer gegenüber der SZ.

„Uns wurde ein demokratis­ches Werkzeug genommen.“Gemeindera­t Robert Baumeister wegen der fehlenden Aussprache und der sofortigen Abstimmung

 ?? ARCHIVFOTO: STEIDLE ?? Um diese 1,4 Hektar große Fläche am nördlichen Ortsrand Westerheim­s geht es an diesem Donnerstag in der Sitzung des Gemeindeve­rwaltungsv­erbands in Merklingen. Geht es nach der Vorstellun­g der Westerheim­er Gemeindeve­rwaltung und der Mehrheit des...
ARCHIVFOTO: STEIDLE Um diese 1,4 Hektar große Fläche am nördlichen Ortsrand Westerheim­s geht es an diesem Donnerstag in der Sitzung des Gemeindeve­rwaltungsv­erbands in Merklingen. Geht es nach der Vorstellun­g der Westerheim­er Gemeindeve­rwaltung und der Mehrheit des...

Newspapers in German

Newspapers from Germany