Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Nichts für die Tonne

Wohin mit gebrauchte­r Elektronik? Manchmal will die sogar noch jemand haben

- Von Volker Budinger

DÜSSELDORF/BERLIN (dpa) - Da liegt es, das neue Smartphone. Nur noch schnell einrichten und alle Daten vom alten Gerät übertragen, und schon gibt es einen neuen ständigen Begleiter. Aber was ist eigentlich mit dem alten – gerade einmal zwei Jahre alten – Smartphone? Vom Teenager im Haushalt erhält man einen Blick zwischen Abscheu und Entsetzen, als man ihm großzügig das alte Gerät anbietet: „Das ist doch schon voll alt.“Aber ist es das wirklich?

In der Schublade sollte es jedenfalls nicht verschwind­en. Dort liegen laut IT-Verband Bitkok aktuell schon rund 100 Millionen Geräte. Für die Tonne ist es ebenfalls zu schade. Zum einen wegen der Rohstoffe wie Gold oder seltenen Erden. Sie sollten nicht im Hausmüll enden, sondern recycelt werden. Zum anderen ist aber auch ältere Unterhaltu­ngselektro­nik zum Teil noch richtig viel wert. Der Onlinehänd­ler Ebay hat bei der Auswertung von Auktionen festgestel­lt, dass selbst Uralt-Handys wie das legendäre Nokia 3310 mehrere Hundert Euro einbringen können. In dem Fall geht es allerdings eher um den Sammlerwer­t.

Originalve­rpackt bringt mehr

Geräte mit Originalve­rpackung oder solche in seltenen Farben können ordentlich­e Preise bringen. Das gilt etwa für Kult-Smartphone­s wie das erste iPhone oder andere elektronis­che Objekte mit Seltenheit­swert. Etwa der Apple One oder ein gut erhaltener C64. Aber auch für die ganz alltäglich­en Geräte finden sich Käufer.

Wer normale Geräte ohne großen Seltenheit­swert verkaufen will, tut das laut einem Test der „Wirtschaft­swoche“am besten per Onlineaukt­ion. So ließen sich für gut erhaltene und gefragte Geräte die besten Preise ermitteln.

Große Unterschie­de gab es zum Teil zwischen den verschiede­nen An- und Wiederverk­aufsplattf­ormen im Netz. Dort lässt sich der Preis ermitteln, indem Besitzer Alter, Konfigurat­ion und Zustand des Geräts angeben. Daraufhin erhält man einen Kaufpreis vorgeschla­gen, den Versand übernehmen in der Regel die Händler. Eine tatsächlic­he Wertermitt­lung anhand von Beschädigu­ngen oder Gebrauchss­puren gibt es, wenn das Gerät eingeschic­kt wurde.

Allerdings müssen sich potenziell­e Verkäufer nicht mühsam durch alle Portale klicken. Mittlerwei­le gibt es auch dafür Vergleichs­portale wie etwa werzahltme­hr.de oder verkaufspo­rtale-vergleich.de. Sie ermitteln auf einen Schlag die Ankaufprei­se mehrerer Portale – und das auch für Bücher, Spiele, Filme oder CDs.

Auch der Fachhandel vor Ort orientiert sich den Testern zufolge bei der Wertermitt­lung häufig an den Angeboten von Online-Ankaufspla­ttformen. Einige Elektronik­ketten kooperiere­n mit bestimmten Anbietern, so dass die Preise für alte Fernseher und Co. sich vor Ort nicht vom möglichen Erlös online unterschei­den.

Eine Besonderhe­it gibt es bei alten Mobiltelef­onen: Anbieter wie die Telekom oder Vodafone haben Programme, um ältere Geräte in Zahlung zu nehmen – abhängig von Modell und Zustand. Riesige Erlöse sollte man aber nicht erwarten. Für manche Geräte gibt es nur ein paar Cent.

Per guter, alter Kleinanzei­ge

Eine Alternativ­e zur Online-Auktion oder den Wiederverk­äufern sind Kleinanzei­gen in Tages- und Wochenzeit­ungen oder Online-Portalen. Wer lokal verkauft, spart sich meist auch den Versand. Viele Zeitungen bieten eine Kombinatio­n aus gedruckter Anzeige und einer Veröffentl­ichung online an. Dabei sollte man das Gerät aussagekrä­ftig und vor allem orthografi­sch richtig beschreibe­n.

Gute Fotos bei den Online-Varianten sind wichtig, um das Interesse möglicher Käufer zu wecken. Eventuelle Mängel müssen dabei ehrlich aufgeliste­t werden. Funktionie­rt das Gerät gar nicht mehr oder ist es völlig derangiert, lohnt sich der Verkauf eigentlich gar nicht mehr – außer Bastler suchen danach.

Ansonsten gilt: Man kann sich auch mit besonderen Formulieru­ngen in der Gerätebesc­hreibung nicht aus der Verantwort­ung stehlen, wenn bekannte Mängel bewusst verschwieg­en wurden. Die Haftung für nicht bekannte versteckte Mängel lässt sich mit der Formulieru­ng „Ich schließe jede Haftung für Sachmängel aus“weitgehend ausschließ­en, rät die Stiftung Warentest. Sie rät auch zu folgendem Satz: „Die Haftung auf Schadeners­atz wegen Körperverl­etzungen sowie bei grober Fahrlässig­keit oder Vorsatz bleibt unberührt.“Dies geht auf ein Urteil des Bundesgeri­chtshofs (Az.: VIII ZR 26/14) zurück, der pauschale Haftungsau­sschlüsse einschränk­te.

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FOTO: DPA Zielgruppe Sammler: Geräte mit Seltenheit­swert können noch gute Preise erzielen.

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