Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Das Gutachten zur Nahversorgung und der Flächennutzungsplan
Was eines Lebensmitteldiscounters in Westerheim angeht, so gehen die Meinungen – ähnlich wie bei Tempo 30 – auseinander. Unter dem Motto „Nahversorgung heißt Daseinsvorsorge“hatte der Gemeinderat im September 2016 die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH in Ludwigsburg damit beauftragt, eine Studie zur Nahversorgung wertfrei und unverbindlich zu erstellen. Die Untersuchung diente einer Vorab-Prüfung. Ihre Ergebnisse stellte Marktforscher Gerhard Beck im Mai dem Gemeinderat vor. Das Gutachten bewertet die Grundversorgung an Lebensmitteln in Westerheim zwar als gut, stellt aber die Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts durchaus in den Raum. „Die Ergänzung der vorhandenen Angebotsstrukturen durch einen großflächigen Lebensmittelmarkt könnte positive Impulse für die Nahversorgungsstrukturen in der Gemeinde setzen. Durch eine Neuansiedlung sollte jedoch eine Gefährdung der aktuell vorhandenen Lebensmittelbetriebe unbedingt vermieden werden“, lautet das Fazit der Stellungnahme. Die örtlichen hatten in einer ausführlichen Stellungnahme erhebliche Bedenken geäußert. Sie befürchten, dass die innerörtlichen Nahversorgungsmöglichkeiten durch einen Lebensmitteldiscounter am Ortsrand zerstört und ihre wirtschaftlichen Existenzen ernsthaft gefährdet werden. Im zu verabschiedenden neuen sind wie gehabt am nördlichen Siedlungsrand 1,4 Hektar Mischgebiet als Arrondierung ausgewiesen, auf der die Möglichkeit „eines nicht großflächigen Einzelhandelsbetriebs“gegeben ist. Die Ansiedlung ist aber keinesfalls verbindlich. Die Gemeinderatsfraktion der Aktiven Bürger verweist dabei auf eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen als höhere Raumordnungsbehörde, die die Aussagen des Gutachtens bezweifelt: „Die höhere Raumordnungsbehörde teilt die Befürchtungen der örtlichen Händler und rät dringend auch von einer Ansiedlung eines größeren kleinflächigen Markts in nicht integrierter Ortsrandlage ab.“(hjs)