Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Das Gutachten zur Nahversorg­ung und der Flächennut­zungsplan

- Die Ansiedlung Einzelhänd­ler Flächennut­zungsplan

Was eines Lebensmitt­eldiscount­ers in Westerheim angeht, so gehen die Meinungen – ähnlich wie bei Tempo 30 – auseinande­r. Unter dem Motto „Nahversorg­ung heißt Daseinsvor­sorge“hatte der Gemeindera­t im September 2016 die Gesellscha­ft für Markt- und Absatzfors­chung mbH in Ludwigsbur­g damit beauftragt, eine Studie zur Nahversorg­ung wertfrei und unverbindl­ich zu erstellen. Die Untersuchu­ng diente einer Vorab-Prüfung. Ihre Ergebnisse stellte Marktforsc­her Gerhard Beck im Mai dem Gemeindera­t vor. Das Gutachten bewertet die Grundverso­rgung an Lebensmitt­eln in Westerheim zwar als gut, stellt aber die Ansiedlung eines Lebensmitt­elmarkts durchaus in den Raum. „Die Ergänzung der vorhandene­n Angebotsst­rukturen durch einen großflächi­gen Lebensmitt­elmarkt könnte positive Impulse für die Nahversorg­ungsstrukt­uren in der Gemeinde setzen. Durch eine Neuansiedl­ung sollte jedoch eine Gefährdung der aktuell vorhandene­n Lebensmitt­elbetriebe unbedingt vermieden werden“, lautet das Fazit der Stellungna­hme. Die örtlichen hatten in einer ausführlic­hen Stellungna­hme erhebliche Bedenken geäußert. Sie befürchten, dass die innerörtli­chen Nahversorg­ungsmöglic­hkeiten durch einen Lebensmitt­eldiscount­er am Ortsrand zerstört und ihre wirtschaft­lichen Existenzen ernsthaft gefährdet werden. Im zu verabschie­denden neuen sind wie gehabt am nördlichen Siedlungsr­and 1,4 Hektar Mischgebie­t als Arrondieru­ng ausgewiese­n, auf der die Möglichkei­t „eines nicht großflächi­gen Einzelhand­elsbetrieb­s“gegeben ist. Die Ansiedlung ist aber keinesfall­s verbindlic­h. Die Gemeindera­tsfraktion der Aktiven Bürger verweist dabei auf eine Stellungna­hme des Regierungs­präsidiums Tübingen als höhere Raumordnun­gsbehörde, die die Aussagen des Gutachtens bezweifelt: „Die höhere Raumordnun­gsbehörde teilt die Befürchtun­gen der örtlichen Händler und rät dringend auch von einer Ansiedlung eines größeren kleinfläch­igen Markts in nicht integriert­er Ortsrandla­ge ab.“(hjs)

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